Okay Mick,
ich zitiere mal aus dem Buch: Gesamtes Arbeitsschutzrecht - Arbeitsschutz, Arbeitszeit, Arbeitssicherheit, Arbeitswissenschaft - Handkmmentar - Nomos Verlag - Hrg. Kohte (Prof. Dr.), Faber (RA Dr., Feldhoff (Prof. Dr.) - 1. Auflage 2014 - Hier Teil ASIG - bearbeitet von von Prof. Kohte:
Was ist denn das Ziel der Verpflichtung zur Bestellung von SiFa´s (und Betriebsärzten. Beide müssen im Übrigen ja zusammenarbeiten.)? Sie sollen den AG bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung unterstützen. So weit so klar. Allen. Und wem soll der Arbeitsschutz und die Unfallverhütung primär denn dienen? Den MAs. Und der weitere Zweck ist dieser: Die Unterstützung durch SiFa´s soll doch zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und zur Unfallverhütung beitragen.
Was ist der Hintergrund?
Zitat auf S. 1119 der angegebenen Literatur bezüglich ASiG:
"Die Notwendigkeit der Verbesserung des Arbeitsschutzes wurde vor allem aus zwei Defiziten abgeleitet, einem Umsetzungsdefizit und einem Innovationsdefizit. Die These vom Umsetzungsdefizit geht von der Einschätzung aus, dass grundsätzlich eine hinreichende Menge an normativen Regelungen zur Verfügung steht, die jedoch in den Betrieben nicht hinreichend angewendet wird. Dies soll durch § 1 S. 3 Nr. 1 ASiG verdeutlicht werdn. ...Das Innovationsdefizit wird darin gesehen, dass die gesicherten arbeitswissenschaftlichen und sicherheitstechnischen Erkenntnisse nicht mit der gebotenen Zügigkeit und Konkretion in den Betrieben umgesetzt werden. ...Fach- und Sachkunde ...soll erreicht werden, indem für den jeweiligen Betrieb Betriebsärzte bzw. Sicherheitsfachkräfte und andere Fachkräfte bestellt werden, die mit den betrieblichen Gefährdungen vertraut sind, weil die Realisierung des Arbeitsschutzes im Wesentlichen im Betrieb "vor Ort" zu erfolgen hat."
Es geht also bei der Unterstützung der AGs primär um die Behebung von Defiziten auf Seiten des AGs. Zumindest soll die Behebung der Defizite durch eine qualitative und kompetente Beratung erreicht werden. (Unterlagen zum Thema Arbeitsschutz allein reichen nicht.) Das ist mit Unterstüztung der AG´s gemeint, keine andere Art der Unterstützung. Im Übrigen, mal so neben bei, sollen auch SiFa´s nicht die Gefährdungsbeurteilung durchführen, dass muss der AG tun. Aber er soll von SiFa´s in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarrzt darin unterstützt und gut zu Schutzmaßnahmen etc. beraten werden. Wenn dies gelingt und der AG willig bzw. einsichtig ist, ist das ein Erfolg der SiFa. Und natürlich geht es bei der Arbeit der SiFa´s auch darum, auch die MA´s bzw. die Beschäftigten zum Arbeitsschutz anzuhalten.
Zitat S. 1135 - Kommentar von Prof. Kohte:
"Schließlich sind beide Expertengrupppen (bezieht sich auf Betriebsärzte und SiFa´s) zur Kommunikation und Kooperation mit Betriebs- und Personalrat sowie den Beschäftigten verpflichtet. Betriebs- und Personalrat haben nach § 9 ASiG das Recht, auf eine solche regelmäßige Kommunikation und Beratung zu verlangen. Ebenso wird die Kommunikation mit den Beschäftigten verlangt, die sowohl global in Betriebs- und Abteilungsversammlungen nach § 43 BetrVG sowie bei Unterweisungen nach § 12 ASiG realisert werden kann. Daneben sind beide Expertengruppen verpflichtet, durch regelmäßige Sprechstunden an der individuellen Kommunikation mit den einzelnen Beschäftigten teilzunehmen."
PS: Es reicht eben allein nicht, den Paragraphen eines Gesetzes zu zitieren, Dieser muss, insbesondere auch dann, wenn er nicht hinreichend konkretisiert ist, interpretiert bzw. kommentiert werden.
Gruß von Charlyri