Stapler ohne Überrollschutz, Gurt o.ä.

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  • Hallo Zusammen,

    ich habe heute einen Stapler entdeckt, der "nur" aus Gabel und Fahrerstand mit Sitzmöglichkeit besteht. Dabei stellt sich mir die Frage, ob das so zulässig ist, oder ob eine Nachrüstung eines Überrollbügels o.ä. erforderlich ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der angebracht Hinweis Helm tragen ausreicht.
    Beim Querlesen der BGI 603 und 545 habe ich dazu keine Informationen gefunden. Deshalb ruht meine Hoffnung auf den Experten hier im Forum.
    Einen schönen Feierabend

    VG
    Grisu_1995


    Wenn nicht geschehen wird, was ich will, so wird geschehen, was besser ist.
    Martin Luther
    (1483 - 1546), deutscher Theologe und Reformator

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  • Hallo Grisu,

    so wie du das beschreibst klingt das für mich fast wie ein Kommissioniergerät (z.B. N 20C von Linde) oder ein Hochhubwagen (z.B. L 12LS von Linde). Beide Geräte kann es durchaus ohne Überrollkäfig bzw. Fahrerschutzdach geben.
    Beide bestehen aus Fahrerstand und Gabel - ohne Hochhubeinrichtung bzw. der Hochhubwagen hat eine bis in die zweite Regalebene.

    Aber vllt. hast du uns ja ein Bild vom Gerät, oder eines ähnlichen Gerätes.


    Grüße aus dem Schwarzwald.
    Simon

  • Hallo Grisu.

    in der (neuen) BetriebssichV findest Du unter

    Zitat

    Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel
    1.Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln
    1.3 Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass bei mobilen Arbeitsmitteln mitfahrende Beschäftigte nur auf sicheren und für diesen Zweck ausgerüsteten Plätzen mitfahren
    Besteht die Möglichkeit des Kippens oder Überschlagens des Arbeitsmittels, hat der Arbeitgeber durch folgende Einrichtungen sicherzustellen, dass mitfahrende Beschäftigte nicht durch Überschlagen oder Kippen des Arbeitsmittels gefährdet werden:...


    die Antwort auf Deine Frage.
    Handelt es sich um eines der von Joker beschriebenen Fahrzeugen, ist ein Umkippen durch die Bauart verhindert.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Moin,

    generell kenne ich es nur so: Ein Rückhaltesystem muß vorhanden sein (Kabine, Gurt, Türbügel, o.ä.). Dieses hält den Fahrer im Sitz fest, damit er im Falle eines Kippens nicht aussteigen kann und damit vom umstürzenden Stapler erschlagen wird.
    Einen Stapler, der nicht kippen kann? Kann ich mir physikalisch nicht vorstellen. Selbst ohne Last würde ich bei scharfer Kurvenfahrt und hoher Gabel das Ding wenigstens auf zwei Räder kriegen.

    Die Sache mit dem Helm sehe ich eher als Joke. Fällt eine Last bspw. von der angehobenen Palette runter, dann möchte ich nicht NUR mit Helm darunter sitzen.

    Kurz: Bitte ergänze deine Angaben und gib uns weitere Hinweise auf den Typ oder noch besser, mache ein Bild.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • grrrrrrrrrrrrrrrrr,

    Guudsje!

    Mein Schwager sitzt am Berliner Ring. Der kommt gleich und wirft mit Sand!

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • ...Einen Stapler, der nicht kippen kann? Kann ich mir physikalisch nicht vorstellen. Selbst ohne Last würde ich bei scharfer Kurvenfahrt und hoher Gabel das Ding wenigstens auf zwei Räder kriegen....


    Die Wette gilt. :thumbup: Dein Einsatz?

    Zitat von Guudsje

    Egal ob Stapler oder nicht, ich möchte nirgendwo NUR mit Helm sitzen. :Lach:


    Beim letzten Treffen hast Du noch stolz ein Selfie gezeigt (siehe Anhang - Achtung nackter Mann!) und jetzt machst Du auf schüchtern?

    Gruß
    Stephan

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  • ...Die Sache mit dem Helm sehe ich eher als Joke. ....

    Es könnte ja auch durchaus sein, dass der Stapler in Bereichen bewegt wird, in denen die Deckenhöhe nicht durchgängig so hoch ist, dass deren Berührung ausgeschlossen ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,
    generell kenne ich es nur so: Ein Rückhaltesystem muß vorhanden sein (Kabine, Gurt, Türbügel, o.ä.). Dieses hält den Fahrer im Sitz fest, damit er im Falle eines Kippens nicht aussteigen kann und damit vom umstürzenden Stapler erschlagen wird.
    Einen Stapler, der nicht kippen kann? Kann ich mir physikalisch nicht vorstellen. Selbst ohne Last würde ich bei scharfer Kurvenfahrt und hoher Gabel das Ding wenigstens auf zwei Räder kriegen.
    .

    Guten Morgen,

    was war noch gleich der Wetteinsatz?? Es gibt tatsächlich Staplersystem mit niedrigem Schwerpunt, bei denen auch die Last nur geringfügig angehoben wird.
    Diese Systeme werden mit begrenzter Geschwindigkeit bereitgestellt und kommen mit einem "Anlehnsitz" aus.
    Bei uns stand ein derartiges System mal zur Diksussion (als Schlepper). Vom potentiellen Lieferanten wurde uns mitgeteilt, dass derartiger Stapler / Schlepper - Systeme vor allem in großflächigen Lagerbereichen oder auch Flughäfen genutzt werden.
    Wie gesagt, geringe Geschwindigkeit und niedriger Scherpunkt verhindern hier das Umkippen des Förderzeugs, so dass es herstellerseitig ohne Rückhaltesystem ausgeliefert wird, und dafür auch eine entsprechende Zulassung hat.
    Hier sieht man übrigens ein vergleichbares Modell.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Okay Grisu...

    Vergiss meine Aussage von oben...

    Das sieht nach Altgerät aus. Niedriger Schwerpunkt passt definitiv nicht, die lasst kann ebenfalls hoch gefahren werden.
    Hier kann die Kippgefahr definitiv nicht ausgeschlossen werden.

    Mit der neuen BetrSichV kann auch nicht mit "Bestandsschutz" argumentiert werden - heir muss auf den aktuellen Stand der Technik nachgerüstet werden.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

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  • Hi Siggi...

    ich meine definitiv kein "Mitgängerflurförderzeug" im Sinne einer Ameise (ob angetrieben oder nicht) sondern tatsächlich ein "Gefahrenes Gerät".

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
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  • @ Thorsten,

    wie auch immer, egal. :D
    Diese Hand-Hub-Haste-Nicht-Gesehen-Dinger gibt's auch als Mitfahrer. Im Kommissionierbetrieb (Lebensmittelgrosshandel) flitzen die oft wie die Irrlinge rum.
    Die Dinger sind einfach Menschenfresser. Damit passiert leider nur zu oft etwas.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


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    (kölsche Zuversicht)

  • ...nicht zwei Dinge verwechseln: Stapler und Hubwagen:

    Und was ist dann das?

    Keine eierlegende Wollmilchsau, aber für Kommissionierarbeiten schon fast.

    ...Diese Hand-Hub-Haste-Nicht-Gesehen-Dinger gibt's auch als Mitfahrer. Im Kommissionierbetrieb (Lebensmittelgrosshandel) flitzen die oft wie die Irrlinge rum.

    Du meinst wohl so was.
    Bei uns auch erfolgreich im Einsatz, allerdings in der Geschwindigkeit drastisch gedrosselt. Ja, die Teile sind nicht harmlos, aber unglaublich praktisch im Einsatz.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Moderne Geräte haben übrigens eine automatische Geschwindigkeitsreduzierung in Kurven, weshalb selbst ein waschechter Stapler nicht mehr so ohne weiteres umgeschmissen werden kann.
    Der Staplerhersteller mit den orangefarbenen Fahrzeugen hat da auch den ein oder anderen Umkippsicheren im Portfolio. Auch bei den roten gibt es Fahrzeuge die nicht umgeschmissen werden können.

    Gruß
    Stephan

    PS: NEIN, natürlich ist das auf dem Foto nicht guudsje :lol:

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