Hallo liebe Leute,
am heutigen Tage ist mir aufgefallen, dass bei unseren Fluchtleitern aus dem Hause die Möglichkeit bestünde, aus einer Höhe von über 1 m (sind ca. 1,50 m) nach der Verwendung der Fluchtleiter aus dem Fenster zu fallen, da von außen keine verfügbare Leiter vorhanden ist. Also der Mitarbeiter bricht sich entweder das Bein, oder fällt in die Frontscheibe eines parkenden Autos.
Kennt Ihr zufällig diverse Vorschriften zur Thematik und habt Érfahrungswerte zur Hand?
Vielen Dank und schöne Grüße