Guten Morgen,
hier im Forum habe ich bis jetzt eigentlich immer eine Antwort oder eine Anregung für meine Fragen gefunden. Vielen Dank an alle erstmal dafür.
Nun bin ich auf der Suche nach einem Tipp für folgendes Problem:
Für einen Feier in meinem Bereich soll ein Fallschirm (ca. 40Kg) an einem Kran als Sonnen/Wetterschutz aufgehängt werden. Ich bin der Meinung das der Aufenthalt unter schwebenden Lasten und im Schwenkbereich des Mobilkranes verboten ist.( BGR A1, DGUV 52 usw)
Nun wurde ich darauf hingewiesen, das auch bei Feuerwehrfesten solche Sonnenschütze aufgebaut werden.
Meine Argumentation: Wenn der Verantwortliche entgegen dem Hinweis in der GB von der FAS dieses anordnet und dokumentiert ist Ihm auch nicht mehr zu helfen .
Nichts desdotrotz möchte ich hier nochmal nachfragen, ob es vielleicht dafür Ausnahmeregelungen giebt, die ich nicht gefunden habe?
Vielen Dank im vorraus
Hogon