Heißerlaubnissschein (Schweißerlaubniss)

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  • Hallo ,

    bin seit August Brandschutzbeauftragter Mittelständiges Unternehmen Metall , stelle seit dem auch Fleißig Heißerleubnissscheine aus , da wir ständig hier eine Fremdfirma beschäftigen die Schlosserarbeiten durchführt wollte ich mal wissen ob es möglich ist den Heisserleubnissschein auch für mehrere Tage auszustellen .

    Wer darf eigentlich diesen außer den Brandschutzbeauftragter ausstellen ?


    vielen Dank für die Antworten im vorraus

    Tedesco

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  • Klar geht das. Datum von -bis eintragen. Aber regelmäßige Kontrollen hinten auf Schein(oder separaten Zettel) eintragen.Bei ständigen Arbeiten machen wir einen Dauerbrandschein gültig jeweils eine Woche.Der für den Bereich ausgestellte Schein ist allerdings auch nur dort gültig.Ausstellen kann theoretisch jeder, aber er sollte Wissen worauf es ankommt.-Er sollte zumindest Grundkenntnisse im Brandschutz haben.Festlegen wer darf.
    Gruß Martin

  • Hallo,


    Fleißig Heißerleubnissscheine aus , da wir ständig hier eine Fremdfirma beschäftigen die Schlosserarbeiten durchführt wollte ich mal wissen ob es möglich ist den Heisserleubnissschein auch für mehrere Tage auszustellen .

    Ist ohne Probleme möglich.


    Wer darf eigentlich diesen außer den Brandschutzbeauftragter ausstellen ?

    Das ist in dem Sinne so nicht geregelt, hier wird, z.B. nach VdS 2008 von
    "auftraggebenden Unternehmers (Auftraggeber/Versicherungsnehmer) oder
    eines Verantwortlichen des Auftraggebers einzuholen"
    gesprochen.
    Natürlich macht es keinen Sinn wenn der Erlaubnisschein von einer Person
    ausgestellt wird, die keine Ahnung hat. Auch ist ein bisschen mehr Aufwand
    notwendig, als nur "ausstellen"....

    Es gibt dazu auch entsprechende Schulungsangebote u.a.:
    http://www.hdt-essen.de/Schweissarbeiten_Seminar_W-H050-10-401-3/#{2}

    Infos zu feuergefährliche Arbeiten/Erlaubnisschein:
    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/m-019.pdf

    und

    http://vds.de/fileadmin/vds_publikationen/vds_2008_web.pdf

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo tedesco,

    da muss ich Simon widersprechen, da gibt es sehr wohl eine Regelung. Zur Zusammenarbeit (und darunter fallen auch die Heißarbeiten) findest Du im ArbSchG §8, DGUV Vorschrift 1 §6, DGUV Regel 100-001 und gegebenfalls bei Baustellen in der BaustellV §3 die notwendigen Informationen. Damit Du jetzt nicht lange suchen musst: Der Unternehmer legt fest, wer diese Arbeiten koordiniert! Das kann auch jemand ganz anderes sein als der BSB, wichtig ist das es der Unternehmer schriftlich festgelegt hat. Siehe auch Martins Ausführungen, Ahnung sollte er schon haben. Eine Heißgenehmigung würde ich nicht all zu lange ausstellen (max. 1 Woche), da sich gerade wenn gebaut wird doch täglich etwas an der Arbeitssituation ändert. In den Vorschriften ist dies aber nicht eindeutig geregelt, da findest Du lediglich den Hinweis das es "regelmäßig" notwendig ist die Arbeiten zu koordinieren.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Moin,

    ein weiterer Vorteil für eine kurze Gültigkeit:
    Du siehst die Leute in kurzen Abständen wieder und kannst, wie in der berühmten Gebetsmühle, wieder die Schwerpunkte ansprechen.

    Und unter uns:
    Soviel Arbeit ist das doch auch nicht, oder? Man bastelt sich ein Formblatt/Kopiervorlage und braucht einen Schreiber. ;)

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hallo allerseits,

    wir handhaben das bei uns auch ähnlich:
    Ein Erlaubnisschein wird maximalfür eine Kalenderwoch (Mo - Fr.) erstellt.
    Das hängt ja auch von der Personalsituation / der Arbeitsorganisation ab. In unserem Fall heisst das Schichtarbeit mit 24H - Betrieb Montag bis Freitag.
    Da die Schichten jeweils im Wochenrhythmus wechseln, muss spätestens zur "neuen Frühschicht" der Schein neu erstellt werdne und neu mit den Verantwortlichen abgesprochen werden.

    Erstellt werden die Scheine bei uns auch von den entsprechenden Verantwortlichen erstellt und bei mir erst einmal archiviert. (Damit ich ein Auge darauf habe, ob die auch "gescheit" ausgefüllt werden.)

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Hallo,


    Zur Zusammenarbeit (und darunter fallen auch die Heißarbeiten) findest Du im ArbSchG §8, DGUV Vorschrift 1 §6, DGUV Regel 100-001 und gegebenfalls bei Baustellen in der BaustellV §3 die notwendigen Informationen. Damit Du jetzt nicht lange suchen musst: Der Unternehmer legt fest, wer diese Arbeiten koordiniert!

    meine Ausführungen sind jetzt wo ein Widerspruch?

    "auftraggebenden Unternehmers (Auftraggeber/Versicherungsnehmer) oder
    eines Verantwortlichen des Auftraggebers einzuholen"

    Und wie Du schon selber geschrieben hast, das kann vom Prinzip
    so ziemlich jeder sein, nicht nur der BSB....


    Das kann auch jemand ganz anderes sein als der BSB, wichtig ist das es der Unternehmer schriftlich festgelegt hat. Siehe auch Martins Ausführungen, Ahnung sollte er schon haben.

    Habe ich das Gegenteil behauptet, ich glaube nicht.
    Und wenn es mit der "Ahnung" nicht reicht, habe ich auf eines
    von vielen Schulungsangeboten zu diesem Thema verwiesen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Zitat von SimonSchmeisser

    meine Ausführungen sind jetzt wo ein Widerspruch?


    Beisreflex? :ta:

    Zitat von SimonSchmeisser

    Das ist in dem Sinne so nicht geregelt

    Zitat von bauco

    da muss ich Simon widersprechen, da gibt es sehr wohl eine Regelung.


    ;)

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo,


    Beisreflex?

    Nö, es ist aber schön das Du Zitate aus dem Kontext ziehst.
    Mich freut der Zuwachs im Forenkindergarten ;)

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Lieber Simon,

    fühl Dich doch bitte nicht immer angegriffen, wenn Du auf einen Fehler in Deinen Beiträgen hingewiesen wirst. Das ist nicht böse gemeint! Nobody is perfect! Nicht einmal Du
    Der Beisreflexkommentar stammt von Dir selber, also bitte spar Dir Kindergartenkommentare. Danke!

    Du schreibst es gibt keine Regelung, ich schreibe die gibt es sehr wohl... wo ist da etwas aus dem Zusammenhang gerissen?

    Zitat

    ob es möglich ist den Heisserleubnissschein auch für mehrere Tage auszustellen...

    Zitat von Simon Schmeisser

    Ist ohne Probleme möglich.

    Zitat von bauco

    Eine Heißgenehmigung würde ich nicht all zu lange ausstellen...


    Ist eine weitere Meinungsverschiedenheit, die ich gepostet habe.
    Ich habe ja nicht geseschrieben, dass ich Dir in allen Punkten widerspreche. :rolleyes:

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo,


    fühl Dich doch bitte nicht immer angegriffen,

    Sollte ich mich mal angegriffen fühlen, sei Dir sicher, der Gegenüber merkt dieses
    dann deutlich. Daher spare Dir doch einfach solche Kommentare.


    wenn Du auf einen Fehler in Deinen Beiträgen hingewiesen wirst.

    Weil ich bisher den Widerspruch nicht erkennen kann.

    Gefragt wurde:
    "Wer darf eigentlich diesen außer den Brandschutzbeauftragter ausstellen ?"

    Meine Antwort, ist nicht geregelt (es steht nirgends das BSB, oder Fasi oder BS-Helfer)
    und dann mein Hinweis z.B. auf die VdS:

    "auftraggebenden Unternehmers (Auftraggeber/Versicherungsnehmer) oder
    eines Verantwortlichen des Auftraggebers einzuholen"

    Hätte ich jetzt den Unternehmer noch deutlicher markieren sollen oder darf ich
    dieses in einem Fachforum als gesetztes Fachwissen voraussetzen..

    Solltest Du darin einen Fehler sehen, dann ist es halt so ;)

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • ich stelle keinen Schein für eine ganze Woche aus. Heute sieht der Arbeitsplatz gut und sicher aus, morgen hat jemand ein Fass brennbare Flüssigkeit oder eine Palette Pappe dorthin gestellt. Da schauen wir lieber jeden Tag einmal hin und verlängern den Schein. Nun ist aber die räumliche Ausdehnung bei uns auch recht überschaubar. Aber je nach Situation sollte jeder für seinen Betrieb regeln wie zu verfahren ist.

    Gruß Henry

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  • Wie schon die Vorschreiber auf die Verschiedenen Regelwerke usw. hinweisen ist auch alles soweit richtig. Nur es steht eben nirgendwo "wie lange" und "wer" den erlaubnisschein austellen darf.

    Daher muss das Ausstellen von Erlaubnisscheinen für Heißarbeiten innerbetrieblich klar geregelt sein. Es kommt auch immer auf den Betrieb / Baustelle sowie auf die auszuführenden Arbeiten an.

    Bei uns werden für langfristige Baumaßnahmen die Erlaubnisscheine für maximal vier Wochen ausgestellt. Hat aber auch damit zu tun, dass bei uns der / die "Erlaubnisscheine für Heiß- und sonstige Staubbildenden Arbeiten" heißen und wir diese auch dazu Nutzen einzelne Brandmelder / Linie abzuschalten. Somit haben wir einen schriftlichen Beweis warum wieso und für wen die Brandmelder in Revisionschaltung waren. Damit auch der zeitliche Rahmen / Aufwand für das Ausstellen übersichtlich ist kann bis max. vier Wochen ausgestellt werden. Geht mittlerweile alles per PC, Vorlage erstellt und auch diese wird immer wieder Aktuelle gehalten, zur Zeit Version 5.0. Kontrollen während der Baumaßnahmen finden Regelmäßig statt, besonders bei Heißarbeiten, bei Verstößen gegen die Auflagen oder Gefahr im Verzug werden die Arbeiten eingestellt. Was nützt mir das wenn ich die ausführenden Arbeiter täglich in meinem Büro sehe, dafür die Baustelle aber nur alle paar Tage / Wochen. Verlängert werden bei uns keine sondern immer neue ausgestellt.

    Vertrauen ist gut, KOntrolle ist besser. :)