Suchterkrankung-Spielsucht

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  • Moin,

    wie gehe ich mit einem Beschäftigten um, bei dem der Verdacht besteht, dass er spielsüchtig ist? Scheinbar werden die Mittagspausen in der Spielothek verbracht, die dann auch regelmäßig nach Arbeitsende aufgesucht wird. Auswirkungen auf die Arbeitsleistung sind nicht festzustellen. Ergo ist die Person erst einmal in ihrer Freizeit unterwegs, wo sie tun und lassen kann was sie möchte, solange es keinen Einfluss auf die Arbeit hat oder dadurch andere Beschäftigte oder die Person selbst gefährdet werden.

    Erste Maßnahme - das persönliche Gespräch suchen, den Sachverhalt schildern und der Person Hilfe anbieten. Weiterhin das Angebot unterbreiten, sich mit dem Betriebsarzt in Verbindung zu setzen. Die Reaktion im Erstgespräch dürfte klar sein

    a) "Nein stimmt alles nicht".
    oder
    b) "Ja, ab und zu, aber alles im Griff, trotzdem Danke der Nachfrage und für das nette Angebot."
    oder
    c) "Ist meine Privatsache und geht den Arbeitgeber überhaupt nichts an."

    Bei Alkohol und Drogen habe ich ja die Tatsache, dass ich nie ausschließen kann, dass die Person nach durchzechter Nacht mit ausreichend Restalkohol auftaucht oder dass sie nach der Mittagspause mit einem erhöhten Pegel arbeitet. Bei Spielsucht sieht das natürlich etwas anders aus. Hier kann ich erst einmal nur mit der Fürsorgepflicht anrücken und Hilfe anbieten oder hat jemand andere gute Vorschläge?

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Moin,

    schwieriges Thema, das mir glücklicherweise noch nicht untergekommen ist. Ich versuche trotzdem eine Antwort.

    Im Moment hast Du anscheinend nicht mehr als einen Verdacht, insbesondere weil die Arbeitsleistung des MA stimmt.

    Jetzt Hilfe anzubieten halte ich für verfrüht. Wie Du selbst schreibst ist das (noch) Privatsache.

    Mehr als den MA genau zu beobachten, bis sich entweder ein begründeter Verdacht ergibt oder sich das Ganze in Luft auflöst, würde ich nicht tun.

    Ich würde zum jetzigen Zeitpunkt nur parallel Informationen sammeln (Versicherungsträger und ggf. Anwalt befragen), um dann richtig agieren zu können, wenn es zum Fall der Fälle tatsächlich kommt.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Na ja, der Verdacht ist schon relativ stark. Wir können halt nicht jeden Tag zu der Spielhalle fahren und nachsehen, wurden aber auch schon diversen Beschäftigten auf dieses Problem angesprochen.

    Anwalt? Ich möchte die Person nicht rauswerfen, sondern ihr helfen.

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo Frank,

    eine Idee habe ich leider nicht. Lediglich eine Meinung:
    Ich finde es toll, wenn ihr im eure Hilfe anbietet! Imo macht das einen Arbeitgeber glaubhaft und sympathisch, wenn er sich nicht nur bei gesetzlichen Vorgaben um seine Mitarbeiter kümmert.
    Für den Arbeitsschützer sehe ich das aber nicht als Thema, für den Betriebsarzt nur wenn er da entsprechende Fachkentniss hat. Imo sollte der Betriebsrat das Gespräch suchen. Eventuell auch der Vorgesetzte wenn der Mitarbeiter in einem sensiblen Bereich arbeitet, wo es auf die charakterliche Zuverlässigkeit ankommt.
    In einer kleinen Firma ist das einfacher. Ich würde auch mit der Ehefrau das Gespräch suchen, das wäre bei einem großen Arbeitgeber nicht ok und würde wohl hohe Wellen schlagen. ;(
    Ich hoffe ihr findet einen guten Weg um den MA wirklich helfen zu können.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo Frank.

    Ich sehe es ähnlich wie Stephan. Erst einmal nix für den Arbeitsschützer, da private Zeit. Interessant wird es jedoch dann, wenn der MA seine Pflichten vernachlässigt oder das Betriebsklima stört. Aber dann ist es immer noch nicht unbedingt für den Arbeitsschützer. Was bei Spielsucht i.d.R. ein Problem werden kann, ist der Geldmangel. Dann versucht sich der MA, ähnlich wie bei Drogen, finanzielle Mittel zu verschaffen. Das geschieht in der Regel durch Herausgabe von sensiblen Daten gegen Bezahlung oder Diebstahl und Verkauf von Firmeneigentum. Und da können ja bekanntlich die dollsten Sachen passieren ;)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • Danke für Eure Beiträge,

    sie spiegeln genau unser Dilemma wider. So lang es nicht auf den Beruf durchschlägt, gibt es erst einmal keine rechtliche Pflicht, zu handeln. Wir können jetzt also abwarten, bis die Person psychisch so belastet ist, dass es zu Fehlern am Arbeitsplatz kommt oder sie in die Kasse greift oder versuchen, präventiv tätig zu werden, aber da haben wir nur ganz wenige Stellschrauben, an denen wir drehen können.

    Den Ehepartner anzusprechen ist aus anderen Gründen keine Option. Betriebsrat - okay. Daran habe ich auch schon gedacht. Das beste wäre eine Vertrauensperson zu der meine Person ein sehr gutes Verhältnis hat, nur leider gibt es eine solche Person bei uns nicht oder sie ist mir nicht bekannt. Also bleibt bislang nur die Möglichkeit - direktes Erstgespräch zwischen Vorgesetzem und der Person. Angebot Betriebsarzt und/oder Betriebsrat.

    Ganz schwierige Kiste. Ich habe die Person vor einiger Zeit bereits darauf angesprochen, dass es seltsam ist, dass ihr Fahrzeug in der Mittagspause immer vis a vis der Spielhalle steht. Ich bekam aber eine völlig plausible Erklärung aus einem Lügenkonstrukt, an das diese Person scheinbar fest glaubt, da aus ihrer Sicht niemand die Realität erkennt (ähnlich dem Trinker der behauptet jeden Abend die Kneipe zu besuchen, um seinem alten Freund bei der Steuererklärung zu helfen).

    Momentan bin ich etwas ratlos. Dass es kein direktes Thema für den Arbeitsschutz ist, ist mir bewusst, aber bevor es eines wird, würde ich gerne tätig werden.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo Frank,

    ich wollte mit meinem Hinweis auf den Anwalt nur sagen, dass ihr euch im Vorfeld über die rechtlichen Möglichkeiten oder auch Konsequenzen bei einem wie auch immer gearteten Eingreifen zum jetzigen Zeitpunkt informieren solltet. (Eingriff in die Privatsphäre usw.)

    Ich wollte nicht den Eindruck erwecken, dass dies alles nur das Ziel haben sollte den Mitarbeiter rauszuwerfen - und ich hatte auch nicht den Eindruck, dass dies Euer primäres Ziel wäre. Dahabe ich mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Moinsen,

    Wie wäre es ein SicherheitsDIALOGzum Thema Sucht durchlaufen zu lassen.

    Mit Hinweisen, wie die Sucht als solche erkannt werden kann, welche Arten es gibt und natürlich auch welche Gefährdungen diese für den privaten und betrieblichen Bereich mit sich ziehen.
    Nie fehlen darf dabei der Hinweis wo Hilfe angeboten wird. Sei es die betriebliche Suchtkrankenhilfe und externe Anlaufstellen. Alles natürlich anonym.

    Der Vorgesetzte hat natürlich eine Führsorgepflicht, gerade bei Süchten wie Alkohol und Drogen. Der Süchtige gefährdet nicht nur sich, sondern evt. auch seine Kollegen. Was mich als Menschenschützer in ein richtiges Dilemma bringt. Bei allem Verständnis für die Umstände und für die notwendigkeit von Maßnahmen, ziehe ich hier ganz klar die Linie. Unter Einfluss von Alkohol oder Drogen wird nicht gearbeitet. Deswegen bin finde ich auch wichtig, dass in unserem Betrieb das wichtige Amt der Suchtkrankenhelfer von Betriebsrat, Werksarzt und externen Beratern gestellt wird.

    Bei der Spielsucht ist da schwieriger. Besonders wenn die Arbeit nicht direkt leidet. Hier kann der Arbeitgeber häufig nur Hinweise geben, das er seine Spielleidenschaft als Sucht erkennt.

    Ich finde das Thema Internet- und Spielsucht am Arbeitsplatz interessant. Gerade Smartphones wird heutzutage mehr Beachtung geschenkt, als Monitoren auf dem Leitstand. Spätestens dann wenn ein Mitarbeiter nicht ans klingelnde Telefon geht, weil er noch "farmen" muss, ist Feierabend.

    Ich mach mir über den Weltungang am 21.12.12 keine Sorgen, da dieses Ereignis mit keiner versicherten Tätigkeit im Zusammenhang steht.

  • Hallo,

    wie schon häufig geschildert bin ich bei einem unsd allen bekannten Rentenversicherungsträger. Wir haben in unserem REHA-Portofolio auch eine Suchtklinik, die sich mit diesem Thema befasst. Soll ich mich für Dich kundig machen? Ich besorg Dir gerne Unterlagen....sofern Du das auch möchtest. Wir haben für alle möglichen Suchtverhalten Psychologen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Hallo Frank,

    heikles Thema und dünnes Eis.

    Die Vorredner sagten es schon: Arbeitsschutz ist da (noch) fehl am Platze. Der Mitarbeiter macht das in seiner Freizeit.
    Wohin das führen könnte, können wir uns alle denken und schon 'mal unser Kopfkino einschalten.

    Das Problem ist hier sicherlich "das Angehen". Wie kann wer was sagen, ohne das jetzt die Klappen fallen?
    Wer kennt den Menschen gut? Wie kommt man ihn ran? Freunde, Bekannte, sehr gute Kollegen? Gleich mit einer Suchtberatung winken, bringt auch nichts.

    Aus der Ferne kann man hier, keinen vernünftigen Ratschlag geben. Da sind noch zu viele Unbekannte im Spiel.
    Vielleicht, wenn ihr mögt, holt euch doch ein wenig Wissen bei einer Suchtberatung.

    Viel Erfolg.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Auf genau diese Idee sind wir heute Morgen auch gekommen und werden uns erst einmal mit einer Suchtberatungsstelle in Verbindung setzen. Die DGUV 206-009 "Suchtprobleme im Betrieb" hat auch einen Abschnitt Spielsucht. Leider finde ich diese Schrift nirgendwo als Komplettdownload. ;(

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • ...Leider finde ich diese Schrift nirgendwo als Komplettdownload...

    Frag mal bei Deiner Unfallkasse nach, da solltest Du sie mit ein wenig Glück noch bekommen. Ansonsten wollte ich Dir gerade Links zum DHS hier reinhämmern, aber das hast Du ja schon selber gefunden ;)

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • wie gehe ich mit einem Beschäftigten um, bei dem der Verdacht besteht, dass er spielsüchtig ist? Scheinbar werden die Mittagspausen in der Spielothek verbracht, die dann auch regelmäßig nach Arbeitsende aufgesucht wird.

    Ähhh, Frank.

    Jetzt mal eine ganz blöde Frage. Ihr seid darauf gekommen, weil ständig sein Auto vor der Spielhalle steht. Hat jemand von Euch den Kollegen auch vor den Spielautomaten sitzen sehen?
    Ich denke, dass Ihr da noch im Bereich der Vermutungen seid. Ist Euch vllt auch schon einmal in den Sinn gekommen, dass er vllt eine Freundin hat, die dort arbeitet?
    Ein Kumpel von mir hatte mal eine Freundin, die in einer Kneipe gearbeitet hat. Da war er fast jeden Abend. Das heißt ja noch lange nicht, dass er sich jeden Abend da seinen Alkohol abgeholt hat. Der war ein strikter Antialk ;)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Den Ehepartner anzusprechen ist aus anderen Gründen keine Option.

    Ist Euch vllt auch schon einmal in den Sinn gekommen, dass er vllt eine Freundin hat, die dort arbeitet?


    :whistling: :whistling::whistling:

    :512: "Ich kann Sie beruhigen. Ihre bessere Hälfte ist nicht spielsüchtig, sie geht nur fremd." :Lach: Das wäre wahrscheinlich auch ein gutes Gesprächsthema.

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.