Sehr geehrte Forumsmitglieder,
es gibt immer wieder Diskussionen bei uns, ob die Maschinenrichtlinie auch für unsere Sicherheitswägekabinen gilt. Die meisten großen Unternehmen (Bayer, Boehringer, Novartis, Sandoz, Hexal, BASF, etc.) haben für sich entschieden Nein, aber trotzdem kommen diese Fragen immer wieder auf. Zur Erklärung der Funktion der Sicherheitswägekabinen sei gesagt, dass es sich um eine Art Tischabzug mit Hepafilter in einer abgesetzen motorisierten Filtereinheit handelt, die autark betrieben werden kann. Sie dient zur Einhausung des Wägearbeitsplatzes, um den Anwender im Labor vor gefährlichen Expositionen beim Wägevorgang zu schützen. OEL < 20ng / m³ (Getestet durch Safebridge Concultant mit entsprechenden Naproxen alsSurrogat)
Vielen Danke schon einmal für Ihre Einschätzungen.
mfG