Berufshaftpflichtversichrung für FaSi

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  • Guten Morgen und Hellau aus Düsseldorf (... dieses Jahr leider ohne Zoch ... :( ),

    die bereits hier im Forum geführten Diskussionen rund um das Thema bringen mich nicht weiter. Ich frage deshalb einmal in einem neuen Beitrag um Erfahrungen mit "Berufshaftpflichtversicherung von freiberuflichen FaSi - Leistungen nach ASiG". Hier vor allem hinsichtlich einer nicht vollzeitlichen Tätigkeit. Es geht mir hier nicht um einen Preisvergleich von Versicherungen, sondern um die Erfahrung mit "Preis/ Leistung" im "Doing". Ich bin hauptberuflich in einem großen Unternehmen als Arbeitsschützer tätig, hier bin ich auch abgesichert. Aber in einem geringfügigen Umfang bekomme ich nunmehr auch "Betreuungsanfragen". Das begann im Freundeskreis und bekommt so nach und nach eine gewisse Eigendynamik. Unabhängig davon das mir sehr bewusst ist, was ich kann und darf, stellt sich für mich trotzdem die Haftungsfrage in Bezug zur einer "fachlich richtigen Beratung". Gibt es Versicherungen die zwischen "hauptberuflichen" und "gelegentlichen" Tätigkeiten differenzieren? Meine Recherchen ergeben, dass für hauptberuflich tätige Freiberufler die Preise zwischen 450 und 900 € (und aufwärts) variieren, hier aber in den Leistungen unterschiedlich aufgestellt sind, vor allem hinsichtlich der Haftungsausschlüsse hinsichtlich möglicher "Vermögensschäden" (Zivilrecht). So brauche ich z. B. keinen Versicherungsschutz für "SiGeKo" Tätigkeiten, da ich als ausgebildeter SiGeKo zwar berechtigt wäre, solche Anfragen aber "dankend" ablehne, da zu zeitintensiv.

    Zusammengefasst: Ich habe keine Angst vor "strafrechtlichen" Folgen, aber aufgrund meiner Erfahrungen (die die mich kennen wissen warum ...) großen Respekt vor zivilrechtlichen Folgen. Ich suche demnach eine Versicherung (falls es die gibt), die klar differenziert in den von mir zu erbringenden beratenden Leistungen und zudem nicht in hauptberuflicher Absicht. Das zu versichernde Risiko der Versicherung wäre nach meinem Verständnis somit geringer als bei einer Person die das hauptberuflich macht. Wer da Erfahrungen hat und die Erfahrungen teilen möchte und kann, - würde ich mich über Infos sehr freuen.

    VG
    Uwe Dünkel

    "Es ist der der gewöhnliche Fehler der Menschen, bei gutem Wetter nicht an Sturm zu denken." Niccolo´Machiavelli - Der Fürst 1513

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  • Hallo Uwe,

    der Beitrag bei der HDI Gerling ist abhängig vom Umsatz und von den zu versichernden Tätigkeiten. Leider ist es nicht die günstigste Versicherung, dafür aber perfekt auf meine Wünsche abgestimmt. Mein Makler sitzt sogar in Deiner Nähe, wenn Du interesse hast kann ich Dir die Kontaktdaten gerne zukommen lassen. Ich gehe allerdings von aus, dass jeder gute Versicherungsmakler Dir ein angepasstes Angebot machen kann.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo Uwe
    ich habe keine Versicherung abgeschlossen. Die Chance bei einer ordentlichen und fachkompetenten Beratung in den Bereich grob fahrlässig zu kommen erscheint mir mehr als überschaubar...... zumal Du die freiberufliche Tätigkeit ja lediglich nebenher betreibst.
    Alleh Hopp

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

    Einmal editiert, zuletzt von AL_MTSA (8. Februar 2016 um 18:55)

  • Hallo Al_MTSA, das ist bisher auch eigentlich meine Auffassung gewesen, ich habe hier die typischen "Linienaufgaben" im Arbeitsschutz immer eher im Fokus gesehen, bis zu diesem ominösen Urteil "Papierpresse". Ich finde es schon sehr befremdlich, dass man dieser externen (!) FASi vorwarf, eine defekte Sicherheitseinrichtung an einer Maschine nicht gesehen und erkannt zu haben, die man augenscheinlich nicht erkennen konnte. Ich betreue zwar keine Industriebetriebe mit Fertigungsmaschinen, aber ich kann nicht ausschließen auch mal was zu übersehen. Und wie gesagt, mir geht es nicht um strafrechtliche Dinge, sondern um zivilrechtliche Ansprüche. Wenn man nicht mindestens nach § 153 a StPO aus der strafrechtlichen Nummer rauskommt (Einstellung des Verfahrens), dann ist das der Türöffner für die Zivilrechtler. Und ein weiteres Argument die mich zur Vorsicht animiert, ist die "Regresswut" der BG´n. Ich krieg jedes Jahr immer mehr Fälle auf den Tisch. Aber natürlich muss der Beitrag der Versicherung in Relation zum Umsatz stehen.

    stephan: Ja ich wäre interessiert, ich kenne keinen Versicherungsmakler, kann ja nicht schaden sich mal zu informieren.

    Beste Grüße und Helau aus Düsseldorf
    Uwe

    "Es ist der der gewöhnliche Fehler der Menschen, bei gutem Wetter nicht an Sturm zu denken." Niccolo´Machiavelli - Der Fürst 1513

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  • Hallo Duenkel ;)
    dieses Urteil ist (leider) mehr als selten in unserem Land.
    Wobei m.E. nach sich die Stanze in einem offensichtlich, sicherheitswidrigen Zustand befand.
    Die BG`en gehen viel zu selten in Regress, von Regresswut kann nicht die Rede sein.

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Moin AL_MTSA,

    dann hast Du wohl weniger mit der BG Bau zu tun. ;) Bei denen ist es (gefühlt) ein Grundprinzip.
    Aber auch bei der BGRCI habe ich ähnliche Erfahrungen.

    @UWE schicke ich Dir im Laufe des Tges per PN

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • @Duenkel ich kann Dir noch die Provinzial empfehlen. Die bieten Dir etwas "maßgeschneidertes" an wenn Du magst.
    Soweit ich weiss, sind die Beiträge recht gering und man kann dort Module auswählen was man gerne hätte und was nicht.

    :bremse:

  • Kölla Alaaf ;-)!

    Neben der reinen Versicherungsleistung (..sofern begründet), prüft die BerufsHaftpflicht die gegnerischen Ansprüche und trägt die Kosten eines möglichen gerichtlichen Verfahrens... und das kann teuer werden !

    Darum empfehle ich eine 'Berater Berufshaftplicht' abzuschliessen.

    Hans Laßek, Dipl.-Ing.

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  • Hallo Uwe,

    ich habe mir ein Angebot vom https://sifaboard.de/www.vdmv.de kommen lassen, nachdem meine bestehene Versicherung erneut ohne vorherige Ankündigung die Beiträge erhöht hat.

    Zu dem besagten Urteil ist es wohl so, dass die betreffende Fasi genau diese Tätigkeit in ihrem Vertrag stehen hatte. Also zusätzlich zu den klassischen Fasi-Aufgaben.