Aufwandsentschädigung für div. Beauftragte?

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  • Guten Morgen an alle,

    wenn Sicherheitsbeauftragte/Brandschutzhelfer usw. wegen ihres Ehrenamtes mit dem Tagesgeschäft in Verzug kommen/kämen, und Überstunden machen (würden), gibt es bei uns kein Geld, sondern Zeitausgleich - der von vielen Mitarbeiter wegen diverser, immer dringenderer Projekte nicht in Anspruch genommen wird.

    Es steht die Idee im Raum, eine "monatliche Aufwandsentschädigung" zu gewähren.

    Gibt es hierzu Erfahrungswerte? Sinnvoll? Nicht so sinnvoll? In welcher Höhe sinnvoll, wenn überhaupt sinnvoll...? Eine Kontrolle der Einsatzzeiten der SiB soll es aber nicht geben!

    FG

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  • Hallo,


    Guten Morgen an alle,

    wenn Sicherheitsbeauftragte/Brandschutzhelfer usw. wegen ihres Ehrenamtes mit dem Tagesgeschäft in Verzug kommen/kämen, und Überstunden machen (würden), gibt es bei uns kein Geld, sondern Zeitausgleich - der von vielen Mitarbeiter wegen diverser, immer dringenderer Projekte nicht in Anspruch genommen wird.

    Es steht die Idee im Raum, eine "monatliche Aufwandsentschädigung" zu gewähren.

    Gibt es hierzu Erfahrungswerte? Sinnvoll? Nicht so sinnvoll? In welcher Höhe sinnvoll, wenn überhaupt sinnvoll...? Eine Kontrolle der Einsatzzeiten der SiB soll es aber nicht geben!

    FG


    hatten wir bisher noch in keinem Betrieb, glaube ich
    zumindest. Geht das überhaupt steuerrechtlich oder
    muss dieses beim Arbeitslohn berücksichtigt
    werden?

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Kollegen,

    für unsere Beauftragten gibt es 50 Eu, wenn die Arbeit top läuft und mindesten 2 h/ Woche durch "Arbeitszeitverdichtung" geleistet werden. Mancher macht diese Arbeit von zu Hause aus.
    :(
    Das Geld ist nicht alles, schafft aber einen gewissen Anerkennungseffekt. Besser ist eine wertschätzende motivierende Führung.

    VG Reinhard

  • Hallo azrazr,

    ich finde eine Würdigung der freiwilligen Arbeit, in welcher Art auch immer, generell sinnvoll. Ein Kunde von mir verteilt Tankgutscheine an seine Beauftragten als kleines Dankeschön, ein anderer gewährt 2 Tage mehr Urlaub.
    Best practice: Ein Kunde von mir macht einen SiBe-Abend. Da werden die Sicherheitsbeauftragten (SiBe) aus allen Abteilungen einmal im Jahr eingeladen. Essen und trinken frei, meist wird noch der Besuch einer Veranstaltung (z.B. Musical, Kletterwald, dieses Jahr Körperwelten, etc.) davor geschoben. Die Abende sind legendär. So wird die Arbeit der Jungs/Mädchen gewürdigt und Du hast keinerlei Probleme mögliche Nachfolger zu finden.

    ...Geht das überhaupt steuerrechtlich oder
    muss dieses beim Arbeitslohn berücksichtigt
    werden?...

    Gefährliches Halbwissen meinerseits: Wenn der geldwerte Vorteil unter 1080 Euro/Jahr liegt sollte das kein Problem sein. Aber da bei jedem andere Voraussetzungen sein können, sollte das definitiv geklärt werden. Bei dem Best practice Beispiel von mir wird es afaik nicht steuerlich berücksichtigt.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo Zusammen,

    die Würdigung wie es Stephan beschrieben hat kenne ich auch, so ein SiBe-Abend mit ev. einen Event schweißt zusammen und die SiBe,s werden motiviert. Guter Nebeneffekt wie Stephan schon sagte keine Probleme mit der Nachfolgesuche den diese Abende sprechen sich rum.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

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  • @bauco

    Moin,
    ich kenne es noch so: Ein Tankgutschein mit max. 44Euro/Monat ist für beide seiten ok und absolut legal. Also keine Versteuerung, geldwerter Vorteil, etc.

    (Es gibt auch Tankstellen, dort kann man für den Gutschein nicht nur Öl, sondern Brötchen Wurst, und andere schöne Sachen bekommen. :rolleyes: )

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • @bauco

    Moin,
    ich kenne es noch so: Ein Tankgutschein mit max. 44Euro/Monat ist für beide seiten ok und absolut legal. Also keine Versteuerung, geldwerter Vorteil, etc.

    (Es gibt auch Tankstellen, dort kann man für den Gutschein nicht nur Öl, sondern Brötchen Wurst, und andere schöne Sachen bekommen. :rolleyes: )

    Ab 44 €/m muss man den geldwerten Vorteil in der Steuererklärung angeben, des Problem haben wir bei mir auf der Arbeit, da wir stark rabattiert Bücher für den Privatgebrauch etc. bestellen können, die als Geldwerte Vorteil zählen :/

  • Hallo,

    Ab 44 €/m muss man den geldwerten Vorteil in der Steuererklärung angeben, des Problem haben wir bei mir auf der Arbeit, da wir stark rabattiert Bücher für den Privatgebrauch etc. bestellen können, die als Geldwerte Vorteil zählen :/


    Danke für den Hinweis, habe ich mir fast gedacht.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo an alle,

    vielen Dank für die tollen Anregungen!

    Treffen - ja, das habe ich vor - die sonstigen Nettigkeiten dazu (Essen, Trinken, Event) sind keine schlechte Idee. Würde auch die Gemeinschaft und die Kooperation stärken.

    Geld: steuerfrei ist keine zwingende Eigenschaft der Zuwendung. 80 EUR brutto wären zwar "nur" ca. 40 EUR netto, ABER auch die Sozialversicherungsbeiträge sind höher und damit auch die Rente oder (hoffentlich nie ein Thema) das Arbeitslosengeld.

    Dennoch: die steuerfreie Tankkarte kling Klasse - ist immerhin FAST eine ganze Tankfüllung (je nachdem, wie panisch Mancher schon wird, wenn sich die (evtl. virtuelle) Tanknadel abwärts bewegt).

    Zwei Tage mehr Urlaub ist auch "steuerfrei", allerdings sind wir ein Entwicklungsstandort, und Ingenieure/Entwicklern muss man eher mit Gewalt in den Urlaub prügeln, als dass man sie mit Urlaub "locken" könnte... Von daher ist das für uns eine weniger wichtige Option.

    An der wertschätzenden, motivierenden Führung kann ich auch noch etwas optimieren (vor allem meinerseits, als fachliche Führung im H&S).

    FG

  • Hallo,
    bei uns gibt es eine jederzeit aufladbare Karte (Ticket plus card). Da kann man die steuerfreien 44 Euro in einigen bekannten Discountern, Elektronikfachmärkten, Onlineshops usw. einlösen.
    Für die Mitarbeiter gut, die mit Bus und Bahn zur Arbeit kommen und keine Verwendung für Tankkarten haben.
    Gruß Frank