Durch die Novellierungen der GefStoffV und der BetrSichV zum 01.Juni 2015 ist die Bedeutung der GefB nochmals herausgehoben worden, so dass die für einen Betrieb / für Tätigkeiten / für eingesetzte Gefahrstoffe / für eingesetzte Maschinen formulierte GefB quasi "Gesetzes-Charakter" bekommt.
Und wenn die GefB die Eignungsuntersuchung fordert, dann braucht doch nicht weiter diskutiert zu werden ...
Moin,
und genau da sehe ich eine Schwachstelle, die wieder Interpretationen zulässt: quasi "Gesetzes-Charakter" ist kein richtiges Gesetz.
Gruß aus dem Norden
nj 1964