Beiträge von kramkr

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    Mein persönliches Lieblingsthema.

    Das papierlose Büro wird ja wohl schon seit vor meiner Geburt propagiert. Ich persönlich vermute, dass es vor allem an der Technik damals gescheitert sein wird. Gerade aus Gründen die hier ja schon in der Diskussion teilweise genannt wurden (Dateiformat, Datenträger, Hardware allgemein).

    Ich habe im Studium damit angefangen komplett Papierlos zu arbeiten und viele davon mit in die Berufswelt übernommen. Ich persönlich empfehle diese drei Sachen, damit es gelingt

    • OneNote (die Software)
    • Office 365 ( Cloud Angebot von Microsoft [alternativ tut es auch eine vernünftige Unternehmens IT])
    • Laptop/Tablet mit Stift (mein persönlicher Favorit: Microsoft Surface Pro)

    Ich denke die meisten von uns könnten schon deutlich papierloser Arbeiten wenn Sie wollten. Die Software OneNote ist ein digitales Notizbuch in dem du deine Notizen etc. sammeln kannst. Bis zu einem kleinen Teil kann es auch ein CRM oder DMS System ersetzen. Aber du solltest jetzt nicht einfach alles Papier scannen und da einfügen.

    Langsam & bewusst starten

    Es wird nicht klappen von den einen auf den anderen Tag papierlos zu werden. Ich würde versuchen erst mal mit den eignen Notizen zu starten.




    Falls ich dein Interesse an OneNote wecken konnte hab ich hier auf meinem Privaten Blog einen Artikel verfasst. OneNote Tipps und erste Schritte

    Warum ich (fast) papierlos arbeite


    Ich benutze fast gar kein Papier mehr. Dafür gibt es mehrere Gründe. Erstens weiß ich, dass alles was ich im OneNote habe jederzeit wiederfinde und das auch noch nach Jahren. Da ich viel Projektbezogen arbeite und sich immer wieder mal jemand aus längst vergangenen Tagen bei mir meldet, ist es einfach super fast jedes Detail und jede Notiz wiederzufinden.

    Besonders hervorheben möchte ich die Suche von OneNote. Egal ob Bild, Text oder sogar handschriftliche Notiz. Alles wird indexiert und ist über die Suche wiederauffindbar.

    Ein weiterer Grund ist, dass ich verschiedene Notizbücher mit Kollegen teile. Das heißt wir arbeiten zusammen im selben Notizbuch und wir sind so immer auf dem selben Wissensstand.

    Da ich ein Surface Pro habe (Windows Tablet mit Stift) mache ich auch alle Besprechungsnotizen nur noch in OneNote.

    Ich könnte jetzt noch ewig weiter schreiben. Ich denke aber der größte Vorteil ist das Level an Selbstorganisation das man dadurch erreicht.

    Hoffe das konnte ein wenig helfen.

    Die abgetropften KSS werden unstrittig als gefährlicher Abfall betrachtet.

    Was heißt den das für die Entsorgung? Den in der Praxis wir meistens die Späne zusammen mit dem anhaftenden KSS in den Container gekippt. Wenn sich die KSS da am Boden sammelt und nicht abgelassen wird und das ganze dann entsorgt wird muss das doch sicherlich mit berücksichtigt werden (die wird in dem Gerichtsurteil auch noch mal explizit betont).

    Ich habe gerade ein schönes Bild gefunden bei dem ich direkt wieder an unsere Diskussion denken musste und mir aufgefallen ist, dass auf meine o.g. Frage noch keiner eingegangen ist.

    Ich sehe ja regelmäßig was für Unmengen an Emulsion mit den Spänen zusammen in den Container gekippt wird. Ich hab schon öfters gesehen, dass die Container in den Containerstellplatz entleert werden, was ja wiederum in Ordnung ist da so dann nur noch die Späne entsorgt wird.

    Wenn die Späne also nicht trocken ist, dann müssen nicht nur bei der Lagerung im Container schon besondere Vorkehrungen getroffen werden sondern beim Transport und bei der Entsorgung auch.


    Hallo am66, danke für den Hinweis auf die Richtlinie und den Hinweis das es um die Einstufung als "gefährlicher Abfall" geht.

    Sowie ich die Problematik sehe geht es letztlich nur noch um die Konzentration und der Messbarkeit. Dies war auch bei der Gerichtsverhandlung in Sigmaringen das Problem. Ich habe mir das Urteil mal besorgt und so wie ich das Urteil verstanden habe, hat das Gericht bemängelt, dass es keinen Weg gibt die anhaftende KSS Konzentration an der Späne zu messen.

    Die abgetropften KSS werden unstrittig als gefährlicher Abfall betrachtet.

    Was heißt den das für die Entsorgung? Den in der Praxis wir meistens die Späne zusammen mit dem anhaftenden KSS in den Container gekippt. Wenn sich die KSS da am Boden sammelt und nicht abgelassen wird und das ganze dann entsorgt wird muss das doch sicherlich mit berücksichtigt werden (die wird in dem Gerichtsurteil auch noch mal explizit betont).

    [...]


    Wird langsam dünn für die "willkürlichen Einstufungskriterien" der Ämter. Wie erst jetzt noch entdeckt, wurde im Juni diesen Jahres auch noch die letzte Lücke geschlossen und die Vorgaben der EU für die gefahrenrelevante Eigenschaft HP 14 „ökotoxisch" fixiert (Verordnung EU 2017/997).

    Ich habe hierzu gerade ja noch ein paar Anfragen am Laufen. Sobald ich hier Antworten bekommen habe, melde ich mich wieder...

    Bis dahin gilt die "widerlegliche Vermutung", daß ALLE Späne (auch mit KSS) ungefährlich sind - außer die zuständige Behörde analysiert eure Späne und trifft auf dieser Basis eine Anordnung.
    Aber dem sehe ich nach den aktuellen EU-Vorgaben und dem Ergebnis des "letzten Versuchs" (Regierungspräsidium Tübingen) sehr gelassen entgegen.


    Ich bin gespannt was deine Anfragen ergeben. Beim überfliegen der Verordnung bin ich auch an dem HP-14 Kriterium hängen geblieben.

    Ich habe die ganze Thematik bis jetzt immer mehr von der wasserrechtlichen Seite betrachtet. Habe mich jetzt am Wochenende auch noch mal ausführlich mit der AwSV beschäftigt.

    Mich wundert, dass es keinen Zusammenhang zwischen WGK eines Stoffes/Gemisches gibt und der Gefährlichkeit als Abfall.

    Laut Kapitel 2 der AwSV gelten Gemische als stark wassergefährdend (WGK3), solange keine begründete anderweitige Einstufung dokumentiert ist. Die Anlagenbetreiber sind grundsätzlich zur Selbsteinstufung verpflichtet.

    Welcher AVV Schlüssel wäre denn hier dann zu wählen, wenn die Tendenz dahin geht die Späne als gefährlichen Abfall zu deklarieren.

    Hey Danny schau mal hier das ist aus Bayern vielleicht hilft das. Kleiner Auszug:

    Für Abfallgemische aus Metallspänen und KSS hat der Abfalltechnikausschuss der LAGA vorgeschlagen, in Ermangelung eines geeigneteren Schlüssels in der aktuell gültigen AVV-Fassung, übergangsweise den Schlüssel 120118* „Ölhaltige Metallschlämme (Schleif-, Hon- und Läppschlämme“) zu nutzen.
    Aus Sicht des LfU würde sich für mit gefährlichen KSS verunreinigte, nicht tropffreie Metallspäne alternativ die Nutzung des AVV-Schlüssels 120114* anbieten. Unter Nr. 3.1 der verantwortlichen Erklärung des Entsorgungsnachweises könnte als erklärende Bezeichnung bspw. „mit gefährlichen KSS-verunreinigte Metallspäne“ eingetragen werden.

    In der Regel, wenn er als nicht tropffrei angesehen wird. Gängige Praxis dürfte doch sein, dass über entsprechende Abtropfgitter eine Tropffreiheit weitgehend hergestellt wird. Sinnvoll ist es natürlich im Bereich des Anfalls und der Lagerung für entsprechende Bodenversiegelung zu sorgen und davon auszugehen, dass hier mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird. Bei Lagerung im Freien ist eine Überdachung oder Abdeckung sinnvoll.


    Wenn die Späne trocken / Tropffrei sind ist absolut richtig. Wobei in der gängigen Praxis wird das ganze leider viel zu selten der Aufwand zum Abtropfen/Trocknen betrieben (aus meiner Erfahrung) :( . Wenn man von wassergefährdenden Stoffen ausgeht, und das sollte man -imho-, dann kommt man um eine entsprechende Maßnahmen wie Bodenversiegelung oder einer Auffangwanne nicht herum.

    §29 Besondere Anforderungen an Umschlagflächen für wassergefährdende Stoffe
    (1) Die Umschlagflächen von Umschlaganlagen für flüssige wassergefährdende Stoffe müssen flüssigkeitsundurchlässig sein. Das dort anfallende Niederschlagswasser ist ordnungsgemäß als Abfall zu entsorgen oder nach Maßgabe von § 19 Absatz 2 Satz 1 ordnungsgemäß als Abwasser zu beseitigen. Für Umschlagflächen von Umschlaganlagen für feste wassergefährdende Stoffe gilt § 27 Absatz 1 entsprechend.

    Dementsprechend muss man eigentlich gewährleisten das die Späne je nach Beschaffenheit während des Sammelprozesses keinem Niederschlagwasser ausgesetzt sind. Deshalb sind bauliche Maßnahmen oder ein entsprechender Containerstellplatz eigentlich alternativlos.

    In den letzten Jahren wurde die Thematik insgesamt ein wenig stiefmütterlich behandelt aber in letzter Zeit scheinen die Behörden hier genauer hinzuschauen.

    Bin gerade beim stöbern durch das Forum auf die Frage hier gestoßen (im Umweltschutz Bereich ist hier ja nicht so viel los). Da ich mich beruflich viel und oft mit dem Thema beschäftige, dachte ich antworte auch mal kurz darauf.

    Die Frage ob "feuchte" Metallspäne als Gefährlicher Abfall einzuordnen ist oder nicht wird seit 2013 kontrovers diskutiert. Wie @koma87 schon angemerkt hat wird die Thematik oft unter den Tisch gekehrt. Die Tendenz geht eindeutig eher da hin, die Späne als gefährlich einzustufen.

    Als Unternehmen gilt nach WHG (und auch nach der AwSV [wenn sie den jemals kommt] der Besorgnisgrundsatz. Dieser besagt, dass die Wahrscheinlichkeit einer Gewässerverunreinigung nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen werden muss.

    Die an den Spänen anhaftenden Emulsionen sind da besonders kritisch zu sehen: Das Schadstoff-Potential von Emulsionen beruht auf dem hohen spezifischen Gewicht der Emulsionen, die bis zu fast 97% aus Wasser bestehen. Sie können daher von keinem gängigen Schwerkraftabscheider (Ölabscheider) abgetrennt werden. So können Emulsionen als Schadstofffahne bis ins Grundwasser gelangen.

    Das heißt du solltest nicht nur bei der Entsorgung sondern auch schon bei der Lagerung darüber Gedanken machen. Die Relevanten Regeln aus der AwSVdazu sind §17, §18 und §19.

    Ich hab das ganze Thema mal ausführlich bei uns auf dem Unternehmensblog beschrieben. Von dort habe ich auch noch Verlinkung zu dem sehr guten "Leitfaden zum umweltgerechten Umgang mit Metallspänen" der Entsorgungsbranchenverbände.

    Der Artikel findet sich hier: http://inoron.eu/umweltgerechte…paene-lagerung/

    Vielen Dank für die ganzen guten Anregungen.


    Entscheidend ist also mal wieder nicht die generelle Frage nach HD Arbeiten; vielmehr geht es um die genaue Art und Weise der Arbeiten. Insbesondere im Bereich PSA gilt für mich: So viel wie nötig, sowenig wie möglich! Also kramkr, formuliere vermeindlich allgemeingültige Aussage mit sehr viel Bedacht.


    Den Hinweis find ich auch sehr gut!

    Hallo allerseits,

    ich plane zur Zeit einen Artikel für unser Blog zu dem Thema: Arbeitsschutz beim arbeiten mit Hochdruckreiniger. Ich hab schon in einem anderen Thread hier im Forum ein gute Vorlage für die BA gefunden hier


    Zitat von BA HD-Reinigen

    • Die richtige Persönliche Schutzausrüstung muss auch bei kürzester Benutzung des Hochdruckstrahlers benutzt werden

    Gerade an diesem Hinweis sieht man ja schon etwas das sich auch mit meiner Erfahrung deckt. Oftmals wird weitestgehend auf das Tragen der PA verzichtet (gerade bei kurzen Reinigunsprozess).

    Richtig wäre ja eine PSA die aus folgenden Komponenten besteht:

    • Helm (?)
    • Visier
    • Gehörschutz
    • HD-Schutzstiefel
    • Handschuhe (Gummi)
    • Schutz-Overall / Schürze

    Jetzt wollte ich einfach mal nach euren Erfahrungen zu diesem Thema fragen. Wird das bei euch wirklich alles eingehalten oder habt ihr die Anforderungen ein wenig gesenkt?

    Ich bin zwar fast ein wenig Fachfremd über eine Google Suche in eurem Forum gelandet, als ich dabei war für unsere Unternehmensseite einen Blog Post zu verfassen. Ende vom Lied: der Blog Post ist fertig und ich hab mich hier im Forum angemeldet, da ich glaube, dass ich hier noch den ein oder anderen Beitrag in Zukunft mitbekommen werde.

    Zu meiner Person. Ich habe an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg Elektrotechnik studiert. Ich bin aber schon wesentlich früher in unserem Familienunternehmen gelandet und habe da viele verschiedene Bereiche durchlebt. Meine aktuelle Position ließe sich wohl am ehesten mit dem Begriff: Technischer Betriebsleiter beschreiben.

    Als kleineres Unternehmen haben wir keine eigene Sicherheitsfachkraft. Für den Punkt Arbeitssicherheit haben wir den UNA Weg (Alternative bedarfsorientierete Betreugung gemäß BGV A2) eingeschlagen. Das heißt zum Teil bin ich auch dafür mitverantwortlich bei uns im Unternehmen.

    Die Produkte unseres Unternehmens zielen auf Umweltschutz und auch Arbeitsschutz, und dürften damit auch vielleicht für den ein oder anderen hier interessant sein.

    EMESTA Containerstellplatz: Umweltgerechte Lagerung von Containern


    CLINER Waschplatz: Mobile Waschplatzsysteme

    Hier noch der Link zu unserer Internetseite: http://inoron.eu/

    Ich freue mich auf die zukünftigen Beiträge hier im Forum.

    Jetzt ist zwar schon einiges an Zeit seit Februar vergangen. Die Thematik für die umweltgerechte Lagerung von Metallspänen ist aber vielleicht für den ein oder anderen immer noch Interessant.

    Den bereits weiter oben genannten Leitfaden zur Metallspäne ist ein guter Startpunkt.

    Zu der Eingangsfrage nach Argumenten die ein wenig unter die Arme greifen würde ich auf jeden Fall mal die Abwasser Schutzverordnung AwSV ins Felde führen und da die §18,19,20.

    Ich habe das ganze mal für einen Blog Post übersichtlich zusammengefasst. Vielleicht hilft das ja:

    http://inoron.eu/umweltgerechte…paene-lagerung/