Hallo, wie läuft eigentlich das Prüfen von medizinischen Geräten, Pflegebetten usw. laut Medizinproduktegesetz? Prüft das eine Klinik/ Altersheim etc. selbst, macht das eher der Hersteller (z.B. eines Pflegebetts) oder ein anderer Dienstleister (z.B. normaler Elektriker)? Nach meinem Verständnis ist im normalen betrieblichen Umfeld der Arbeitgeber verantwortlich, im medizinischen Bereich (z.B. ein Städt. Klinikum) der Betreiber der Geräte, also die Stadt... bzw. ein verantwortlicher Technischer Leiter.
Laut diesem Link: http://www.sifaboard.de/index.php?page=Thread&threadID=4304
...muss sich ein "Medizinprodukteberater" (i.d.R. ein Anwender) vor Ort vom Hersteller einweisen lassen. Er ist aber nicht verantwortlich für Prüfung, Wartung, Meldepflichten oder Dokumentationen der Geräte (http://www.pflegewiki.de/wiki/Medizinprodukt). Hierfür seien "gesondert Sachkundige" verantwortlich, die der Betreiber der Geräte (z.B. ein Krankenhaus) festlegt. Diese müssen sachkundig sein, die Räumlichkeiten kennen und weisungsunabhängig sein.
Daraus schließe ich dass Kliniken kein eigenes Personal prüfen lassen (z.B. den Technischen Leiter, denn der wäre nicht weisungsunabhängig) sondern externe Firmen (z.B. Wartungsservice des Herstellers, Eletrobetriebe). Elektrobetriebe könnten aber widerrum nur die elektr. Komponenten prüfen.
Ich habe z.B. gelesen dass messtechnische Kontrollen nur vom Eichamt selbst oder vom Eichamt zugelassenen Personen erfolgen darf. Wie läuft denn die Prüfung in der Praxis ab? Kennt sich da jemand aus?