SiFa als Hyg.-Fachkraft?

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  • Guten Morgen Sifaboardgemeinde,

    ich hätte da mal ne Frage :)

    In wieweit darf eine SiFa als Hyg.-Fachkraft (nicht Hyg.BA) arbeiten?
    1. darf garnicht ?
    2. in Vertretung?
    3. Stellvertretend bei Begehungen?
    4. Stellvertretend in Hyg.-Kommissionen?

    Wenn jemand doch ohne Nachweis das macht, ist es Falschberatung oder gesetzeswidrig??? Hmmmm....

    Fragen über Fragen?

    Gibt es dazu Antworten? Ich bedanke mich schon jetzt und schwitze weiter vor mich hin :sonne3:

    Grüße
    Siffa25

    EDIT: Gibt es im südlichen Deutschland freiberufliche HygieneFachkräfte für Kooperationen?

    Einmal editiert, zuletzt von siffa25 (3. August 2015 um 10:07)

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  • Hi,

    als Hygienefachkraft darf sich AFAIK nur arbeiten, wer die diesbezügliche Ausbildung, in der Regel eine Fachweiterbildung nach dem Krankenpflegeexamen erfolgreich besucht hat.
    Es tummeln sich aber gerade im Bereich der Hygiene auch so einige Tierärzte, was durchaus nicht unsinnig ist. In wie weit die aber eine Zusatzausbildung haben, kann ich nicht sagen.
    Das aber eine Sifa als Hygienefachkraft tätig sein darf, kann ich mir mangels entsprechend vorhandenem Wissen im Bereich der Hygiene nicht vorstellen.

    Um was für einen Betrieb handelt es sich denn?

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hallo Siffa25,

    als Hygienefachkraft darf arbeiten, wer die dafür notwendige Qualifikation erworben hat. Diese besteht in einer Weiterbildung, deren Voraussetzung eine abgeschlossene Krankenpflegeausbildung (auch Kinderkrankenpflege) sowie einer mindestens zweijährige Berufserfahrung. Details siehe Weiterbildungsverordnung Hygienefachkraft, WeiVHygPfl - nebenbei bemerkt eine sehr schöne Abkürzung ;)

    Die FASI als solche kann ohne eine zusätzliche Hygienefachkraft-Qualifizierung auch bei vorliegender entsprechender Berufserfahrung nicht die Position einer Hygienefachkraft übernehmen. Aber natürlich darf die Fachkraft für Arbeitssicherheit auch im Bereich Krankenhaushygiene aktiv sein und den Arbeitsschutz vorantreiben.

    Wie die Tätigkeit einer FASI als Hygienefachkraft bei fehlender Qualifikation juristisch zu bewerten ist oder wie arbeitsrechtlich eine Aufgabenübertragung in diesem Fall zu sehen ist, dazu solltes Du einen Juristen befragen.

    Gruß
    Osnabrück

  • Hi,

    als Hygienefachkraft darf sich AFAIK nur arbeiten, wer die diesbezügliche Ausbildung, in der Regel eine Fachweiterbildung nach dem Krankenpflegeexamen erfolgreich besucht hat.

    Das aber eine Sifa als Hygienefachkraft tätig sein darf, kann ich mir mangels entsprechend vorhandenem Wissen im Bereich der Hygiene nicht vorstellen.

    Um was für einen Betrieb handelt es sich denn?

    Hardy

    Also darfst du auch dann nicht Hygiene Fachkraft werden, selbst wenn du die Ausbildung machst.
    Oder muss ich das jetzt so verstehen, dass die Hygiene Fachkraft eine wesentlich höheren Ausbildungsstand benötigen als so eine einfache FASI. :)

    Tut mir leid Hardy ich wusste, gar nicht das Sie dir nur den Minderwertigeren Job gegeben haben. :thumbup::wacko::whistling::?:

    Sorry musste jetzt sein
    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Hi,

    offensichtlich stehe ich auf dem Schlauch, ich verstehe Deine Ironie nicht.
    Sicherlich habe ich den Sachverhalt nicht so eloquent dargelegt wie Osnabrück, wollte aber nichts anderes sagen:

    Hygienefachkraft kann nur werden, wer nach erfolgreichem Krankenpflegeexamen die Fachweiterbildung zur Hygienefachkraft erfolgreich beendet hat.
    Ich könnte also die Ausbildung machen, wenn ich wollte, war sogar mal von meinem AG so angedacht, parallel zur Ausbildung Sifa. Da hätte ich mich aber ganz sicher zerrieben...

    Hardy

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  • Hallo zusammen,

    Die Bezeichnung Hygienefachkraft kommt aus dem medizinischen Arbeitsumfeld und ist eine staatlich anerkannte Berufsbezeichnung. Im Regelfall braucht man dafür 2 Jahre Weiterbildung und die Grundvoraussetzung für die Weiterbildung ist eine Ausbildung als Krankenpfleger/in bzw. Gesundheitspfleger/in.
    Insofern halte ich eine Tätigkeit (habe selber etwas mehr als 10 Jahre im Krankenhaus und Senioreneinrichtungen gearbeitet) ohne Weiterbildung als eher wenig zielführend.

    Herzliche Grüße
    Sascha

  • Bei mir ist eine ähnliche Sachlage. Ich werde eine Reinigungsstrecke für Medizinprodukte und Hilfsmittel in unserem Sanitätshaus implementieren. Suche dafür, um mehr Kenntnisse zu erlangen, noch die die richtigen Fortbildungen. Die Dekra bietet zum Beispiel Seminare mit folgendem Inhalt: Hygienebeauftragter Arzthelfer, Hygienebauftragter Zahnarzthelfer und so weiter. Hat jemand Tips wo ich welche im Bezug auf Hilfsmittel finde? Geld spielt da keine Rolle und es kann auch eine Fortbildung über mehr als paar Tage sein ;)

  • Hallo Sven,
    oder du gehst zum Erfahrungsaustausch bei dir um die "Ecke": drück

    Die haben nämlich schon eine Reinigungsstrecke für Medizinprodukte.
    Oder sie arbeiten für euch und ihr habt weniger Aufwand. :-}}
    und spart bei der Ausgleichsabgabe

    VG Reinhard

    Vielen Dank! Werde mich heute dort telefonisch melden und mir die Strecke mal anschauen. Vorrausgesetzt ich darf das :)

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