Flachglasschneidtisch - Lichtschranke immer notwendig?

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  • Hallo Menschenschützer,
    wo finde ich Angaben, ob an einem Flachglas-Schneidtisch immer eine Absicherung durch Lichtschranken notwendig ist?
    Ok in der Betriebssicherheitsverordnung steht das Übliche von Abwenden von Gefahren. "Aber wenn am Schneidtisch nur eine Person ist und zum Zeitpunkt des SChneidvorgangs immer am anderen Ende steht, könne ja nix passieren.... ." sagte der Betriebsleiter gestern zu mir. Er wolle Vorschriften sehen.

    Tja da steh ich nun. Irgendwie find ich nix g'scheits. ;(
    Also danke für Hinweise schonmal.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Hallo Frank,

    wenn seine Gefährdungsbeurteilung sagt es kann nichts passieren, hat er die Möglichkeit das auch tatsächlich so zu machen... es gibt afaik keine Vorschrift, die genaue Vorgaben macht wie der Bediener im vorliegenden Fall zu schützen ist. Aber es gibt die TOP-Hierarchie. Das sich kein zweiter Mitarbeiter an dem Schneidtisch befindet ist eine organisatorische Maßnahme, die der technischen Maßnahme untergeordnet ist und zu wählen ist, wenn keine technische Maßnahme greift ;)
    In der DIN findest Du auch Angaben, die hilfreich sein können. Auch mal in die Betriebsanleitung des Herstellers schauen, ob dort die Lichtschranke als Schutzmaßnahme vorgesehen ist.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hi Frank,

    in der BetrSichV steht nur, dass Gesundheitsgefahren sicher verhidnert werden müssen.
    Das Mittel ist zum einen die allseits beliebte Gefährdungsbeurteilung und im nächsten Schritt entsprechende technische Schutzmaßnahmen.

    Einzubeziehen ist so oder so die Betriebsanleitung des Herstellers. Was sagt die zu dem Thema? Habt Ihr die Risikoanalyse des Herstellers erhalten? Da steht gegebenenfalls auch noch was.
    Was steht in Eurer Gefährdungsbeurteiung? Ist ein Szenario denkbar, bei dem es zu Velretzungen kommen kann? Wenn ja wie hoch ist das Risiko?

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Moin Frank,
    die Frage ist interessant, kann am Zuschneidetisch etwas passieren wenn der Bediener immer am anderen Ende steht.

    Zuerst würde mich noch interessieren was für einen Zuschschneidetisch denn betrieben wird, es gibt ja starre Schneidbrücken bei denen nur der Schneidkopf verfährt, oder Schneidbrücken die in beide Achsrichtungen verfahren. Bei letzterem ist meist auch eine automatische Beschickung integriert.

    Wenn es sich um das zweite Modell handelt würde ich die Gefährdung schon nicht als zu gering einstufen, was ist wenn eine zweite Person auftaucht, der Bediener sich mal „kurz“ vom Platz wegbewegt etc.

    Ich finde da die BetrSichV Anhang 1 2.8 hilfreich:
    „Arbeitsmittel müssen mit Schutzeinrichtungen ausgestattet sein, die den unbeabsichtigten Zugang zum Gefahrenbereich von beweglichen Teilen verhindern oder welche die beweglichen Teile vor dem Erreichen des Gefahrenbereichs stillsetzen…“

    Es ist zwar nicht explizit die Antwort auf die Frage nach der Lichtschranke, jedoch ein Hinweis richtung Schutzeinrichtung im weiteren Sinn.

    Viele Grüße
    Sichi

    “Everybody is a genius. But if you judge a fish by its ability to climb a tree, it will live its whole life believing that it is stupid.”

    Albert Einstein

  • Hallo Frank
    Ob eine Lichtschranke explizit gefordert wird ist mir hierbei nicht bekannt,aber:
    Der Arbeitgeber trägt die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen (§ 3 ArbSchG). Die vorgeschriebene Rangfolge der Schutzmaßnahme muss grundsätzlich eingehalten werden, d.h. Vorrang von technischen vor organisatorischen und/oder Persönlichen Schutzmaßnahmen.Die Schutzmaßnahmen orientieren sich am Stand der Technik. (siehe Kommentar von Stephan).Deine Argumentation mit der Lichtschranke entspricht aus meiner Sicht dem heutigen Stand der Technik.
    Gruß Martin

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  • Hallo sichi,
    vielen Dank für den Hinweis. Es ist genau die richtige Antwort auf meine Frage. Bisher wurde mir immer gesagt, daß ich in der Gefährdungsbeurteilung schreiben soll, daß eine Gefährdung ausgeschlossen sei, weil eben nur eine Person daran arbeitet. Wie solle man dann argumentieren, wenn doch mal mehrere dort arbeiten?

    Jetzt ist das ganze klar und deutlich.

    Gruß Frank

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  • Hi zusammen


    Hat der Zuschneidetisch CE?? Dann hat der vom Hersteller Sicher zu sein (Konformitätserklärung). Frage mal nach seiner Risikobeurteilung. Erst mit dem sicheren Tisch machste eine GBU, vorher eine Risikobeurteilung ohne jegliche Sicherheitsmaßnahmen, dann mit
    Sicherheitsmaßnahmen = Aufgabe des Herstellers, bei einer Unvollständigen Maschine wird es schwieriger, z.b Roboter.( da gibt es dann ja nur eine Einbauerklärung)


    Grüße aus dem Rheinland

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