Was darf der elektrische Hausmeister?

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  • ok,
    die Logik kann ich nachvollziehen.

    Was ich aber irgendwie Banane finde und nicht verstehe ist,
    das der Maler die Lampe abhängt und die Verkleidungen von Schaltern und Steckdosen entfernt, der Küchenmonteur (unterwiesen für bestimmte Tätigkeiten) die Spüle (Wasser) und den Herd (Drehstrom) anschließen darf, doch der gelernte Fachmensch das dann nicht mehr?
    :cursing::cursing::cursing:

    Im Umkehrschluss besagt doch permanentes Verweigern dann auch noch Recht zu bekommen und nicht mehr zu müssen, weil das dürfen wegfällt?

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hallo,


    die Abdeckungen abnehmen durch den Maler ist kein Problem dieses darf auch der Laie durchführen.

    Der Küchenbauer mus zum anschließen für Elektroherd und Wasseranschluß einen extra Lehrgang besuchen bevor er dieses darf. Hat er diesen nicht und macht was falsch kostet das den Unternehmer richtig Geld was auch die Versicherung nicht bezahlt bzw. die Versicherung sich beim Unternehmer zurück holen wird. Kenne selber durch hören sagen so einen Fall bei einem Kollegen.


    Soweit auch nichts passiert wird keine Nachfragen wer was war und durfte. Passiert aber was, wird alles von rechts nach links gedreht und gesucht. Hier will keiner die Verantwortung übernehmen und bezahlen bei Schäden will auch keiner.

    Gruß Roland

  • Hallo

    Aus meiner betrieblichen Praxis (45J), kann ich nur aufzeigen, das 90% meiner ehemaligen Arbeitskollegen immer hin 300, sehr motivierte Mitarbeiter , als SiFa und als VEFK in den Filialen tätig sind und keiner einen Meisterbrief hat , „Hausmeister“ eben, aber von Energieversorger ihre Urkunde als Verantwortlicher und von der BG ihre SiFa-Urkunde . Die Praxis sieht eben anders aus, auch der Heizungsmonteur schließt die neue Heizung an wie von seinem Chef gezeigt, mit oder ohne Lehrgang. Der Idealfall ist mir schon bewusst und auch die Lehrgänge, sie sind dringend anzuraten, aber es kontrolliert keiner und Großunternehmen scheren ein Dreck um die richtige Vorgehens Weise und die SiFa werfen nicht mit „Steinen“ sie sind Teil des Ganzen. Was sollen sie dann tun ihren Job verlieren oder gegen die Energie- Versorger klagen ?

    Gruß Kurt

    Sifa Meister Elektrotechnik

  • Hallo,

    es wird keinen Energieversorger geben, der dich ohne Meisterbrief, Gewerbeschein, Werkstattabnahme als Eingetragner Installateur aufnimmt. Dieser würde dann gegen die TAB usw. verstoßen. Bin selber eingetragen und musste jetzt den Energieversorger wechseln, da sich die Zuständigkeiten der Energieversorger bei mir im Ort geändert hat. Auch hier musste ich alles vorlegen um eingetragen zu werden.

    Als Sifa muss man hier sogar da gegen Raten, sonst ist man bei einem Unfall mit im Boot wegen Unterlassung der Beraterpflicht gegenüber dem Unternehmer.

    Gruß Roland

  • Hallo

    Das ganze läuft alles unter Nebenbetrieb „ Instandhaltung“ und als Leitung wird die Elektrofachkraft mit mehrjähriger Erfahrung eingetragen und ein Börsen notiertes Unternehmen im Briefkopfmit ca. 500 Filialen (Nur Deutschland) Kein Gewebeschein keine Eintragung bei der Handwerkskammer wie so auch! Beim Nebenbetrieb wird das ja nicht Abgefragt, und der Obermeister der HWK hat kein Zutritt um die Werkstatt zu kontrolliern obwohl alles vorhanden gab aber 300mal noch kein Problem

    Gruß

    Kurt

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  • gab aber 300mal noch kein Problem

    bis dann mal ein ernsthafter Unfall passiert, sei es mit Personen oder Sachschaden.... dann wirds nämlich richtig teuer.

    Wie ich den Arbeiter mit ihren "mach schon seit 30 Jahren so, is noch nie watt passiert" immer sage.... Schwein gehabt, bis jetzt, reicht ja auch wenn nur einmal was passiert. Kann im ersten Jahr sein, kann erst in 50 sein.... und wenn man einen richtig guten Schutzengel hat vieleicht auch nie.... aber, eine Garantie gibt es nicht.

    Finde ich aber immer wieder befremdlich wenn Sifas damit argumentieren... :/

  • Hallo,


    eine Steckdose tauschen nicht, gilt als Bestandschutz. Aber eine neue Steckdose installieren egal ob auf oder unter Putz ist ein Veränderung der elektrischen Anlage. Hier muss wenn nicht bereits schon vorhanden (kommt auf das alter der Anlage an) ein FI oder auch RCD genannt nachgerüstet werden. Dieses sehe ich schon als Änderung der elektrischen Anlage zu sehen.

    Gruß roland

    Es gibt keinen Bestandschutz in den Normen der E-Technik. Auch der Austausch einer vorhandenen Steckdose kann schwerer sein als man sich vorstellt als Laie

    1) VDE Messung fällig
    2) Muss ich zumindest etwas gleichwertiges verbauen, der Umbau von 2poliger Steckdose oder auch Radiosteckdose genannt auf Schuko wäre schon mit der FI Pflicht verbunden selbst wenn die Leitung schon 3 polig wäre
    3) Muss ich beurteilen können ob die alte Dose so wie sie war überhaupt den Normen zum Errichtungszeitpunkt entsprochen hat. Gerade hier schreien alle Bestandsschutz wenn es denn heißt, das ist murks und muss kompl. Saniert werden. Aber Hausmeister Krause weiß mehr als der E-Meister und passiert ist nie etwas

    usw.

    Das macht eine aktive EFK im "vorbeigehen", wenn man aber net mehr so aktiv ist, einem die Normen net gegeben werden und man auch keine Schulungen bekommt....


    Da liegt ein Problemfeld. Habe ein Lösung gesehen, die auch rechtlich bei einer Überprüfung standgehalten hat, in folgender Form: Eine Einrichtung musste gewisse Dinge einer elektrischen Überprüfung unterziehen, die nur eine Elektrofachkraft absolvieren darf. Also wurde ein Elektriker auf dem Papier zwar als Elektriker eingestellt, führte aber zu 95 Prozent reine Hausmeisterdienste ohne "Elektroaufgaben" aus. Er hat nach zig jahren keine Ahnung mehr von seinem ursprünglichen Tätigkeitsfeld, aber rechtliche ist es sauber.


    Da ist nix sauber wenn es keine Nachweise gibt über seine Arbeiten, Schulungen usw.
    Hier liegt das verschulden wie immer darin da niemand wirklich was wissen will da sich ja selbst die Normen zum Teil widersprechen.
    Ich habe das alles schon durchgekaut an höheren Stellen und kann nur sagen das sich viele Unglaubwürdig machen wenn es um die Einhaltung geht was z.B die VDE oder TRBS usw fordert


    PS: Eine Schmelzsicherung darf jeder tauschen, selbst Oma im zarten alter von 90. Die gemeine Diazed/ Neozed gelten als Laienbedienbar in den Normen. Die Passhülsen / Schrauben sind davon ausgenommen.
    Ist sicher auch einer Lobby geschuldet und die Probleme wenn man solch Sicherungen nur noch Fachkräften zugestehen würde


    Mfg Dierk

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • ok,
    kann ich alles nachvollziehen.

    Meine Enttäuschung zeigt sich im Post -21-.

    Der permanente Dauerverweigerer bekommt dadurch "Recht". :19:

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Elektriker!

    Ja die Elektrotechnik hat so ihre sicherheitsrelevanten Probleme. Wie leicht kann da ein tödlicher Unfall geschehen. Obwohl - die deutschen Autofahrer erzeugen an einem WE mehr Verkehrstote als im ganzen Jahr Elektrotote zu verzeichnen sind.

    Zugegeben, ich mag die VDE mit ihren Kosten nicht besonders. Vorschriften, nach denen wir arbeiten sollten allgemein zur Verfügung stehen. Nicht einmal die Hälfte der Elektrobetriebe haben aktuelle VDE-Vorschriften vorrätig. Einen Zugriff darauf haben die allerwenigsten Schaffenden.
    Nach VDE muss eine Elektrofachkraft nicht mal eine elektrotechnische Ausbildung haben. Berufsausbildung steht in der VDE. Da ist der Bundes-Arbeitsminister konkreter.
    Die neue BetrSichV nennt nun die zur Prüfung befähigte Person. "Elektromeister" kommt im Verordnungstext nicht vor.

    Grüße
    Flügelschraube

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  • Die Elektriker

    wissen aber, das die VDE Vorschriften im Energiewirtschaftsgesetz – EnWG § 49 zum Stand der Technik erhoben wurden und die VDE Vorschrift 1000-10 festlegt, was gemeint ist mit Meister Techniker oder Ingenieur (frei zugängig) dagegen spricht aber wieder die Niederspannungsverordnung §13 hier darf jeder alles der „ausreichende Kenntnisse“ hat, die sich dann auf das EnWG § 49 beruft



    VDE 1000-10

    Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung, z. B. als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister, Elektrogeselle, nachgewiesen

    Die Anforderung der fachlichen Ausbildung für bestimmte
    Tätigkeiten auf dem Gebiet der Elektrotechnik ist in der Regel durch den
    Abschluss einer der nachstehend genannten Ausbildungsgänge des
    jeweiligen Arbeitsgebietes der Elektrotechnik erfüllt:

    • a) Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zum Gesellen/Facharbeiter,
    • b) Ausbildung zum Handwerksmeister,
    • c) Ausbildung zum Industriemeister,
    • d) Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker,
    • e) Ausbildung zum Diplomingenieur, Bachelor oder Master.

    Gruß Kurt