Lux

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  • Hallo Kollegen,
    habe bei der Beurteilung über Büroarbeitsplätze das mit dem Lux nicht so ganz verstanden.
    Es ist klar dass in den Büro ca. 500 Lux sein sollen. Zumindestens ist das empfohlen.
    Aber:
    1. Wie messe ich dass?
    2. Wann messe ich dass?
    3. Bei geschlossenem Fenster und Jalousie runter?
    4. Oder wie?

    Das steht leider nirgendwo.
    Im übrigen habe ich auch noch von meinen Kollegen erfahren dass diese Luxmeter die günstig sind (werden auch von den BG´s verkauft) nicht so genau sind.
    Die messen sehr ungenau.
    Grüße
    Tom

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  • BGR 131
    BGI 856

    BGI 523

    BGI 742

    BGG 917

    BGI 5001

    da steht nirgends was drin?

    glaub ich nicht :D

    oder wie wärs mit einem Lehrgang?

    Gruß
    gladis:-)

    DIN zum Thema:
    Beleuchtung, Bildschirmarbeitsplätze 5035-7
    Beleuchtung, Büroräume 5035-8
    Beleuchtungsanforderungen EN 12464-1
    Beleuchtungsanlage EN 12464-1, EN 12665, 5035-2, -3, -4, -7, -8
    Beleuchtungsart EN 12464-1, EN 12665, 5035-2
    Beleuchtungsmessung EN 12665
    Beleuchtungsmittel EN 12665
    Beleuchtungsplanung EN 12464-1
    Beleuchtungsstärke EN 12464-1, EN 12665, 5035-2

    Einmal editiert, zuletzt von gladis (19. Juli 2006 um 08:57)

  • Hallo,

    vielleicht hilft das: es gibt eine LASI-Handlungsanleitung zur Arbeitsstättenbeleuchtung. Dort wird auch, allerdings nur spärlich, etwas zu Messungen und Anforderungen an Messgeräte gesagt

    LV 41

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo ,
    habe mal die Sachen von Euch durchgesehen.
    Leider steht nirgend was über das Wie?.
    Wenn ich die Messung um 8 Uhr früh im Büro mache hab ich 350 Lux.
    Mittags dann 550 Lux. usw.
    Damit kann man doch nichts beurteilen.
    Grüße
    Tom

  • Hallo,

    ich würde sagen, bei 350 Lx ist die erforderliche Beleuchtungsstärke wohl nicht eingehalten. Jetzt ist es um 08:00 Uhr immerhin schon hell, was erwartest du dann im Winter?

    Wenn du das genaue Vorgehen wissen willst musst du dir wohl die von Gladis genannte Norm "Beleuchtungsmessung EN 12665" besorgen.

    Ansonsten würde ich sagen die Werke die Gladis dir genannt haben geben schon einiges her. Die kannst du doch noch gar nicht gelesen haben.

    Und das nichts über das "Wie" zu erfahren ist...

    Aus der LV 42
    Festlegung der Messpunkte
    Folgendes gilt für Messungen der Beleuchtungsstärke in Gebäuden und im Freien: - Arbeitsplätze Die Beleuchtungsstärke ist im Bereich der Sehaufgabe (Ort der Sehaufgabe) zu bestimmen, d. h. durch die Sehaufgabe wird die Messhöhe und die Lage der Messebene bestimmt. Bei Tätigkeiten mit unterschiedlichen Sehanforderungen ist jeder Bereich der Sehaufgabe ge-trennt zu messen. Bei einer geneigten oder vertikalen Fläche (z. B. Lesen der Beschriftung an einem Regal) ist auf dieser Fläche in unterschiedlichen Messhöhen zu messen. Ob an einem Arbeitsplatz ein Messpunkt ausreichend ist oder ein Raster von mehreren Messpunk-ten gebildet werden muss, hängt von der Ausdehnung des Gebietes, in dem Sehaufgaben erfüllt werden müssen, ab und davon, ob in diesem Bereich deutliche Beleuchtungsstärkeun-terschiede auftreten. Bei einer zusätzlichen Arbeitsplatzbeleuchtung (2.33) sind im Allgemei-nen mehrere Messpunkte erforderlich, um einen Mittelwert und die örtliche Gleichmäßigkeit innerhalb des Bereiches der Sehaufgabe bestimmen zu können. Für einen repräsentativen Mittelwert sollten mindestens 9 Einzelwerte gemessen werden. Der Abstand der Messpunkte sollte etwa 0,15 bis 0,5 m betragen.

    usw. usw.

    Ein wenig Zeit musst du dir schon nehmen und google.

    viel Spaß noch

    Grüße
    Awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Hi,

    Ich denke auch, dass die Auflistung von gladis hier Aufschluß bringen wird.
    Ansonsten kann auch ein Anruf bei deinem zuständigen TAB ganz nützlich sein.
    Uns wurde von der BG immer das Miteinander ans Herz gelegt !!!

    Viel Erfolg

    Matthias

    "Wer nicht mit der Zeit geht, der geht mit der Zeit"

    • Offizieller Beitrag

    hallo kajako,

    nun bei den messungen gehe ich immer von der ungünstigsten zeit und bedingung aus, am besten im winter und dann morgens...........
    wenn du aber jetzt schon um 8:00 morgens auf nur 350 lx kommst dann ist es definitiv zu wenig an beleuchtung.

    falls du nich die benötigten geräte dazu hast dann lass doch eure elektriker oder eine elektro firma kommen die können es prima messen und können dir auch gleih einen plan erstellen wie es am optimalsten beleuchtet werden kann.

    gruß toni

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Hallo toni,
    vielen Dank. Gute Idee.
    Wir haben in unserem Labor ein Luxmeter.
    Es ist ja so, dass bei unseren Leuchtmittel 6 von 12 nicht gehen. Das ist ja auch eine super Ausgangslage für den Projektbericht.
    Grüße
    Tom

    • Offizieller Beitrag

    hallo kajako,

    macht es euch doch nicht so schwer !!

    awen hat schon recht und toni hat es schon angedeutet:

    Einerseits habe ich einen arbeitsplatz, an dem aus den verschiedensten gründen die beleuchtungsstärke wechseln kann.
    Andererseits habe ich dafür zu sorgen, dass ich eine mindestbeleuchtungsstärke nicht unterschreite.

    Mit einem einfachen meßgerät und unter einhaltung der meßbedingungen kann ich schnell feststellen, bei welchen stärken/werten ich an diesem arbeitsplatz überhaupt und eigentlich liege. Wenn ich, wie in deinem beispiel, nur bei 350 lux statt bei 500 lux liege, dann weis ich bei dieser großen abweichung auch mit einem einfachen meßgerät sicher, dass das hier eben nicht ausreicht.
    Also muß ich dafür sorgen, dass für die zeit, wo die 500 lux nicht erreicht werden, die möglichkeit besteht, z.b. über eine arbeitsplatzleuchte genügend licht an den arbeitsplatz zu bringen. Deshalb gibt es ja diese forderungen und dafür mach ich ja auch diese messung.

    Erst wenn ich mit dem einfachen meßgerät bei der erfassung der relevanten niedrigen meßwerten um den grenzwert der zulässigen mindeststärke herum liege (möglicherweise +/-50 lux), dann sollte ich am besten einen fachmann (zugelassene Ing-büros, TÜV o.ä.) zur messung beauftragen. Zum einen auch, um eine gewisse rechtssicherheit zu haben, dass diese grenzwerte wirklich einhalten worden, zum anderen, dass ich damit ein argument gegenüber den verantwortlichen für maßnahmen zu verbesserung der lichtsituation an diesem arbeitsplatz in die hand bekomme.

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

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  • Hi kajako,

    ...bei der Erfassung wie auch immer gearteter Mess- und/oder Grenzwerte gilt i.d.R. der Grundsatz, dass vom schlechtesten Fall ausgegangen werden muss.

    Wenn an euren Arbeitzplätzen also beispielsweise im Winter die Arbeit um 07:00 Uhr beginnt - und da ist es bekanntlich stockdunkel - kannst Du Deine Messungen auch am Tage bei heruntergelassenen Jalousien durchführen. Wird zu diesen Zeitpunkten oder Bedingungen eine ausreichende Beleuchtungsstärke nicht erreicht (und 350 LUX sind definitiv zu wenig), ist in jedem Fall eine Zusatzbeleuchtung zu installieren.

    Den Tipp der Kollegen einen Fachmann zu Rate zu ziehen, der Dich auch gleich über das "wie" der erforderlichen Beleuchtung beraten kann, halte ich ebenfalls für eine sehr gute Idee.

    MfG
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)