Betriebliches Eingliedreungsmanagement

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  • Guten Morgen Forum,
    heute mal eine vielleicht für Euch abwägige Frage oder doch nicht:
    Im BEM wir von 6 Wochen innerhalb eines Jahres gesprochen, dann BEM.
    Hieraus ergibt sich die Frage,ab wann beginnt dann das neue anrechenbare Jahr für ein BEM-Verfahren.
    Also endet das berechnete BEM Jahr mit der Feststellung der vollen 6 Wochen und das neue zu berechnende Jahr beginnt dann. Soll heißen:
    Bei Mitarbeiter B wurden die 6 Wochen am 13 März 2015 festgestellt.
    Folglich ist die Angabe innerhalb eines jahres, ab dem 13.März 2014 als Berechnungszeitzraum richtig.
    Am 13.03.15 wurde das BEM für den Zeitraum 13.3.14 bis 13.3.15 eingeleitet.
    Da die AU zeiten nicht doppelt gerechnet werden dürfen, auch wegen dem SGB VII, beginnt doch dann der neue Berechnungszeitraum ab dem 13.03.15 bis 13.03.16, es sei denn, der Mitarbeiter B erreciht abermals die 6 Wochen AU vorher.

    Es muss irgendwo einen Hinweis in den Regelwerken geben, der aussagt, unter welchen Fällen der Berechnungszeitraum beginnt und endet. Kalendarisch ist nichts ausgewiesen.

    Vielleicht habt die Antwort?

    Beste GRüße
    Thomas


    von Arni:
    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html
    " ... (2) Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen
    ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit
    der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei
    schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung,
    mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die
    Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden
    und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit
    vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches
    Eingliederungsmanagement). ..."

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  • Moin Thomas,

    wenn ich ehrlich bin, muß ich gestehen, dass ich Deinen Beitrag nicht recht verstehe und deshalb mit meiner Antwort vielleicht daneben liege.

    Aber Deine Frage zielt wohl darauf ab, ab wann eine Jahresfrist für eine 6-Wochen-Ausfallzeit zu laufen beginnt.

    Mir hat man das folgendermaßen erklärt: Ein Mitarbeiter erkrankt, z. B. an dramatischem Männerschnupfen am 01.04.2014 und fällt zwei Wochen aus. Wenn er nun bis zum 31.03.2015 nochmals insgesamt 4 Wochen oder länger wegen derselben furchtbaren Seuche ausfällt, greift das BEM. Wenn er wegen anderer Krankheiten, z. B. Morbibus immensis spitalis (MIS) in dieser Zeit ausfällt, spielt das für den Männerschnupfen keine Rolle, wohl aber würde beim ersten Ausfall wegen MIS auch für diese Krankheit ein Anfangsdatum für einen möglichen BEM-Fall entstehen, bei dem man nach einem Jahr sehen müsste, ob hier insgesamt 6 Monate Ausfall zusammengekommen sind.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • moin nj1964, danke für die Antwort. Du hast es im zweiten Blickwinkel Deier Antwort selbst geschrieben:
    Folglich können bei einem wirst-case und bei ca.220 Arbeitstagen max. 3 BEM -verfahren druchgeführt werden, OK ist seeehhhhrrr unwahrscheinlich.
    Doch es steht nirgends geschrieben wann eine BEM-Maßnahme endet und der neue Jahreszeitraum beginnt.

    Beste GRüße
    Thomas

  • Moin nochmal,

    also wenn ich eine BEM-Maßnahme wegen einer bestimmten Ursache (z. B. Männerschnupfen) durchgeführt habe, erhalte doch ein Resultat und kenne die Hintergründe. Eine wiederholte Maßnahme wegen derselben Krankheit ist dann doch unnötig.

    Vielleicht bleibt es (warum auch immer) bei der hohen Ausfallzeit des MA (und theoretisch könnte das wieder auf Grund der Ausfallzeit zu einer BEM-Maßnahme führen), aber durch die abgeschlossene BEM-Maßnahme kenne ich doch den Grund - entweder das Unternehmen akzeptiert diesen oder reagiert entsprechend.

    Nach meinem Verständnis muss ich nach dem Ende jeder Ausfallzeit eines MA ein Jahr zurückblicken, ob dieser MA wegen genau dieser Ausfallursache in der Rückbetrachtung 6 Wochen oder mehr ausgefallen ist.

    Beispiel: 1 MA meldet sich nach 2 Wochen Ausfall wegen Kopfschmerzen am 19.06.2015 wieder gesund. Dann prüfe ich den Zeitraum vom 20.06.2014 bis zum 19.06.2015. Ich stelle fest, dass der MA wegen Kopfschmerz im Februar 2015 schon mal für 3 Wochen ausgefallen ist- aber vorher gesund war. Macht in der Summe 5 Wochen - keine BEM-Maßnahme

    Jetzt fällt der MA im Juli 2015 weitere 2 Wochen aus (ok- ich habe in diesem Beispiel seherische Fähigkeiten :D ). Ich betrachte jetzt den Zeitraum vom 20.07.2014 bis 19.07.2015 und zähle zusammen: Februar 2015 - 3 Wochen + Juni und Juli 2015 jeweils 2 Wochen = 7 Wochen - also BEM-Maßnahme.

    Nach meinem Verständnis entstehen die Fristen jedes mal neu, wenn ein MA sich wieder gesund zurück meldet.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • [z. B. Männerschnupfen) durchgeführt habe, erhalte doch ein Resultat und kenne die Hintergründe. Eine wiederholte Maßnahme wegen derselben Krankheit ist dann doch unnötig.

    Vielleicht bleibt es (warum auch immer) bei der hohen Ausfallzeit des MA (und theoretisch könnte das wieder auf Grund der Ausfallzeit zu einer BEM-Maßnahme führen), aber durch die abgeschlossene BEM-Maßnahme kenne ich doch den Grund - entweder das Unternehmen akzeptiert diesen oder reagiert entsprechend.

    Nach meinem Verständnis muss ich nach dem Ende jeder Ausfallzeit eines MA ein Jahr zurückblicken, ob dieser MA wegen genau dieser Ausfallursache in der Rückbetrachtung 6 Wochen oder mehr ausgefallen ist.

    Beispiel: 1 MA meldet sich nach 2 Wochen Ausfall wegen Kopfschmerzen am 19.06.2015 wieder gesund. Dann prüfe ich den Zeitraum vom 20.06.2014 bis zum 19.06.2015. Ich stelle fest, dass der MA wegen Kopfschmerz im Februar 2015 schon mal für 3 Wochen ausgefallen ist- aber vorher gesund war. Macht in der Summe 5 Wochen - keine BEM-Maßnahme

    Jetzt fällt der MA im Juli 2015 weitere 2 Wochen aus (ok- ich habe in diesem Beispiel seherische Fähigkeiten :D ). Ich betrachte jetzt den Zeitraum vom 20.07.2014 bis 19.07.2015 und zähle zusammen: Februar 2015 - 3 Wochen + Juni und Juli 2015 jeweils 2 Wochen = 7 Wochen - also BEM-Maßnahme.

    Nach meinem Verständnis entstehen die Fristen jedes mal neu, wenn ein MA sich wieder gesund zurück meldet. Das sehe ich genauso
    Gruß aus dem Norden

    nj 1964[/quote]

  • Hallo,

    Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig......

    Im Gesetz steht nichts von einer Krankeit, es können auch mehrer sein.
    Woher soll ich wissen, ob der Mitarbeiter am Männerschnupfen, an Kopfschmerzen oder wegen Bauchschmerzen Arbeitsunfähig geschrieben war?

    Wikipedia:
    Das bürgerliche Jahr oder Kalenderjahr beruht auf dem tropischen Jahr. Es dauert entweder 365 Tage (Gemeinjahr) oder 366 Tage (Schaltjahr). Im Alltag versteht man unter dem Begriff „Jahr“ die jeweilige Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember.

    Da im Gesetz von dem Zeitraum "Jahr" gesprochen wird, kann man vom Zeitraum 01.01. bis zum 31.12.xxxx ausgehen. Es was anders hätte der Gesetzestextverfasser bestimmt dazugeschrieben.

    Wir beobachten die letzten zwei Jahre. Für die Einladung zum BEM-Gespräch wird das Kalenderjahr zugrunde gelegt.

    FS

  • Hi,

    ich habe als Mitglied unserer MAV an der Dienstvereinbarung zum BEM mitgewirkt, bin als Beautragter der MAV bei jedem BEM dabei, habe also Ahnung. ;) Die BEM-FB bei der BGW habe ich auch im Vorfeld mitgemacht. Da wurde Deine Fragestellung genau beantwortet:

    Es wird immer vom letzten Tag der letzen Erkrankung aus zwölf Kalendermonate zurück gerechnet und Zahl der in diesem Zeitraum liegenden Krankheitstage addiert.
    Der Gesetzestext ist hier durchaus schwammig formuliert, aber auch der LVR Köln sieht das ganz genauso.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Nach meinem Verständnis entstehen die Fristen jedes mal neu, wenn ein MA sich wieder gesund zurück meldet.

    Mein Gott, kannst Du prägnant formulieren! :thumbup: Ich verbiege mir da immer einen...

    Hardy

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  • Jetzt fällt der MA im Juli 2015 weitere 2 Wochen aus (ok- ich habe in diesem Beispiel seherische Fähigkeiten :D ). Ich betrachte jetzt den Zeitraum vom 20.07.2014 bis 19.07.2015 und zähle zusammen: Februar 2015 - 3 Wochen + Juni und Juli 2015 jeweils 2 Wochen = 7 Wochen - also BEM-Maßnahme.


    Das trifft für das BEM-Verfahren nicht zu. Macht auch wenig Zinn, würde es das Einleiten eines BEM-Verfahrens nur unnötig verzögern.
    Und noch zwei prinzipielle Anmerkungen:

    • Die sechs Wochen sind nur die Mindestanforderung, darunter kann man jederzeit gehen, eine caritative Einrichtung in Karlsruhe macht das zum Beispiel.
    • Es kann durchaus Zinn machen, dass ein Beschäftigter bereits vor erreichen der 42 Kalendertage ein BEM aus begründetem Interesse selbst auslöst.
    • Ohne Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung lässt sich das BEM nicht sauber lösen, weil der Gesetzestext hier viel zu allgemein gefasst ist. Das dürfte aber durchaus beabsichtigt gewesen sein um betriebsspezifische Spielräume ermöglichen zu können.

    Hardy

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  • Moin Hardy,

    Du als weiser gelehrter auf diesem Gebiet :gr: kannst sicherlich noch etwas klarstellen.

    Ist es richtig, dass nur eine Krankheitsursache für das BEM betrachtet wird (so habe ich das verstanden) oder werden alle Ausfallzeiten, egal welche Ursache dahinter steckt, in einen Topf geworfen und für einen Jahreszeitraum betrachtet?

    Übrigens danke für Dein Lob - aber sowas ist bei mir Zufall nach dem Motto ein blindes Korn findet auch mal ein Huhn.

    Gruß aus dem Norden und schönes Wochenende

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Ist es richtig, dass nur eine Krankheitsursache für das BEM betrachtet wird (so habe ich das verstanden) oder werden alle Ausfallzeiten, egal welche Ursache dahinter steckt, in einen Topf geworfen und für einen Jahreszeitraum betrachtet?


    Nein, das ist falsch. Es werden die Krankheitstage betrachtet, egal was die Ursache war.
    Geht auch nicht anderst: Der Arbeitgeber erfährt ja keine Krankheitsursache, es sei denn der Arbeitnehmer zeigt ihm das freundlicherweise an.

    Hardy

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  • Einspruch Euer Ehren: Eine Sifa kann ein sehr sinnvolles Mitglied des BEM-Teams sein, als Fachmann für die gesundheitlich gute Ausgestaltung eines Arbeitsplatzes. Die BGW sieht das ähnlich. Hardy Vo meim Dableddle

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  • grundsaetzlich bin ich mit Dir schon auf einer Linie was die Mitgliedschaft der SiFa in einem solchen Kreis und die von Dir angerissenen Aufgaben angeht. Allerdings halte ich mich aus personal- und arbeitsrechtlichen Dingen komplett raus. Wenn's kompliziert wird neigen Personaler gerne dazu solche Dinge abzugeben. Da kommt der Link: "Wiedereingliederung - Arbeitsschutz" gerade recht.

    Nichtsdestotrotz ist dies m.E. eindeutig im HR Bereich angesiedelt. Man hat mich hier auch schon mehrmals versucht "ins Boot zu holen"; mittlerweile sind die Fronten aber geklaert und das ist auch gut so. De facto habe ich weder Lust, noch die Zeit mich in solche Dinge reinzuarbeiten. Hier gilt fuert mich: "Schuster bleib bei deinen Leisten!"

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Moin,

    ich gebe dem Michael recht. Ich bin auch nicht Mitglied in BEM unseres Unternehmens (daher auch mein nicht ganz komplettes Wissen) und finde das auch ganz gut so. Personal- und Arbeitsrecht sind nicht - oder nur am Rande - Aufgaben der SiFa.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

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  • BEM hat aber nichts mit Personal - oder Arbeitsrecht zu tun. BEM wird im § 84 Abs. 2 SGB IX gefordert und ist mit "Prävention" überschrieben. So, und was betreibt eine Sifa unter anderem?! Und im engen BEM-Teams ist die Sifa auch nicht, gehört aber zu den Akteuren um die das Team bei der Betrachtung von Arbeitsplatz und - Bedingungen zu gezogen werden sollte! Seid Ihr immer noch sicher, dass es Sein macht sich raus zu halten? Hardy Vo meim Dableddle

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  • Und im engen BEM-Teams ist die Sifa auch nicht, gehört aber zu den Akteuren um die das Team bei der Betrachtung von Arbeitsplatz und - Bedingungen zu gezogen werden sollte!
    Seid Ihr immer noch sicher, dass es Sein macht sich raus zu halten?


    sorry Hardy, aber: ja, absolut.
    Wenn es darum geht, wo die Sifa sinnvoller Akteur wäre, wäre ich Mitglied im Betriebsrat, der Geschäftsführung, der Schwerbehindertenvertretung und weiß der Geier, wo noch alles. Ich hätte drei Köpfe und 12 Hände... Kling irgendwie gruselig. Ich halt mich aus dem BEM auch rauß. Das sind nicht "meine Leisten" - da haben die Personaler ihre Daseinsberechtigung und sind abgelenkt von sonst üblen Handlungen, die so vollziehen könnten ;) Außerdem kann so ein Betriebsarzt sich da einbringen, - nicht nur mit Untersuchungen Geld verdienen, wie das so üblich ist. Ich will nicht wissen, wer wann wielange, weshalb krank ist. Wenn dies arbeitsplatzbedingt Ursachen hat, regle ich das mit dem Vorgesetzten.
    Das ist natürlich meine ganz persönliche Meinung. Nichtsdestotrotz setze ich die vollumpfänglich so um.
    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
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    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

    Einmal editiert, zuletzt von Martina111 (20. Juni 2015 um 21:40)

  • Hi Martina, wenn Du das zeitlich nicht schaffst ist das ein ganz anderer Grund. Und was mich wundert ist, dass die gesundheitsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen nicht Dein "Leisten" ist... Und das BEM fragt sich nicht ob die Ursache am Arbeitsplatz liegt, sondern ob durch eine Umgestaltung eine Verbesserung der gesundheitlichen Situation erreicht werden kann. Auch der BA gehört zu denen, um die das BEM-Team erweitert werden kann und wird. Und wie willst Du eine personenbezogene Gefährdungsbeurteilung durchführen, wenn Du die persönlichen Leistungsvoraussetzungen des Beschäftigen nicht kennst? Die erhältst Du aber im Rahmen des BEM frei Haus. Hardy Hardy Vo meim Dableddle

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