Betriebsfeier und Unternehmer

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  • Hallo.
    Wir wollen in unserer Firma wieder ein Sommerfest veranstalten. Dieses Jahr machen wir eine Fahrradtour mit anschließendem Grillen und zusammensitzen. Die Veranstaltung wird vom Arbeitgeber bezahlt und in seinem Auftrag auch geplant und ausgeführt.
    Nun ist es allerdings so, das unsere Geschäftsführer nicht rechtzeitig zur Fahrradtour vor Ort sein können und sowohl der Betriebsleiter vor Ort und die beiden Bereichsleiter an dem Tag nicht in der Firma sind. Das heißt das weder die Geschäftsführung, noch ein Beauftragter bei der Fahrradtour dabei ist, sondern erst beim Grillen.
    Wie ist es da dann mit dem Unfallschutz?
    Kann der Geschäftsführer (in unserem Fall der Inhaber und seine Söhne) für die Zeit der Fahrradtour kurzzeitig einen "Beauftragten" für die Tour ernennen? Und wenn ja, wer sollte das sein? Der älteste Arbeitnehmer? Reicht der Sicherheitsbeauftragte oder die FaSi?
    Ich kann bei den einschlägigen Seiten nicht wirklich was finden, bei der DGUV heißt es auch nur, das ein "Beauftragter" dabei sein muss. Das sind ja dann auf jeden Fall die Stellvertreter und Führungskräfte laut Definition.
    Oder liege ich da falsch? ;(


    Gruß
    Ralf

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  • Hallo Tylock,

    bei uns ist es so, dass bei einen Ausflug auf dem die Geschäftsführung nicht anwesend ist ein Beauftragter von der Geschäftsführung benannt ist. Bei uns ein Mitglied des Management,s oder der mittleren Führungsebene. Meister, Techniker.
    Bei einer Betriebsfeier gibt es zwei Möglichkeiten 1. die Verantwortung geht wenn die Geschäftsleitung z. B. früher geht, auf eine Führungskraft der unteren Ebene über und so weiter bis die letzte Führungskraft die Feier beendet.
    2. Möglichkeit ist die Geschäftsführung geht und beendet die Betriebsfeier dann wird es zur privaten Feier der Mitarbeiter.
    Einer muss ja die Fürsorgepflicht nachkommen und Sicherheitsbeauftragte und FaSi,s haben keine Weisungsbefugnis

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Hallo,

    ...Die Veranstaltung wird vom Arbeitgeber bezahlt und in seinem Auftrag auch geplant und ausgeführt...

    Damit ist das Wesentliche doch schon mal gegeben.

    ...Wie ist es da dann mit dem Unfallschutz?...

    Als betriebliche Veranstaltung (siehe oben) ist das eigentlich geregelt. Dass im Fall der Fälle der Unfallversicherer und die Versicherten die Sachlage unterschiedlich beurteilen, ist normal und nichts besonderes. Dafür gibt es ja dann die entsprechenden Verfahren. Das lässt sich leider nicht verhindern.

    Kann der Geschäftsführer (in unserem Fall der Inhaber und seine Söhne) für die Zeit der Fahrradtour kurzzeitig einen "Beauftragten" für die Tour ernennen?

    Braucht er für die Veranstaltung nicht explizit zu tun (kann er aber). Im Rahmen der betrieblichen Organisation muss das ja schon geregelt sein.

    ...bis die letzte Führungskraft die Feier beendet...

    Genau. Siehe oben. :thumbup: Leider ist das vielen Führungskräften nur nicht klar.

    ...Einer muss ja die Fürsorgepflicht nachkommen...

    Das verstehe ich jetzt nicht. Die Fürsorgepflicht ist doch nicht an die Anwesenheit gekoppelt? ?(

    Irgendwie drängt sich mir da das Bild vom "Händchen halten" auf. 8) Und das ist nicht mein Verständnis von Fürsorge.

    Ach ja: Wie haltet ihr es denn mit der Helmpflicht bei dieser betrieblichen Veranstaltung? :D
    Klick mich
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • eine schöne Vorlage:

    Ach ja: Wie haltet ihr es denn mit der Helmpflicht bei dieser betrieblichen Veranstaltung? :D

    ... wie sieht der sonstige Schutz aus?
    http://www.testberichte.de/testsieger/lev…oren__2597.html
    :D

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo,

    alles schön und gut.

    Bitte denkt an die "feucht fröhliche" Besinnungslosigkeit.

    Alkohol und (Arbeits)unfall, das beisst sich ein wenig.

    Ansonsten: viel Spass und einen schönen Tag wünsche ich euch.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hallo Niko,

    ich habe mich da wohl ein wenig missverständlich ausgedrückt. Ich wollte eigentlich das sagen was Waldmann dann in die richtige Form gebracht hat. Vor allen die Frage wie kommen die feucht fröhlichen Mitarbeiter nach der Feier nach Hause. Was die Mitarbeiter dann auf den Nachhauseweg anstellen ist Ihre Sache.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Hallo.
    Erstmal Danke für die Antworten. :thumbup:
    Ich denke, wir werden einfach noch einen Schritt runtergehen und die "Verantwortung" bei der Fahrradtour auf einen der Stellvertreter übergeben. Das sollte dann ja eigentlich im Rahmen der Betriebsorganisation richtig sein.
    Helme beim Radfahren finde ich gut, aber da wir uns nicht auf dem Betriebsgelände bewegen sondern im Öffentlichen Raum unterwegs sind, kann man den Kollegen nach meiner Einschätzung keinen Helm "Aufzwingen".
    Davon mal abgesehen fahren wir nur 20 km und haben 4 Stunden Zeit. Da ist die Geschwindigkeit nicht sehr groß...
    Thema Alkohol: Bei der Fahrradtour geben wir natürlich Getränke mit bzw. Stellen an den jeweiligen Treffpunkten was hin. Allerdings wurde auch angesagt, das jeder "Verkehrs-tauglich" bleiben muss, gefeiert wird ja erst hinterher. :138:


    Gruß
    Ralf

  • Hmmmm da es eine Firmenveranstaltung ist kann man schon die Vorgabe machen einen Fahrradhelm aufzusetzen ....was auch sinnvoll ist

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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