Beiträge von Junior

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    Herzlichen Glückwunsch Wolfgang :thumbup::512:

    Hatte am 29.09.16 auch meine Präsentation. Brachenspezifische Woche hatte ich schon zwischendrin. Vorest mal eine Hürde weg. Möchte allerdings noch eine weitere Branche (Gesundheit und Wohlfahrt) - wenn es Betrieb genehmigt.

    Hallo,

    die Tätigkeit des Medizintechnikers umfasst auch Geräteprüfungen. Die Geräte sind Betriebsmittel im Krankenhaus und sind somit wie andere Geräte auch nach VDE0751 zu prüfen. Wird eine Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnumg durchgeführt,kann die Prüffrist selbst gesetzt werden. Bei Anlage 1 und 2 sind die Fristen festgelegt. Die STK legt der Hersteller fest, die MTK das Eichamt. MTK darf nur durchführen der bei der Eichbehörde für den entsprechenden Parameter zugelassen ist. Man kontaktiert die oberste Eichbehörde im entsprechenden Bundesland und nennt die Messgeräte und schickt die Prüfzertifikate (DKD,Eichschein ...) und eigenen Schulungszertikate mit. Die können auch unangemeldet Kontrollen machen und sich eine Prüfung vorführen lassen. Betreiber ist übrigens der Träger, vertreten durch den Geschäftsführer. Der Technische Leiter ist nur angestellt.

    Grüße
    Alex

    Wünsche ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest!

    Möchte mich kurz vorstellen:
    Zur Zeit mache ich bei der BGETEM die Ausbildung zur Sifa. Hab LEK2 vor mir und ich find das Thema Arbeitssicherheit sehr interessant und spannend.
    Beruflich arbeite ich als Medizintechniker im Krankenhaus in Franken. Meine Tätigkeiten sind Reparatur von medizintechnischen Geräten und Prüfungen nach BetrSichV und MPBetreibV.