Einzelarbeitsplatz

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  • Hallo,
    im meiner Praktikumsarbeit geht es um die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung des Pfortendienst bei einem Kunden. Der Mitarbeiter ist sowohl nachts als auch das ganze WE alleine, da zu diesen Zeiten nicht produziert wird.

    Ich nehme an, dass es sich hier um einen Einzelarbeitsplatz handelt und dieser eine besondere Gefährdungen mit sich bringt.

    Meine Frage wäre, unter welchem Gefährdungsfaktor fällt der Einzelarbeitsplatz und was ist hier die Gefahrenquelle und die gefahrbringende Bedingungen?

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  • Moin,

    Meine Frage wäre, unter welchem Gefährdungsfaktor fällt der Einzelarbeitsplatz und was ist hier die Gefahrenquelle und die gefahrbringende Bedingungen?

    Antwort gibt Deine GefB gemäß
    DGUV Regel 112-139 (BGR/GUV-R 139)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Moin,

    kurze Frage am Rande:

    Den Arbeitsplatz hast du gesehen, kennst ihn, hast eine Befragung der Mitarbeiter, usw. gemacht? Und "der MA" ist einer, der da jetzt von Freitag bis Montag-Früh angekettet ist?

    Sorry, aber das kommt aus deiner Fragestellung bei mir so an. Vielleicht kannst du ja etwas mehr input geben.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo GDemir

    ich habe in meinen Gefährdungsbeurteilungen bei den verschiedenen Gefährdungen einen Punkt "Gefährdungen durch Arbeitsorganisation und Verhalten" eingearbeitet und dort z.B. Verhalten bei Notfällen, Zeitmanagement, Einzelarbeitsplätze und zwischenmenschliche Beziehungen untergebracht.


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

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  • Hallo zusammen, wir haben eine Reihe von Arbeitsplätzen, bei denen der Mitarbeiter allein tätig ist. Deshalb handelt es sich nicht um gefährliche Arbeiten an Einzelarbeitsplätzen, die besondere Maßnahmen erfordern. Diese gef. Arbeiten sind ja im Regelfall definiert. Also einfach nur die zutreffenen Gefährdungen, wahrscheinlich mindestens (neben Organisation), mechanisch, Sturz, Menschen ... zuordnen. Zum Zwecke der Praktikumsarbeit musst du wohl leider gefahrbringende Bedingungen mit aufnehmen. Ich will jetzt darüber keine Dikussion lostreten, aber in der wirklichen Welt macht das wohl niemand so recht (ich kenne jedenfalls niemanden - und meine Glaskugel ist leider auch kaputt :D ).
    Also wirklich einfach mal schauen, was gibt es hier besonderes für diesen Arbeitsplatz.
    Schön, - ein Praktikumsbericht, der die Prüfer nicht zum millionsten Mal mit der Einrichtung eines Bildschirmarbeitsplatzes oder einem Lager versucht, zu Tode zu langweilen.
    Viel Erfolg bei deiner Praktikumsarbeit.
    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • ...Also eine spezielle Gefährdung nur weil es ein Einzelarbeitsplatz ist sehe ich nicht, oder liege ich da falsch?


    Sehe ich auch so.

    ...Schön, - ein Praktikumsbericht, der die Prüfer nicht zum millionsten Mal mit der Einrichtung eines Bildschirmarbeitsplatzes oder einem Lager versucht, zu Tode zu langweilen.


    Ich kenne fast keine Pforte an der nicht auch ein Überwachungsmonitor installiert ist oder die notwendigen Informationen am Bildschirm auflaufen, somit dürfte man dort auch einen Bildschirmarbeitsplatz haben, dazu noch einen, bei dem oftmals die Aufstellung des Bildschirms zur Fensterfront nicht den gängigen Vorgaben entspricht. Abschattung ist dann oft auf Grund der Arbeitsaufgabe nicht möglich, also ein Bildschirmarbeitsplatz mit besonderen Bedingungen.
    Momentan sind ja psychische Belastungen sehr gefragt und auch der GDA-Orgacheck kann positiv im Bericht gesehen werden. Was macht der Pförtner, wenn es ihm mitten in der Nacht nicht so gut geht, kann er seinen Arbeitsplatz verlassen? Wen muss er informieren? usw. Klingt für mich so, als könnte man da noch so einiges finden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Auch wenn es pingelig erscheint:
    In einer Prüfungsarbeit sollte man klar unterscheiden zwischen einem Einzelarbeitsplatz und einen Alleinarbeitsplatz.
    Ich persönlich würde gerne bei einem Alleinarbeitsplatz eine Überwachung des AN sehen.
    Das wird i.d.R. anders gesehen. Hier die TU Berlin:
    "Alleinarbeit liegt vor, wenn eine Person allein, außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen, Arbeiten ausführt (siehe auch GUV-Regel „Grundsätze der Prävention“ GUV-RA1, 2.7.2). Diese Alleinarbeit kommt im Arbeitsalltag verschiedentlich vor und stellt an sich kein gesondertes Arbeitsschutzproblem dar. Wichtig ist grundsätzlich, dass von dort (z.B. über Telefon oder Handy) oder in der Nachbarschaft die Möglichkeit besteht, in einer Notsituation Hilfe (z.B. TU-Notrufnummer xxxx) herbeizurufen."

    Wie soll ein Ohnmächtiger denn eine Rufnummer wählen?

    Grüße
    Flügelschraube

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