Hallo zusammen,
verantwortlich für die schnelle Rettung ist der Unternehmer. Dies gilt besonders wenn die Person unter PSAgA arbeitet und im Auffanggurt hängt.
Hier ein Auszug aus der DGUV Information 204-011 (BGI/GUV-I 8699)
Nach dem Sturz in den Auffanggurt muss der Betroffene möglichst schnell aus der freihängendenPosition befreit werden. Es liegt in der Verantwortung des Unternehmers dieschnelle Rettung einer im Auffanggurt hängenden Person zu gewährleisten. Hierbei ist zuberücksichtigen, dass der öffentliche Rettungsdienst meist nicht über Einrichtungen undPersonal für die Höhenrettung verfügt. Für eine schnelle Rettung muss deshalb der Unternehmerin der Regel selbst für Einrichtungen und Sachmittel sowie fachkundiges Personalzum Retten hängender/aufgefangener Personen sorgen (§ 24 Abs. 1 UVV „Grundsätze derPrävention“ – BGV/GUV-V A1)
Wichtig ist auch, ob die Arbeiten von eigenen Mitarbeitern oder einer Fremdfirma durchgeführt wird.
Gruß
Roland