Beiträge von AGS 4

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    Hallo Waldmännchen,
    danke für die schnelle AW. Nutzung als Fahrzeughalle der Berufsfeuerwehr, also hauptsächlich Abstellen der Einsatzfahrzeuge, auch Pflege und Wartung, Bestückung etc.
    Keine Nutzungsänderung oder sonstigen baulichen oder technischen Änderungen vorgesehen. Es sollen nur mal die Regeln und Vorschriften beachtet und entspr. umgesetzt werden.
    Bislang gab es keine einheitliche Regelung, meistens Lagerung und Transport in offenen Gitterwagen oder Holzboxen. Nun soll auf einmal ein Sicherheitsschrank mit Umluft her. Der kostet Geld und das ist knapp. Also ist eine stichhaltige Begründung erforderlich. Da steh ich nun und dreh mich im Kreis. Aus meiner Sicht ist ein Si.-Schrank übertrieben und Holzkästen nicht ausreichend.
    ..LG

    Hallo Leute,


    dies ist mein erster aktiver Besuch hier. Das SiFa-WE in Dresden hat mich ermutigt diese Plattform mal zu nutzen. Benötige euer Wissen für folgende Frage: Wer regelt die Festlegung, ob Fahrzeughallen als Arbeitsraum oder Lager gelten? Es geht um die Lagerung transportabler Druckgasbehälter (Sauerstoff und Atemluft) gem. TRGS 510. Sicherheitsschränke ja oder nein? Im Bauantrag ist keine Brandlast berücksichtigt worden. Bitte um Hilfe. ?(

    Schönen Feiertag morgen!!