Hallo User,
sorry wenn ich meine Frage nicht im richtigen Bereich einstelle, aber ich bin hier noch recht unsicher unterwegs und habe längst noch nicht alle Artikel gelesen, die für mich wichtig sein können.
Ich habe eine Frage zu den angehängten Bildern:
Ein Kunde von mir erklärte, diese Art der Reparatur sein möglich und zulässig, seit es keine Verpflichtung mehr gibt, dass das nur der Hersteller reparieren darf.
Dass diese Reparatur mit absägen und ein Stück drauf schrauben Mist ist, ist mir auch klar. Aber wenn es die Möglichkeit gibt, Stützen mit aufgeschraubten Teilen zu stabilisieren, frage ich mich, ob das auch bei den Verstrebungen gilt.
Wie ist eure Meinung dazu?
Nach meiner Information war es eine zeit lang möglich, die Verstrebungen durch einen Winkel im entsprechenden Übermaß zu stabilisieren, selbstverständlich nur im entlasteten Zustand zu reparieren. Jetzt habe ich gelesen, es sei gänzlich verboten, weil die Verstrebung durch die Bohrungen, meist 4 Stück, zusätzlich geschwächt wird, auch wenn der neue Winkel dann die Belastung übernimmt. Diese Reparatur wurde z.B. durch ROS Deutschland in dieser Form durchgeführt.
Was ist hier aktueller Stand der Dinge? Wenn etwas geändert wurde im Reparaturverfahren für Verstrebungen, wo ist das dokumentiert? BG? TÜV? DEKRA? Die einzelnen Hersteller?
Ich wäre euch für entsprechende Antworten mit Quellenangaben sehr verbunden.
Beste Grüße
Caribe