Lagerbehälter für KSS-verschmutzte Metallspäne

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Guten Morgen

    Mich beschäftigt ein aktuelles Problem in unserem Betrieb:

    Seit "ewigen Zeiten" werden bei uns kleinere Mengen an mit Kühlschmierstoffen verschmutzten Metallspäne unserer kleinen Metallwerkstatt (Drehen, Fräsen, Bohren, Sägen) im Freien bis zur Abholung durch einen Schrotthändler gelagert. Das kann dann schon ein paar Wochen dauern. Ich gehe davon aus, dass die KSS mit der Zeit vom Regen weggespühlt werden und in die Kanalisation gelangen können. Dieses Problem wurde bisher noch nicht als kritisch betrachtet. Insbesondere deswegen, weil es nur sehr geringe Mengen (1-2 kleine Blechboxen, ca. 1,2x0,5x0,5m) handelt. Die Beschaffung eines wetterfesten Unterstands wurde vor ein paar Jahren wegen zu hoher Kosten (Berechnungen von Windlasten, benötigtes Betonfundament etc.) damals auf Eis gelegt. Seit dem hat sich keiner mehr damit beschäftigt.

    Jetzt ist das Thema wieder bei mir (SiFa) auf dem Schreibtisch gelandet. Grundsätzlich ist natürlich klar, dass wassergefährdende Stoffe nicht über die Kanalisation entsorgt werden dürfen (s. z. B. entsprechende Landesverordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, natürlich auch MSDS). Allerdings tue ich mich noch schwer, die exakten Gesetze, Vorschriften und Paragraphen zu finden, die (idealerweise) genau auf meinen Fall anzuwenden sind.

    Vielleicht finde ich hier im Forum jemanden, der mir da etwas unter die Arme greift und mir ein paar gute Argumente liefert.

    Vielen Dank im Voraus!!

    Michael

  • ANZEIGE
  • Hallo Michael,

    vielleicht hilft auch die Gefahrstoffverordnung §8 (6)
    (6) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe, die nicht mehr benötigt werden, und entleerte Behälter, die noch Reste von Gefahrstoffen enthalten können, sicher gehandhabt, vom Arbeitsplatz entfernt und sachgerecht gelagert oder entsorgt warden.

  • Hallo Janina,

    Danke für den Hinweis. Ich habe auch in der Rheinland-Pfälzischen "Landesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden
    Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung - VAwS)" etwas gefunden:

    §3 (1) 1. Anlagen müssen so beschaffen sein und betrieben werden, dass wassergefährdende Stoffe nicht austreten
    können. Sie müssen dicht, ... sein.

    Aber es ist schwer zu sagen, ob ein Metallspänesammelcontainer im Sinne dieser Vorschriift eine "Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden
    Stoffen" ist.

    Das so eine ungeschützte Lagerung nicht zulässig ist, darüber braucht man nicht zu reden. Wäre aber schön, wenn ich noch ein paar mehr Tipps bekomme.

    Danke im Voraus.

  • Hallo,

    bei uns wird an den Spänekontainern über einen Kugelhan das KSS abgelassen, klar wirst du so nicht 100% losbekommen aber dennoch einen sehr hohen anteil.
    Dies ist auch kein großer Invest.

    Gruß
    Christian

  • ANZEIGE
  • Ich will hier keine Werbung machen; aber es gibt dafür ne Lösung. Guckt mal hier. http://www.lanner.de/index.php?id=185

    Zentrifugen für das herausschleudern von KSS an Metallspänen.
    Funktioniert. Hat ein Kunde von mir im Einsatz.

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Mike

  • Vielen, vielen Dank.

    Ich denke mal, jetzt hab ich ein paar Anhaltspunkte, wie ich bei unserer GL argumentieren kann. Der "Leitfaden Metallspäne" fasst die Problematik eigientlich sehr gut zusammen. Werde ich in Ruhe durcharbeiten. Welche Lösung dann für uns die beste ist, ist dann im nächsten Schritt zu klären. Wie das immer so ist, muss man erst die Verantwortlichen hier sensibilisieren bzw. aufklären.

    Ich wünsche allen ein schönes Wochenende.

    Michael

  • Hallo Michael,

    da wir uns in einem Wasserschutzgebiet befinden haben wir ein bisschen strengere Auflagen für die Lagerung unserer Späne mit KSS:
    - Überdachung der Container
    - Auffangwannen (werden jährlich geprüft)
    - Nur Zertifizierte geprüfte Container (reine Erziehung der Entsorgungsunternehmen)

    Wünsche auch ein schönes Wochenende.

  • ANZEIGE

  • - Nur Zertifizierte geprüfte Container (reine Erziehung der Entsorgungsunternehmen)

    Wenn das ein Entsorgungsfachbetrieb ist (welcher Entsorger ist das nicht) MUSS er geprüfte gem. DGUV Regel 114-010 Container haben.
    Ich hab viele Kunden die schmeißen ihre Entsorger sofort wieder vom Hof, wenn die ungeprüfte Container bringen. Das ist alles ne Sache der Erziehung.

    Mike

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Mike

  • Jetzt ist zwar schon einiges an Zeit seit Februar vergangen. Die Thematik für die umweltgerechte Lagerung von Metallspänen ist aber vielleicht für den ein oder anderen immer noch Interessant.

    Den bereits weiter oben genannten Leitfaden zur Metallspäne ist ein guter Startpunkt.

    Zu der Eingangsfrage nach Argumenten die ein wenig unter die Arme greifen würde ich auf jeden Fall mal die Abwasser Schutzverordnung AwSV ins Felde führen und da die §18,19,20.

    Ich habe das ganze mal für einen Blog Post übersichtlich zusammengefasst. Vielleicht hilft das ja:

    http://inoron.eu/umweltgerechte…paene-lagerung/