Moin,
wie gehe ich mit einem Beschäftigten um, bei dem der Verdacht besteht, dass er spielsüchtig ist? Scheinbar werden die Mittagspausen in der Spielothek verbracht, die dann auch regelmäßig nach Arbeitsende aufgesucht wird. Auswirkungen auf die Arbeitsleistung sind nicht festzustellen. Ergo ist die Person erst einmal in ihrer Freizeit unterwegs, wo sie tun und lassen kann was sie möchte, solange es keinen Einfluss auf die Arbeit hat oder dadurch andere Beschäftigte oder die Person selbst gefährdet werden.
Erste Maßnahme - das persönliche Gespräch suchen, den Sachverhalt schildern und der Person Hilfe anbieten. Weiterhin das Angebot unterbreiten, sich mit dem Betriebsarzt in Verbindung zu setzen. Die Reaktion im Erstgespräch dürfte klar sein
a) "Nein stimmt alles nicht".
oder
b) "Ja, ab und zu, aber alles im Griff, trotzdem Danke der Nachfrage und für das nette Angebot."
oder
c) "Ist meine Privatsache und geht den Arbeitgeber überhaupt nichts an."
Bei Alkohol und Drogen habe ich ja die Tatsache, dass ich nie ausschließen kann, dass die Person nach durchzechter Nacht mit ausreichend Restalkohol auftaucht oder dass sie nach der Mittagspause mit einem erhöhten Pegel arbeitet. Bei Spielsucht sieht das natürlich etwas anders aus. Hier kann ich erst einmal nur mit der Fürsorgepflicht anrücken und Hilfe anbieten oder hat jemand andere gute Vorschläge?
Gruß Frank