Hallo Zusammen,
ich habe heute einen Stapler entdeckt, der "nur" aus Gabel und Fahrerstand mit Sitzmöglichkeit besteht. Dabei stellt sich mir die Frage, ob das so zulässig ist, oder ob eine Nachrüstung eines Überrollbügels o.ä. erforderlich ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der angebracht Hinweis Helm tragen ausreicht.
Beim Querlesen der BGI 603 und 545 habe ich dazu keine Informationen gefunden. Deshalb ruht meine Hoffnung auf den Experten hier im Forum.
Einen schönen Feierabend