Moinsen,
Wie wäre es ein SicherheitsDIALOGzum Thema Sucht durchlaufen zu lassen.
Mit Hinweisen, wie die Sucht als solche erkannt werden kann, welche Arten es gibt und natürlich auch welche Gefährdungen diese für den privaten und betrieblichen Bereich mit sich ziehen.
Nie fehlen darf dabei der Hinweis wo Hilfe angeboten wird. Sei es die betriebliche Suchtkrankenhilfe und externe Anlaufstellen. Alles natürlich anonym.
Der Vorgesetzte hat natürlich eine Führsorgepflicht, gerade bei Süchten wie Alkohol und Drogen. Der Süchtige gefährdet nicht nur sich, sondern evt. auch seine Kollegen. Was mich als Menschenschützer in ein richtiges Dilemma bringt. Bei allem Verständnis für die Umstände und für die notwendigkeit von Maßnahmen, ziehe ich hier ganz klar die Linie. Unter Einfluss von Alkohol oder Drogen wird nicht gearbeitet. Deswegen bin finde ich auch wichtig, dass in unserem Betrieb das wichtige Amt der Suchtkrankenhelfer von Betriebsrat, Werksarzt und externen Beratern gestellt wird.
Bei der Spielsucht ist da schwieriger. Besonders wenn die Arbeit nicht direkt leidet. Hier kann der Arbeitgeber häufig nur Hinweise geben, das er seine Spielleidenschaft als Sucht erkennt.
Ich finde das Thema Internet- und Spielsucht am Arbeitsplatz interessant. Gerade Smartphones wird heutzutage mehr Beachtung geschenkt, als Monitoren auf dem Leitstand. Spätestens dann wenn ein Mitarbeiter nicht ans klingelnde Telefon geht, weil er noch "farmen" muss, ist Feierabend.