Reparatur von Regalverstrebungen

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  • Hallo User,

    sorry wenn ich meine Frage nicht im richtigen Bereich einstelle, aber ich bin hier noch recht unsicher unterwegs und habe längst noch nicht alle Artikel gelesen, die für mich wichtig sein können.

    Ich habe eine Frage zu den angehängten Bildern:
    Ein Kunde von mir erklärte, diese Art der Reparatur sein möglich und zulässig, seit es keine Verpflichtung mehr gibt, dass das nur der Hersteller reparieren darf.

    Dass diese Reparatur mit absägen und ein Stück drauf schrauben Mist ist, ist mir auch klar. Aber wenn es die Möglichkeit gibt, Stützen mit aufgeschraubten Teilen zu stabilisieren, frage ich mich, ob das auch bei den Verstrebungen gilt.

    Wie ist eure Meinung dazu?

    Nach meiner Information war es eine zeit lang möglich, die Verstrebungen durch einen Winkel im entsprechenden Übermaß zu stabilisieren, selbstverständlich nur im entlasteten Zustand zu reparieren. Jetzt habe ich gelesen, es sei gänzlich verboten, weil die Verstrebung durch die Bohrungen, meist 4 Stück, zusätzlich geschwächt wird, auch wenn der neue Winkel dann die Belastung übernimmt. Diese Reparatur wurde z.B. durch ROS Deutschland in dieser Form durchgeführt.

    Was ist hier aktueller Stand der Dinge? Wenn etwas geändert wurde im Reparaturverfahren für Verstrebungen, wo ist das dokumentiert? BG? TÜV? DEKRA? Die einzelnen Hersteller?

    Ich wäre euch für entsprechende Antworten mit Quellenangaben sehr verbunden.

    Beste Grüße
    Caribe

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  • Moin,

    Reparaturen sind möglich und wer das macht ist erst einmal egal. Also, ob Hersteller oder Firma xx repariert, egal.

    Aber:
    Eine Reparatur kann hier nur Tausch von Originalteilen sein (die gibt's für kleineres Geld beim Hersteller)
    oder aber
    von einer zert. Rep. Firma. Frage mal Go..le.

    Warum?
    Nur der Hersteller hat für seine Teile, die Teile eines Ganzen sind, die entsprechenden Berechnungen. Wir wissen alle, das ein kleiner Winkel keine Tonne abhält, doch einige Winkel im statischen Verbund, schon. Der kann also belegen und dokumentieren, das mit dem Tausch der Teile auch alle Eigenschaften des Regales bleiben. --> Garantie!
    Ebenso machen es einige Rep.-Firmen.

    Das Ergebnis des Kunden-Schlossers mag vielleicht den gleichen Erfolg haben, doch der wird niemals einen statischen Nachweis erbringen (können). Die Optik lasse ich einfach weg. Als Not-Überbrückung ist das ok.

    Letztlich bleibt die Entscheidung beim Besitzer und Nutzer des Regales. Er hat für seine "Arbeitsgeräte" eine gewisse Verpflichtung. Im Falle X, wenn es neben einem Crash vielleicht noch einen Personenschaden geben sollte, wird der nicht nur in Regress genommen werden.

    Also, es lohnt die Diskussion nicht:
    Kauft die passenden Teile, ruhig auch auf Vorrat, denkt an einen guten Anfahrschutz und TAUSCHT.


    .............und denkt an eine Regalprüfung!!!

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Caribe,

    wo hast Du gelesen, das es gänzlich verboten ist, Verstrebungen zu reparieren? Kannst Du die Quelle angeben?
    Grundsätzlich ist es kein Problem Reparaturen durchzuführen. Egal ob an den Stützen oder den Streben. Es gibt kein Gesetz, das Reparauren nur vom Hersteller vorschreibt.
    Auch eine Statik ist kein Hexenwerk und gehört zum Grundrepertior jedes Meisters, Technikers oder Ingenieurs aus dem Metall- oder Baubereich. Pinzipiell ist es also möglich. Aber...
    Die Hersteller haben eine Standartstatik für ihre Systeme. Ein Austausch der beschädigten Teile mit standartisierten Teilen des Herstellers benötigt keinen neuen Nachweis der Tragfähigkeit. Bei den zertifizierten Reparaturunternehmen ist für eine Schädigung bis zu einem gewissen Maß ein Standartverfahren zur Reparatur vorgegeben. Auch da muss keine zusätzliche Statik mehr erstellt werden.
    Bei anderen Reparaturen muss ich die Tragfähigkeit jedoch nachweisen. Ob es sich noch lohnt eine Reparatur durchzuführen, wenn ich noch eine Statik erstellen muss kommt zwar auf den Einzelfall an, in den meisten Fällen lohnt es sich aber, da lediglich ein kleiner Nachweis der reparierten Stelle notwendig ist.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Ich vergaß noch hinzuzufügen, dass es sich um die geschweisste Version der SSI Schäfer Regale der PR 350 Serie handelt, also alle Elemente im Ständer verschweisst.

    Zu eurem Hinweis mit der Reparatur, d.h. dann, wenn der externe Schlosser oder Stahlbauer, der die Reparatur durchführt, einen schriftlichen Nachweis erbringt, dass seine Arbeit genauso sicher ist wie das Originalteil, dann wäre das in Ordnung?

    Was dann bei mir bleibt ist die Frage, gibt es überhaupt irgend eine Vorgabe, wie die Reparatur dann technisch durchgeführt werden muss? Welche Schrauben? Wie viel Verschraubungen an welchen Stellen?

    Der Kunde scheut halt davor zurück, wegen einer verbogenen Querverstrebung gleich die ganze 6-Meter-Stütze wegzuwerfen. Ein Stück weit kann ich ihn da ja auch verstehen.

    Im Endeffekt wird es eine einfache Rechenaufgabe sein, was kosten 6 oder 7 Stützen mit ab- und wieder auflasten, Stütze ausbauen. neue Stütze einbauen und alles wieder auflasten im Vergleich zu einer Reparatur mit statischem Nachweis.

    Im übrigen läuft das immer so ab, wenn ich bei einem Regalhersteller/Lieferanten etwas zu dem Thema anfrage, wird als erstes versucht, den Kunden von mir zu übernehmen, auch wenn man sich 10 Jahre nicht mehr um ihn gekümmert hat. Gebe ich meinen Kunden nicht preis, bekomme ich auch keine Auskunft. Sehr ausgeprägt ist das bei Schäfer der Fall.

    Auf alle Fälle Danke sehr für eure Anmerkungen.

    ....wer früher stirbt ist länger tot....

  • Moin Caribe,

    worum geht es bei dem Regal?

    Sicherheit, Statik, Funktion. Das hat der Betreiber in seiner Verantwortung. Schönheit ist da eher nebensächlich.
    Wenn jetzt der/ein Reparateur belegen kann, dass sein Umbau oder seine Änderung mindest. genauso belastbar ist, wie das Originalteil, warum denn nicht?
    Jetzt aber auf die Gesamtkonstruktion bezogen und nicht NUR auf das Teil.

    Doch wer wird das tun und die komplette Verantwortung übernehmen? Eine Euro-Palette bringt in manchen Betrieben locker 1 Tonne auf die Waage. Wie viele stehen in einem Regal?

    Wie auch immer, auch wenn ich mich wiederhole, der Betreiber ist für sein/das Arbeitsmittel "Regal" verantwortlich.
    Ergo, weise deinen Kunden nochmals darauf hin, schriftlich, auch auf das, was wir dir schon mitgegeben haben und gut ist's.
    Schön nicht.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Zu eurem Hinweis mit der Reparatur, d.h. dann, wenn der externe Schlosser oder Stahlbauer, der die Reparatur durchführt, einen schriftlichen Nachweis erbringt, dass seine Arbeit genauso sicher ist wie das Originalteil, dann wäre das in Ordnung?

    Ja, sofern er das rechnerisch belegen kann.


    Was dann bei mir bleibt ist die Frage, gibt es überhaupt irgend eine Vorgabe, wie die Reparatur dann technisch durchgeführt werden muss? Welche Schrauben? Wie viel Verschraubungen an welchen Stellen?

    Nö, wer soll das vorgeben? Auf welcher Basis? Entscheidend ist, dass das Regal die bisherigen Anforderungen weiterhin erfüllt.

    Der Kunde scheut halt davor zurück, wegen einer verbogenen Querverstrebung gleich die ganze 6-Meter-Stütze wegzuwerfen. Ein Stück weit kann ich ihn da ja auch verstehen.

    Warum?


    Im Endeffekt wird es eine einfache Rechenaufgabe sein, was kosten 6 oder 7 Stützen mit ab- und wieder auflasten, Stütze ausbauen. neue Stütze einbauen und alles wieder auflasten im Vergleich zu einer Reparatur mit statischem Nachweis.

    Wo ist der Unterschied?


    Im übrigen läuft das immer so ab, wenn ich bei einem Regalhersteller/Lieferanten etwas zu dem Thema anfrage, wird als erstes versucht, den Kunden von mir zu übernehmen, auch wenn man sich 10 Jahre nicht mehr um ihn gekümmert hat. Gebe ich meinen Kunden nicht preis, bekomme ich auch keine Auskunft. Sehr ausgeprägt ist das bei Schäfer der Fall.

    Warum machst du das? Lass das doch deinen Kunden machen. Er ist der Betreiber. Dann kann er auch selbst entscheiden, ob er weiterhin beim Hersteller / Vertreiber Kunde bleibt.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Ja, sofern er das rechnerisch belegen kann.

    Gleich mal vorneweg, ich bin kein Metallbauer.

    Um den geforderten Nachweis zu erbringen müsste man ja die Parameter der Strebe kennen. Ich bezweifle, dass diese vom Regalhersteller in der Anleitung offengelegt werden. Man müsste somit die mindestens zu erreichende Zug-, Druck- und Querbelastung der Strebe kennen.
    Bei der gezeigten Reparatur dürften die verwendeten Schrauben eine nicht zu vernachlässigende Scherbelastung erfahren. Je nach Material und Dicke ist da der Bruchbereich schnell erreicht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ...........genau das macht es ja so schwer.

    Diese filigranen Verstrebungen sind aus Papier-Blech gepresst.
    Warum sollte der Hersteller auch seine Berechnungen und Zwischenhändler und weitere Info's preisgeben? Er will doch verkaufen.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,

    ...Um den geforderten Nachweis zu erbringen müsste man ja die Parameter der Strebe kennen. Ich bezweifle, dass diese vom Regalhersteller in der Anleitung offengelegt werden. Man müsste somit die mindestens zu erreichende Zug-, Druck- und Querbelastung der Strebe kennen.

    genau, es genügt die mindestens zu erreichenden Belastungen der Strebe zu kennen. Und danach wird dann die Reparaturstrebe bemessen. So dünn wie die vom Hersteller sind, liegt man bei den Reparaturen immer deutlich über den Anforderungen.
    Aber selbst eine Statik für das gesamte Regal ist kein Hexenwerk. Ich habe Stahlbau im Studium gehasst und seit dem auch nicht mehr gemacht. Nichts desto trotz würde ich es noch hinbekommen die Statik aufzustellen. Ein Statiker oder Metallbauer, der das regelmäßig macht und auch noch entsprechende Software nutzt, macht das mal eben so.

    ...Bei der gezeigten Reparatur dürften die verwendeten Schrauben eine nicht zu vernachlässigende Scherbelastung erfahren. Je nach Material und Dicke ist da der Bruchbereich schnell erreicht...

    das stellt kein Problem dar. Die Schraubenbemessung ist dank umfassender Herstellervorgaben kein Problem.

    Was dann bei mir bleibt ist die Frage, gibt es überhaupt irgend eine Vorgabe, wie die Reparatur dann technisch durchgeführt werden muss? Welche Schrauben? Wie viel Verschraubungen an welchen Stellen?

    Siehe meine Anwort weiter oben. Diese Vorgaben gibt es nur für die zertifizierten Reparaturverfahren, bei denen kein neuer statischer Nachweis erbracht werden muss.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Moin Caribe,

    in deinem Profil steht etwas von "freiberuflicher Prüfer für Regale", ok.

    Ich an deiner Stelle würde etwas an meinen basic's arbeiten. Gerade die angesprochenen Dinge sind doch Tagesgeschäft.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)