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Stichworte: Was hat der Unternehmer bei privaten elektrischen Geräten zu beachten?
Frage:
Elektrische Geräte müssen gemäß BGV A3/DGUV V3 regelmäßig geprüft werden.
Wie hat der Unternehmer bei privaten elektrischen Geräten zu reagieren? Wer hat sich um die Prüfungen der privaten Geräte zu kümmern?
Antwort :
Die Prüfung von Arbeitsmitteln ist rechtlich in der Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV geregelt. Die Betriebssicherheitsverordnung gilt grundsätzlich für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit.
Die privat genutzten Gerätschaften fallen somit nicht unter den Geltungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung. Prüfungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung sind verpflichtend nicht notwendig. Allerdings muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes – ArbSchG ermitteln, ob von den privat betriebenen Gerätschaften eine Gefährdung für die Beschäftigten ausgeht und die nötigen Maßnahmen festlegen. Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung könnte z.B. sein, dass eine regelmäßige sicherheitstechnische Überprüfung der privat betriebenen Gerätschaften auf der Grundlage der DGUV Information 203-049 (bisher: GUV-I 8524) "Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel" und der DGUV Information 203-070 (bisher: BGI 5090)"Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel" durchgeführt wird.
Hinweise und Empfehlungen zur Nutzung und zum Betrieb von elektrischen Geräten sind auch dem Merkblatt der Schadenverhütung - VdS 2015 http://vds.de/fileadmin/vds_publikationen/vds_2015_web.pdf zu entnehmen.