Hallo Leute,
dies ist mein erster aktiver Besuch hier. Das SiFa-WE in Dresden hat mich ermutigt diese Plattform mal zu nutzen. Benötige euer Wissen für folgende Frage: Wer regelt die Festlegung, ob Fahrzeughallen als Arbeitsraum oder Lager gelten? Es geht um die Lagerung transportabler Druckgasbehälter (Sauerstoff und Atemluft) gem. TRGS 510. Sicherheitsschränke ja oder nein? Im Bauantrag ist keine Brandlast berücksichtigt worden. Bitte um Hilfe.
Schönen Feiertag morgen!!