Höhenrettungskonzept

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  • Hallo Forenmitglieder und -besucher,

    wir haben ein Hochhaus. An diesem Hochhaus ist eine drei Seiten umfahrende Gondel (Arbeitsplattform) installiert. Diese wird im Wesentlichen zum Reinigen der Glasflächen eingesetzt. Ein Höhenarbeitsgenehmigungsschein wird erstellt und von allen Beteiligten unterzeichnet.
    Mir ist jetzt aufgefallen (der Schein wurde von mir erstellt und auf den Markt gebracht), dass ich gar nicht alle (von mir) geforderten Maßnahmen erfüllen kann. Ich benötige nach meinem Verständnis einen Höhenrettungsplan. Den habe ich nicht. Ich wüsste auch gar nicht, ob ich das mit unserer FW überhaupt realisieren kann? Was muss für ein Höhenrettungskonzept erfüllt werden? Hat jemand eine Idee / Anregung?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Wenn das mit der FW nicht realisierbar ist, musst Du selbst Mitarbeiter dazu ausbilden, für die Rettung.


    Du benötigst es wahrscheinlich für die Rettung aus der Gondel bzw. wenn ein Mitarbeiter aus der Gondel gefallen ist und in der PSA hängt oder?


    In erster Linie, so ist mein Kenntnisstand, muss das Konzept die Rettung, das vorhalten des Personals und die Versorgung und Erste Hilfe enthalten.
    Bei der Ersten Hilfe gerade die Versorgung nach einem Hängetrauma, wenn dieses eintreten kann. Dies betrachte ich schon als spezielle Erste Hilfe.


    Ich hatte mal eins erarbeitet und suche mal wo ich es habe. Das wurde von der zuständigen BF und der GF damals nicht verwendet. Die BF war der Meinung genau so schnell vor Ort zu sein, wie die Mitarbeiter die sich extra dafür fertig machen müssen.
    Na ja...

    :bremse:

    Einmal editiert, zuletzt von s.schmid (28. September 2015 um 12:42)

  • Hallo,

    siehe mal in diesen Threads, vielleicht ist etwas
    brauchbares dabei:

    Höhenrettungskonzepte....

    Höhenrettungskonzept


    usw..

    ob ich das mit unserer FW überhaupt realisieren kann?

    dieses wird man in einem Gespräch klären müssen.
    In der Regel wird für diese Frage die Höhe und der Zugang
    maßgeblich sein, sprich, kann die Feuerwehr mit ihren
    Bordmitteln überhaupt etwas ausrichten (u.a. Steck-, Schiebe-,
    DLA (K)). Sofern das Gebäude in SP ist, ich glaube die dortige
    Fw. hat oder hatte mal eine Höhenrettungsgruppe. Wenn nicht,
    dann Frankenthal oder MA.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Du benötigst es wahrscheinlich für die Rettung aus der Gondel bzw. wenn ein Mitarbeiter aus der Gondel gefallen ist und in der PSA hängt oder?

    Stimmt. Auch für den Fall, dass die Gondel hängen bleibt oder einseitig verrutscht.

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    Gruß Mick

  • In der Regel wird für diese Frage die Höhe und der Zugang
    maßgeblich sein, sprich, kann die Feuerwehr mit ihren
    Bordmitteln überhaupt etwas ausrichten (u.a. Steck-, Schiebe-,
    DLA (K)). Sofern das Gebäude in SP ist, ich glaube die dortige
    Fw. hat oder hatte mal eine Höhenrettungsgruppe. Wenn nicht,
    dann Frankenthal oder MA.

    ich habe mal in Sp nachgefragt. Die können keine Höhenrettung mehr. Die Drehleiter reicht bis in den 7. Stock. Selbst dabeigeweisen und ausprobiert. Allerdings lassen sich die Fenster in den Büros öffnen. Ist eine Rettung über die Fenster ( MA reinholen) prinzipiell möglich?

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  • Allerdings lassen sich die Fenster in den Büros öffnen. Ist eine Rettung über die Fenster ( MA reinholen) prinzipiell möglich?

    Prinzipiell ja, warum nicht?
    Die Mittel sind ja auch recht beschränkt. Entweder mit der Leiter, durch ein Fenster oder von oben her hochziehen bzw. nach unten abseilen.
    Hier ist alt Manpower gefragt und das schnelle eingreifen.

    :bremse:

  • Hallo,

    wie s.schmid schon geschrieben hat, ist eine Rettung
    über Fenster in der Regel möglich. Ob dies jetzt hier
    und vor allem, auch immer möglich ist, sollte man
    prüfen.

    ich habe mal in Sp nachgefragt. Die können keine Höhenrettung mehr.

    Kommt vielleicht wieder, im Hinblick auf die aktuellen
    Entwicklungen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

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  • Hallo,

    durch ein Fenster oder von oben her hochziehen bzw. nach unten abseilen.
    Hier ist alt Manpower gefragt und das schnelle eingreifen.

    ja, geht alles..man braucht nur ein Seil......

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    :D

    Gruß
    Simon Schmeisser

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  • Vielen Dank.
    Bis zur endgültigen Klärung Aktion unterbrochen.

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    Gruß Mick

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  • Hallo zusammen,

    verantwortlich für die schnelle Rettung ist der Unternehmer. Dies gilt besonders wenn die Person unter PSAgA arbeitet und im Auffanggurt hängt.

    Hier ein Auszug aus der DGUV Information 204-011 (BGI/GUV-I 8699)

    Nach dem Sturz in den Auffanggurt muss der Betroffene möglichst schnell aus der freihängendenPosition befreit werden. Es liegt in der Verantwortung des Unternehmers dieschnelle Rettung einer im Auffanggurt hängenden Person zu gewährleisten. Hierbei ist zuberücksichtigen, dass der öffentliche Rettungsdienst meist nicht über Einrichtungen undPersonal für die Höhenrettung verfügt. Für eine schnelle Rettung muss deshalb der Unternehmerin der Regel selbst für Einrichtungen und Sachmittel sowie fachkundiges Personalzum Retten hängender/aufgefangener Personen sorgen (§ 24 Abs. 1 UVV „Grundsätze derPrävention“ – BGV/GUV-V A1)

    Wichtig ist auch, ob die Arbeiten von eigenen Mitarbeitern oder einer Fremdfirma durchgeführt wird.

    Gruß
    Roland

  • Hallo,

    verantwortlich für die schnelle Rettung ist der Unternehmer. Dies gilt besonders wenn die Person unter PSAgA arbeitet und im Auffanggurt hängt.

    ja, wobei in der Praxis die Umsetzung nicht so funktioniert.
    Letztlich kann man natürlich als Unternehmer die Leistung
    "Höhenrettung" auch über einen Dienstleister einkaufen.
    Mit Ausnahme von Großbaustellen, wird sich dieses aber finanziell
    kaum lohnen.

    Eine gemeinsame Absprache mit den örtlichen Einsatzkräften,
    insbesondere der Feuerwehr/Rettungsdienst halte ich daher
    für unumgänglich.

    Gruß
    Simon Schmeisser

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  • Funktioniert auf alle Fälle. Bedenkt, dass je nach Höhe die örtliche Feuerwehr nicht in der Lage ist die Rettung durchzuführen. Unsere Mitarbeiter bekommen eine regelmäßige Schulung zur Verwendung der PSAgA und hierbei wird auch die Rettung verunfallter Kollegen geübt.

    Die hierfür notwendige zusätzliche Ausrüstung ist gering.

  • Hallo,

    Funktioniert auf alle Fälle. Bedenkt, dass je nach Höhe die örtliche Feuerwehr nicht in der Lage ist die Rettung durchzuführen.

    Nein, leider nicht, wenngleich man dies nicht pauschalisieren kann. Und bez.
    Feuerwehren, teilweise Zustimmung. In der Regel spricht von einer max.
    Höhe von 30 m.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Vielen Dank für die regen Diskussionsbeiträge.
    Ich habe mich mit unserer FW abgesprochen. Die können, sofern Sie nicht mit der Drehleiter ranreichen, keine Höhenrettung durchführen.
    Wir müssen auf benachbarte Standorte wie Frankenthal und wohl Ludwigshafen zurückgreifen bzw. die FW greift.....
    Am Hochhaus haben wir die Möglichkeit die Fenster zu öffnen und können versuchen diese über geöffnete Fenster reinzuholen. In Zusammenarbeit mit der FW werde ich diese Punkte in unserem Höhenrettungskonzept einbauen.
    Zusätzlich mit der Unterweisung an der Reinigungsgondel und nochmaligen Hinweisen hinsichtlich der Nutzung von PSA muss das ausreichen.

    DANKE Euch

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    Gruß Mick

  • Da fällt mir ein, vergiss nicht die Prüfung der Reinigungsgondel und allem was dazugehört. Werden jetzt viele lachen und denken ist doch normal etc. pp. Nein ist es leider nicht!
    Vor nicht all zu langer Zeit hatte ich die Erfahrung gemacht das eine, wie soll ich sagen, gewisse öffentliche Einrichtung mit unzähligen Bürokraten davon ausging, dass eine Wartung des Herstellers ausreichend sei.
    Darauf hin kontaktierte ich die Prüfstelle die jenes letzte Prüfsiegels ausgebracht hatte. Den war der Sachverhalt bekannt und man sagte mir die öffentliche Einrichtung hat die jährliche Inspektion nicht mehr bei uns beauftragt.
    Deswegen wurde die Reinigungsgondel dann einfach gar nicht mehr geprüft.

    :bremse:

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Ausbildung für Arbeiten in der Höhe (PSAgA). Wir machen das ganze Offshore und müssen dort sehen, dass wir es selber hinbekommen, da selbst der Rettungsarzt mindestens 45 Minuten braucht, bis er vor Ort ist.

    Beim Lehrgang für PSAgA bekommt man auch gleich den Schein für Rettung aus der Höhe mit, da beim Hängetraume jede Sekunde zählt, sollten alle Kollegen, die in der Höhe arbeiten dürfen, auch in der Lage sein aus der Höhe retten zu können, damit sie verunfallten Kollegen helfen können und somit die Rettungszeit erheblich verkürzt wird.
    Ganz wichtig ist auch, dass die entsprechend notwendigen Rettungsgeräte immer mit vor Ort sein sollten und sich dort auch entsprechende geprüfte Ankerpunkte oder ausreichend starke Strukturen zum Sichern des Rettungsgerätes befindet.
    Die letzten beiden Punkte sollten auf alle Fälle bestandteil des Rettungskonzeptes sein. Wichtig ist dann auch, dass die Mitarbeiter in der Verwendung des Rettungsgerätes geschult sind und dieses immer wieder über einmal im Jahr ist unzureichend, da man in 12 Monaten schnell die nötigen Handgriffe vergisst.

    Gruß
    Sven

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  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Ausbildung für Arbeiten in der Höhe (PSAgA). Wir machen das ganze Offshore und müssen dort sehen, dass wir es selber hinbekommen, da selbst der Rettungsarzt mindestens 45 Minuten braucht, bis er vor Ort ist.

    Beim Lehrgang für PSAgA bekommt man auch gleich den Schein für Rettung aus der Höhe mit, da beim Hängetraume jede Sekunde zählt, sollten alle Kollegen, die in der Höhe arbeiten dürfen, auch in der Lage sein aus der Höhe retten zu können, damit sie verunfallten Kollegen helfen können und somit die Rettungszeit erheblich verkürzt wird.
    Ganz wichtig ist auch, dass die entsprechend notwendigen Rettungsgeräte immer mit vor Ort sein sollten und sich dort auch entsprechende geprüfte Ankerpunkte oder ausreichend starke Strukturen zum Sichern des Rettungsgerätes befindet.
    Die letzten beiden Punkte sollten auf alle Fälle bestandteil des Rettungskonzeptes sein. Wichtig ist dann auch, dass die Mitarbeiter in der Verwendung des Rettungsgerätes geschult sind und dieses immer wieder über einmal im Jahr ist unzureichend, da man in 12 Monaten schnell die nötigen Handgriffe vergisst.

    Gruß
    Sven

    Naja, die Frage bezieht sich auf Tätigkeiten in einem Fasadenkorb, der von einer Hebevorrichtung an der Hauswand abgelassen oder wieder aufgezogen wird. damit das Ding nicht so hin- und herbaumelt, ist der Korb links und rechts noch in Führungsschienen eingehängt. Diese haben aber keine Bremsfunktion oder ähnliches. Verhindert nur das Aufschaukeln. Die Kollegen im Fahrkorb haben sich so anzugurten, dass diese nicht aus dem Korb rausfallen können.
    Wie bekomme ich jetzt mit Deiner Antwort die Frage beantwortet?

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    Gruß Mick

  • Die Kollegen im Fahrkorb haben sich so anzugurten, dass diese nicht aus dem Korb rausfallen können.

    Also Rückhaltesysteme an dafür vorgesehenen Anschlagpunkten im Fahrkorb.
    Was kann nun passieren bei dieser Art Fassendenkorb?
    Werden diese elektrisch oder manuell bedient. Sind diese fest am Gebäude montierte Systeme oder werden die für die Tätigkeit auf dem Gebäude installiert. (ich nehme an, festmontiert, da schienen vorhanden.)

    Dann sollten die aber zusätzliche Halteseile haben, wenn in den Schienen keine Bremsvorrichtung vorhanden ist. Das einzige wäre wenn die Mitarbeiter sich nicht an die Anweisungen halten und da herumklettern. (kommt immer mal wieder vor dass die Arme zu kurz sind oder soo)

    Ansonsten muss so eine Bühne im Notfall auch manuel hoch oder runtergelassen werden können. Da TOP.. würde ich hier mein Augenmerk erst mal auf die technischen Möglichkeiten legen, auch was einen Rettungsplan angeht.