Transport von Kältemittel im Aufzug

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo,


    habt ihr Erfahrungen zum Transport von Kältemittel in Aufzügen schon mal gemacht? Wie würdet ihr die Sauerstoffverdrängung diesbezüglich einschätzen?

  • ANZEIGE
  • Hi Koma,

    ein paar Details wären da schon hilfreich...
    Um welches Kältemittel handelt es sich? in welchen Mengen? Welche Gebinde?

    Ansonsten müssten wir wieder die Kristallkugeln anschmeissen ;)

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Thorsten hat ja schon die relevanten Fragen genannt.

    Bei uns wird z.B. tiefkalt verflüssigter Stickstoff im Fahrstuhl gefahren, mit Außenschaltung und unbegleitet, also ohne Personen im Fahrkorb. Hierzu haben die entsprechenden Fahrstühle eine "Stickstoffschaltung".
    Der Fahrstuhl wird per Schlüsselschalter an der Startstelle angefordert. Fährt dort hin, Tür öffnet und Evakuierungsmeldung ertönt. Behälter kann eingefahren werden und Tür geht normal zu, allerdings ist der Fahrstuhl für die Fahrt blockiert. Jetzt geht der Mitarbeiter zur Zieletage oder fährt mit einem anderen Fahrstuhl dort hin. Am Ziel wird der Fahrstuhl ebenfalls per Schlüsselschalter geholt und fährt auch direkt ohne Zwischenstopp zum Ziel. Dort geht die Tür auf und die "Stickstoffschaltung" wird automatisch deaktiviert.
    Bei uns handelt es sich hierbei um 230l Dewars, die auch für den Straßenverkehr zugelassen sind (TPED). Diese blasen evt. auftretenden Überdruck ab.
    Ein Austreten von flüssigem Stickstoff ist eigentlich nur möglich, wenn das Entnahmeventil geöffnet wird oder versagt oder der Tank umgeworfen wird. Daher ist unserer Einschätzung nach hier die Eintrittswahrscheinlichkeit sehr gering. Deswegen ist es auch erlaubt im parallel verlaufenden zweiten Fahrstuhl zu fahren, während eines Stickstofftransports, obwohl beide Fahrstühle im gleichen Schacht laufen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ANZEIGE
  • Moin,

    wir nutzen bei uns Flüssiggase. Das sollte jedoch fast das gleiche sein. Wir haben es so gehandhabt, dass wir an dem Aufzug eine BA
    aufgehängt haben. Die Mitarbeiter wurden geschult.

    Die Anweisung lautet: - MA dürfen nicht mit dem Flüssiggas mit fahren.
    - Es muss dafür gesorgt werden (mit großem Warnschild), dass
    keine Personen zusteigen.

    Am besten realisiert man das wenn einer das Flüssiggas in den Aufzug stellt und mit einer Sonderfahrt hoch/runter schickt. Ein anderer MA
    nimmt dann das Zeug wieder entgegen.

    Gruß Michael

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

  • ...In Beantwortung Deiner Fragen

    - Ja
    - Kritisch

    Ich würde sagen:
    - Nein
    - Unkritisch

    Hier noch ein paar erklärende Worte. R134a dürfte auch bei uns eingesetzt werden, ist mir aber konkret nicht bekannt. Wenn es eingesetzt wird, wird es bestimmt auch mit dem Fahrstuhl transportiert.
    Gastransport im Fahrstuhl wird ja von BG zu BG und von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich gesehen. Das Zauberwort lautet, wie so oft, Gefährdungsbeurteilung.
    Oft wird ja die Mitfahrt untersagt, was meiner Meinung nach in vielen Fällen Unsinn ist. Eine Gasflasche in einem geeigneten Transportmittel ist für mich zunächst einmal nicht sonderlich gefährlich.
    Ausnahme hiervon: akut toxische Gase, brennbare Gase, ätzende Gase, narkotisierend wirkende Gase.
    Für die anderen Gase gilt dann das unten stehende.
    Die Hauptgefahr geht vom Druck des Gases aus und dieser ist in der Gasflasche eigentlich problemlos zu beherrschen. Bei R134a auch nicht sonderlich kritisch, er dürfte <10bar sein. Sauerstoffverdrängende Wirkung dürfte oft auch vorhanden sein, ist allerdings in der Regel nur in kleinen Räumen und bei Versagen des Flaschenventils kritisch. Ein Aufzug kann man als kleinen Raum ansehen, allerdings halte ich die Wahrscheinlichkeit, dass gerade im Aufzug das Ventil versagt, für recht gering.
    Jetzt zum R134a. Dieses hat auch eine sauerstoffverdrängende Wirkung und ist schwerer als Luft. In der Flasche liegt das Gas in verflüssigter Form vor, hat also ein erheblich größeres Gasvolumen. Aus 1l Flüssigkeit entstehen ungefähr 285l Gas.
    In einem Fahrstuhl von 2*2*2,5m, also 10m³ würde das vollständige Abblasen einer 10l Flasche den Sauerstoffgehalt von 21% auf 15% reduzieren. Dies wäre ein deutlich reduzierter Sauerstoffgehalt, welcher allerdings nicht lebensbedrohlich ist, sondern grob der eigenen Ausatemluft entspricht.
    Kleine Einzelflaschen wären für mich unkritisch. Bei größeren Mengen, was ich hier vermute, könnte man ja organisieren, dass die Flaschen ohne mitfahrende Personen transportiert werden.

    Jetzt noch ein kleiner, hinkender, Vergleich:
    Ethanol hat eine untere Explosionsgrenze von 3,1 Vol%, was 59g/m³ entspricht. Bezogen auf unseren obigen Fahrstuhl, mit 10m³ Kabinengröße würde man also 590g reinen Ethanol oder ca. 1L Schnaps benötigen um im gesamten Fahrstuhl eine explosionsfähige Atmosphäre zu erzeugen. Untersagt irgend jemand den Transport von Spirituosen im Fahrstuhl? Und das obwohl Schnaps in der Regel in zerbrechlichen Glasflaschen transportiert wird.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.