Sonnenschutz an Kran aufhängen

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  • Guten Morgen,

    hier im Forum habe ich bis jetzt eigentlich immer eine Antwort oder eine Anregung für meine Fragen gefunden. Vielen Dank an alle erstmal dafür. :D

    Nun bin ich auf der Suche nach einem Tipp für folgendes Problem:

    Für einen Feier in meinem Bereich soll ein Fallschirm (ca. 40Kg) an einem Kran als Sonnen/Wetterschutz aufgehängt werden. ?( Ich bin der Meinung das der Aufenthalt unter schwebenden Lasten und im Schwenkbereich des Mobilkranes verboten ist.( BGR A1, DGUV 52 usw)

    Nun wurde ich darauf hingewiesen, das auch bei Feuerwehrfesten solche Sonnenschütze aufgebaut werden.

    Meine Argumentation: Wenn der Verantwortliche entgegen dem Hinweis in der GB von der FAS dieses anordnet und dokumentiert ist Ihm auch nicht mehr zu helfen :cursing: .

    Nichts desdotrotz möchte ich hier nochmal nachfragen, ob es vielleicht dafür Ausnahmeregelungen giebt, die ich nicht gefunden habe?

    Vielen Dank im vorraus

    Hogon

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  • Hallo Hogon,

    der Aufenthalt von Personen unter Lasten ist nicht generell verboten. In der DGUV Information 215-313 (ehemals BGI 810) findest Du alle notwendigen Informationen, auch wenn es vom Titel her nur bedingt passt.

    Viel Erfolg bei der Veranstaltung
    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Also das Mindeste wäre dann doch wohl eine Helmpflicht auf der Feier, oder?
    :D :Lach: :44:

    Sorry für die nicht ganz ernst gemeinte Antwort, aber das konnte ich mir grad nicht verkneifen. :D

    Den vorschlag hatte ich auch für den Einkäufer - aber bitte verschiedene Farben wegen des bunten Treibens........ :thumbup:

    Gruß

    Hogon

  • @ Stephan

    Danke für die schnelle Antwort, ich schau sie gleich mal durch. Beim überfliegen fehlt mir aber noch der Aufenthalt im Schwenkbereich, da sich ja Personen auch unter dem Kranausleger aufhalten :S

    Gruß

    Hogon

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  • Moin,

    ich widerspreche sturen Nordhessen ja nur ungern :D (zumal wenn sie im Dienstgrad über mir rangieren 8) ), aber ich denke nicht, dass die DGUV Information 215-313 für solche Anlässe verfasst wurde. Hier geht es eigentlich um professionelle Veranstaltungstechnik.

    AAAABER

    Den einen Satz aus der DGUV-I gut aufheben :thumbup:

    Zitat

    Es wird das erforderliche Sicherheitsniveau für die speziellen Arbeitsverfahren in der Veranstaltungstechnik sowie für Situationen und Vorgänge mit vergleichbaren Gefährdungen festgelegt.

    Insofern gebe ich bauco lieber recht, bevor es beim nächsten Usertreffen Haue gibt. :S

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo,

    da habe ich doch mal wieder herzlich gelacht. :Lach:

    Insofern gebe ich bauco lieber recht, bevor es beim nächsten Usertreffen Haue gibt.

    @ Frank: ich denke, du warst kurz davor Haue zu bekommen..... das häte ich gern gesehen! :pop2:


    Aber jetzt mal ganz im Ernst. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die gesamte Aufhängung an der der Fallschirm hängt sowie die "leichte Abspannung" zum Öffnen des Schirms, versagt und der Schirm nach unten fällt? Die ist doch eher gering bzw. unwahrscheinlich. Der Kran sowie die Anschlagmittel werden doch regelmäßig geprüft - und das mit erheblich schwereren Lasten.


    Das würde ich einfach mal alles in ruhe betrachten und dann denke ich, wirst du zu einem ähnlichen Ergebnis kommen. Als FASi sollte man nicht ständig den Spielverderber raushängen lassen. Mach Dir lieber Gedanken über den einzusetzenden Grill --> sofern gegrillt wird.


    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Hallo Frank,

    babbelbabbel...


    ich bestehe ich darauf dass meine Antwort zu 100% richtig ist. Ich habe nämlich nicht geschrieben, dass die 215-313 für das von HOGON geschilderte Problem verfasst wurde, sonden lediglich dass er dort die notwendigen Informationen findet und ausserdem habe ich in weiser Voraussicht folgenden Satz angehangen

    Zitat von DerderimmerRechthat

    ...auch wenn es vom Titel her nur bedingt passt.


    :o045:
    Den Satz, warum meine Antwort zu 100% richtig ist, hast Du ja bereits gefunden :thumbup:

    HOGON Bezüglich Schwenkbereich: Da ich davon ausgehe, dass der Kran während der Veranstaltung nicht geschwenkt wird, hast Du auch keinen Gefahrenbereich. Eines solltest Du allerdings noch beachten: Der Kransteller sollte wissen für welchen Einsatz der Kran genutzt werden soll, da nicht jeder Kran dafür geeignet ist.

    tldr;
    Lasten über Personen sind erlaubt
    DGUV-Informationen werden nicht für einzelne Probleme geschrieben und können für vergleichbare Gefährdungen herangezogen werden
    Stephan hat gerne Recht ;)

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Ich hätte bei der beschriebenen Verwendung eher Bedenken in Richtung Gewitter/Unwetter mit böigem Wind. Der Kran soll ja wahrscheinlich seine Position halten, muss also gebremst betrieben werden und kann sich nicht aus dem Wind drehen. Der Fallschirm dürfte hierbei als Segel wirken und könnte Querkräfte bewirken für die der Kran nicht unbedingt ausgelegt ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Für gewöhnlich wird der Sonnenschutz unten abgespannt und der Kran somit "festgesetzt", das können fast alle Kranne ab, aber eben nicht alle. Deswegen auch unbedingt den Kranaufsteller auf den geplanten Einsatz hinweisen.

    Gruß
    Stephan

    PS: Merkt man eigentlich, dass ich mich gerade vor unliebsamer Arbeit drücke :whistling:

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Guten Morgen,

    :15: für die Meinungen und Hinweise :thumbup: . Bei meiner Suche nach der richtigen Lösung bin ich noch auf die Verwaltungsvorschrift für fliegende Bauten gestoßen. Ich habe dazu mit meinem zuständigen Landratsamt verbindung aufgenommen. Der zuständige Mitarbeiter wird sich den Aufbau anschauen und wenn alles im rechtlichen Rahmen und sicher ist auch eine entsprechende Genemigung austellen 8) .

    Wenn die Abnahme erfolgt ist werde ich hier kurz berichten.

    Viele Grüße

    Hogon