Hallo liebe Menschenschützer,
gilt ein Laborabzug eigentlich als ein geschlossenes System nach § 9 Abs.2 GefStoffV? Kann ich davon ausgehen, wenn z.B. Methanol in einem Laborabzug mit Hilfe eines Dispensors umgefüllt wird keine Exposition vorliegt und somit auch keine Angebotsvorsorge (ArbmedVV) erforderlich ist?
Schon mal vielen Dank für Eure Beiträge
kuddel