Flucht-/Steigleiter nach Außén

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  • Hallo liebe Leute,

    am heutigen Tage ist mir aufgefallen, dass bei unseren Fluchtleitern aus dem Hause die Möglichkeit bestünde, aus einer Höhe von über 1 m (sind ca. 1,50 m) nach der Verwendung der Fluchtleiter aus dem Fenster zu fallen, da von außen keine verfügbare Leiter vorhanden ist. Also der Mitarbeiter bricht sich entweder das Bein, oder fällt in die Frontscheibe eines parkenden Autos.

    Kennt Ihr zufällig diverse Vorschriften zur Thematik und habt Érfahrungswerte zur Hand?


    Vielen Dank und schöne Grüße

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  • Also der Mitarbeiter bricht sich entweder das Bein, oder fällt in die Frontscheibe eines parkenden Autos.

    Na ja, besser als an einer Rauchvergiftung zu sterben oder? Spass bei Seite...

    Welches Bundesland denn?
    Existiert ein Brandschutzkonzept zu den Leitern? Die sollen ja dann wohl einen zweiten "baulichen Rettungsweg" darstellen, oder?

    :bremse:

  • Also Vorschriften technisch sieht es recht mau aus. Im Brandschutzkonzept steht scheinbar nur was von der Leiter (laut Aussage vom, die nach draußen führt. Aber wie gesagt aus der Höhe von über 1,20 m aus dem Fenster zu springen ist so die Frage.

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  • Hallo,

    da gibt es verschiedene Systeme, ob fest oder lose oder klappbar.

    Denkt jedoch daran: Ihr müsst innen erstmals den Weg kennen (Piktogramm). Dann rauf auf den Fenstersims oder ist das Teil ebenerdig. Dann gefahrlos übersteigen und die Steighilfe nutzen, die immer angebracht auch Einbrechern Freude macht.

    Vielleicht einfacher:
    Feste Treppenkonstruktion mit Geländer, außen, Fenster als Tür mit Fluchtbeschlag?

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Ja der Weg ist gekennzeichnet. Es geht auf die Leiter und anschließend auf den Fenstersims. Hier ist eigentlich non stop Arbeit angesagt und das Gelände ist abgelegen. Also wegen Einbrechern würde ich mir hier keine Gedanken machen.

  • Also wegen Einbrechern würde ich mir hier keine Gedanken machen.

    Du nicht, aber der Sachversicherer wahrscheinlich.

    Auf jeden Fall muss eine Lösung her um die 1 bis 1,5m gefahrlos zu überbrücken.

    In der ASR A2.3 steht dazu, oh wen wundert er, Gefährdungsbeurteilung

    :bremse:

  • Wie ist den dieser Fluchtweg gekennzeichnet? Könnte es sein, dass das Fenster als Anleiterpunkt für die Feuerwehr gekennzeichnet ist?
    Mir ist so ein Fluchtweg z.B. von einem Tagungsraum in einem Hotel bekannt, allerdings fällt man dort nicht nur 1-1,5m, sondern man befindet sich im 4.OG.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Moin,

    ich kenne auch noch die Variante mit der Strickleiter. Die schlummert fest im Innenraum und kann dann bei Bedarf rausgeworfen werden.

    Wie gesagt, es gibt mehrere Variationen. Ohne Kenntnisse der Örtlichkeiten und der Bedingungen/Auflagen für das Gebäude tappen wir jedoch im Nebel.

    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,

    am heutigen Tage ist mir aufgefallen, dass bei unseren Fluchtleitern aus dem Hause die Möglichkeit bestünde, aus einer Höhe von über 1 m (sind ca. 1,50 m) nach der Verwendung der Fluchtleiter aus dem Fenster zu fallen, da von außen keine verfügbare Leiter vorhanden ist.

    Was sagt das Brandschutzkonzept dazu? Es kann sich hier um
    eine anleiterbare Stelle handeln. Dies bedeutet, erst über die
    Geräte der Feuerwehr, kommt der Rettungsweg zustande.
    Konkrete Vorschriften wie der Ausstieg (Fenstergröße etc. abgesehen)
    über Leiter/Podeste erfolgen soll, findet man in der LBO/
    LBOAVO nicht. http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quell…auOAVBW2010pP13

    Natürlich gibt es auch die Möglichkeit eines Abstieges, z.B.
    über Podest/Treppe. Am besten an das örtliche Bauamt und
    den Versicherer wenden.

    Unabhängig davon, geht dieses aber natürlich nicht (Siehe ASR A2.3):

    Also der Mitarbeiter bricht sich entweder das Bein, oder fällt in die Frontscheibe eines parkenden Autos.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010