Hallo Menschenschützer,
wo finde ich Angaben, ob an einem Flachglas-Schneidtisch immer eine Absicherung durch Lichtschranken notwendig ist?
Ok in der Betriebssicherheitsverordnung steht das Übliche von Abwenden von Gefahren. "Aber wenn am Schneidtisch nur eine Person ist und zum Zeitpunkt des SChneidvorgangs immer am anderen Ende steht, könne ja nix passieren.... ." sagte der Betriebsleiter gestern zu mir. Er wolle Vorschriften sehen.
Tja da steh ich nun. Irgendwie find ich nix g'scheits.
Also danke für Hinweise schonmal.
Gruß Frank