Guten Morgen Sifaboardgemeinde,
ich hätte da mal ne Frage
In wieweit darf eine SiFa als Hyg.-Fachkraft (nicht Hyg.BA) arbeiten?
1. darf garnicht ?
2. in Vertretung?
3. Stellvertretend bei Begehungen?
4. Stellvertretend in Hyg.-Kommissionen?
Wenn jemand doch ohne Nachweis das macht, ist es Falschberatung oder gesetzeswidrig??? Hmmmm....
Fragen über Fragen?
Gibt es dazu Antworten? Ich bedanke mich schon jetzt und schwitze weiter vor mich hin
Grüße
Siffa25
EDIT: Gibt es im südlichen Deutschland freiberufliche HygieneFachkräfte für Kooperationen?