Prüfung von medizinischen Geräten - Durch wen?

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  • Hallo, wie läuft eigentlich das Prüfen von medizinischen Geräten, Pflegebetten usw. laut Medizinproduktegesetz? Prüft das eine Klinik/ Altersheim etc. selbst, macht das eher der Hersteller (z.B. eines Pflegebetts) oder ein anderer Dienstleister (z.B. normaler Elektriker)? Nach meinem Verständnis ist im normalen betrieblichen Umfeld der Arbeitgeber verantwortlich, im medizinischen Bereich (z.B. ein Städt. Klinikum) der Betreiber der Geräte, also die Stadt... bzw. ein verantwortlicher Technischer Leiter.

    Laut diesem Link: http://www.sifaboard.de/index.php?page=Thread&threadID=4304
    ...muss sich ein "Medizinprodukteberater" (i.d.R. ein Anwender) vor Ort vom Hersteller einweisen lassen. Er ist aber nicht verantwortlich für Prüfung, Wartung, Meldepflichten oder Dokumentationen der Geräte (http://www.pflegewiki.de/wiki/Medizinprodukt). Hierfür seien "gesondert Sachkundige" verantwortlich, die der Betreiber der Geräte (z.B. ein Krankenhaus) festlegt. Diese müssen sachkundig sein, die Räumlichkeiten kennen und weisungsunabhängig sein.

    Daraus schließe ich dass Kliniken kein eigenes Personal prüfen lassen (z.B. den Technischen Leiter, denn der wäre nicht weisungsunabhängig) sondern externe Firmen (z.B. Wartungsservice des Herstellers, Eletrobetriebe). Elektrobetriebe könnten aber widerrum nur die elektr. Komponenten prüfen.

    Ich habe z.B. gelesen dass messtechnische Kontrollen nur vom Eichamt selbst oder vom Eichamt zugelassenen Personen erfolgen darf. Wie läuft denn die Prüfung in der Praxis ab? Kennt sich da jemand aus?

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  • Das sind wohl die gängigen Aufgaben der Medizintechniker. Diese sind in der Ausführung weisungsfrei, wie die SiFa auch.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Die Prüfung nach MPG wird bei uns durch externe Dienstleister durchgeführt. Früher war es der TÜV heute macht das eine andere Firma.

    Anbieter gibt es auf den Markt viele. Meine Erfahrung ist, das die Prüfergebnisse je nach Anbieter sehr unterschiedlich ausfallen können.

    Der TÜV war da sehr gewissenhaft und wir hatten nach den Prüfungen viel Arbeit mit Mängelbeseitigungen........

    Die Zeit ist ein großer Lehrer.
    Das Unglück: Sie tötet ihre Schüler

    Es ist einfacher ein Atom zu spalten als ein Vorurteil (Albert Einstein)

  • Hallo,

    die Tätigkeit des Medizintechnikers umfasst auch Geräteprüfungen. Die Geräte sind Betriebsmittel im Krankenhaus und sind somit wie andere Geräte auch nach VDE0751 zu prüfen. Wird eine Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnumg durchgeführt,kann die Prüffrist selbst gesetzt werden. Bei Anlage 1 und 2 sind die Fristen festgelegt. Die STK legt der Hersteller fest, die MTK das Eichamt. MTK darf nur durchführen der bei der Eichbehörde für den entsprechenden Parameter zugelassen ist. Man kontaktiert die oberste Eichbehörde im entsprechenden Bundesland und nennt die Messgeräte und schickt die Prüfzertifikate (DKD,Eichschein ...) und eigenen Schulungszertikate mit. Die können auch unangemeldet Kontrollen machen und sich eine Prüfung vorführen lassen. Betreiber ist übrigens der Träger, vertreten durch den Geschäftsführer. Der Technische Leiter ist nur angestellt.

    Grüße
    Alex

  • Hallo!
    Zur Ergänzung für Leute wie mich, die nur wenige Kürzel auswendig kennen.

    STK, die sicherheitstechnische Kontrolle bezieht sich auf die VDE 751, was eine etwas verschärfte VDE 701-702 ist. Dabei wird der Schutzleiterstrom mit 10 A bei der Prüfung realisiert.
    Ergänzend meine ich, müsste bei einer sicherheitstechnischen Überprüfung auch der mechanische Zustand des Bettes überprüft werden. Mein Kollege berichtet von haarsträubenden technischen Zuständen von Pflegebetten. Nicht jeder Pflegeheimbetreiber achtet z.B. darauf, dass nicht Urin durch die Matratze, auf den "Unterflurmotor" läuft. Natürlich sind Anrisse, scharfe Kanten nicht einrastende Verstellungen mit zu bewerten.

    MTK, die messtechnische Kontrolle ist eine Eichung von Messgerten. Grundsätzlich werden Eichungen von Eichämtern durchgeführt. Es gibt dann auch Beauftragte mit besonderen Zulassungsbedingungen. Ob man die Herzfrequenz oder den Blutdruck auf 1 % genau feststellen muss, ist für mich beantwortet. Eine Kalibrierung würde nach meiner Meinung völlig ausreichen. Eine Meinung ist allerdings nicht ausschlaggebend, sondern der Gesetzestext. Für Pflegebetten sehe ich im Moment nicht, dass hier relevante Messwerte erhoben werden.
    Eine Vielzahl von Messgeräten die im Krankenbett oder auch im Pflegebett Verwendung finden, sind eigenständige Geräte, die nichts mit der Bettenprüfung zu tun haben.

    Grüße
    Flügelschraube

    Bei dem letzten Fall medizinischer Betreuung eines Familienmitglieds, im Krankenhaus, habe ich das längst abgelaufene Prüfungsdatum von Geräten am Krankenbett moniert. Die betreuende Ärztin war zunächst scheinbar erschrocken. Innerhalb der vier Wochen bis zum Ableben des Patienten, wurde jedoch keine Reaktion des Krankenhauses für mich sichtbar.

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  • Mahlzeit Foristen,
    habt vielen Dank für Eure Infos und Méinungen zum MGP, MedPrudkuteBetreibVo und Sonderplan VO. Doch bitte unterscheidet die einzelnen Medizinprodukte. Wie denkt Ihr an die MP bei denen keine STK/MTK möglich sind......
    Wer hat sich schon mal die Aufstellung der möglich MP beim BfArM gedownloaded.
    Beschafft Euch diese Lisrte mal und kontrolliert diese mit den MP, welche in der Einrichtung sind (nur aufgrund der Aufstellung.
    Was ist den Eurer Meinung nach
    mit den Pflegewannen
    Mit Steckbeckenspülern
    Mit Fieberthermometer für 1,25€
    mit Dekubitusmatratzen

    Beste gRüße
    Thomas

    wer eine aktuelle Aufstellung zum MPG benötigt bitte melden

  • Nachtrag:
    Altenheim, bewohner wird aufgenommen, bringt gehhilfen und Rollstuhl mit, sind das MP ?, wer ist Anwender wer ist Nutzer, wer ist verantwortlich für Prüfung und Instandsetzung? ?(

    MPG ist ein sehr großes Kapitel, welches sich mehr mit den Nutzer und Anwender und Verantwortlichen befasst. das Thema welche MP örtlich eingesetzt werden, ist erstmal die kleinere Maßnahme/Hürde.
    MedO² ist auch ein MP

    Feststellung
    MP-Verantwortlicher
    MP-Beauftragter

    hatten im letzten Jahr einmal das gesamte MPG und die MProdukteBetreibVO komplett neu erstellt. Ein Krankenhaus, eine Reha-Einrichtung und eine Wohneinrichtung für Demenzerkrankte.

    Beste gRüße
    Thomas

  • hallo Foristen, habe gerade aufgrund der Anfragen versucht die PDF-Afstellung zu den MP zu finden.
    Dauerte mir zu lange. :D
    Habe Euch den aktuellen Quellenbezug nachstehend eingefügt.
    Solltet Ihr Fragen zum MPG haben, richtet diese ruhig an das DIMDI.

    Medizinprodukte-Anzeigen - DIMDI
    https://http://www.dimdi.de/static/de/db/d…m_945116164.htm
    Medizinprodukte-Anzeigen enthält Informationen zu Anzeigen zum ... Für alle Felder können mögliche Suchbegriffe über die A-Z-Liste angezeigt und ...

    Beste Grüße
    Thomas

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