Beiträge von Hampden98

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    Zwei Personen... Wie da wohl die innere instinktive Last-Minute-Risk-Analyse aussah? "Meinste dat klappt?" --- "Sichi...Watt soll schon passieren?"

    Aber ist der Betreiber der Tankstelle evt. selbst in der Verantwortung, da er in seiner Gefährdungsbeurteilung übersehen hat das der Staubsaugerschlauchstutzen in den Füllstutzen passt? :rolleyes:


    Aber die wirklich wichtige Frage ist, wo ist das Video zu der Aktion? Normalerweise hält doch die zweite Person immer das Handy, oder? :pop3:

    Moinsen,

    Wie wäre es ein SicherheitsDIALOGzum Thema Sucht durchlaufen zu lassen.

    Mit Hinweisen, wie die Sucht als solche erkannt werden kann, welche Arten es gibt und natürlich auch welche Gefährdungen diese für den privaten und betrieblichen Bereich mit sich ziehen.
    Nie fehlen darf dabei der Hinweis wo Hilfe angeboten wird. Sei es die betriebliche Suchtkrankenhilfe und externe Anlaufstellen. Alles natürlich anonym.

    Der Vorgesetzte hat natürlich eine Führsorgepflicht, gerade bei Süchten wie Alkohol und Drogen. Der Süchtige gefährdet nicht nur sich, sondern evt. auch seine Kollegen. Was mich als Menschenschützer in ein richtiges Dilemma bringt. Bei allem Verständnis für die Umstände und für die notwendigkeit von Maßnahmen, ziehe ich hier ganz klar die Linie. Unter Einfluss von Alkohol oder Drogen wird nicht gearbeitet. Deswegen bin finde ich auch wichtig, dass in unserem Betrieb das wichtige Amt der Suchtkrankenhelfer von Betriebsrat, Werksarzt und externen Beratern gestellt wird.

    Bei der Spielsucht ist da schwieriger. Besonders wenn die Arbeit nicht direkt leidet. Hier kann der Arbeitgeber häufig nur Hinweise geben, das er seine Spielleidenschaft als Sucht erkennt.

    Ich finde das Thema Internet- und Spielsucht am Arbeitsplatz interessant. Gerade Smartphones wird heutzutage mehr Beachtung geschenkt, als Monitoren auf dem Leitstand. Spätestens dann wenn ein Mitarbeiter nicht ans klingelnde Telefon geht, weil er noch "farmen" muss, ist Feierabend.

    • Schlagt mich nicht aber Google und der erste Link zur VBG führte mich hierhin: Klick mal

      Finde ich gar nicht mal schlecht. Wenn man dieses auf die Benutzer des Aufzugs anpasst, der Bereich berücksichtigt wird in den der Aufzug betrieben wird (z.B. Gasgefährdeter Bereich, ausstattung mit Atemschutzmasken ect.), was transportiert werden muss (Personen und/oder Lasten).

      Problematischer wirds wenn man alte Fahrstühle, z.B. mit offener Schachtwand neu beurteilen möchte. Das nachrüsten von Lichtschranken ist nicht billig.

    Moinsen Kollegen,

    Ich habe mit einem Betrieb die Fluchtwege für einen Chlorgasgefährdeten Bereich festgelegt. Ein zweiter Fluchtweg zum schnellen Verlassen des Bereichs könnte über eine 3m lange Aussen-Steigeleiter führen, die direkt auf den Vorplatz des Bereiches führt.

    Soweit so gut. Nun wollte ich die Kennzeichnung festlegen. Ich kannte immer nur die Beschilderung wie auf dem Bild (siehe Link) und habe dementsprechende dem Betrieb empfohlen sich diese nach der neuen Kennzeichnung zu beschaffen (2 Quadratische Schilder grün Symbol + Richtungshinweis).

    Pustekuche. Keiner meiner Lieferanten bietet diese Beschilderung an. Da frage ich mich wieso? Könnte es sein das "Flucht"-wegen nicht über Leitern führen dürfen?

    Gruß Christian

    Hallo vom Niederrhein,

    Kurzvorstellung:

    Männchen, 39, verheiratet, 1 Sohn und eine Tochter in der Pipeline ;)

    Komme aus einem BG RCI / Chemie Betrieb mit ca. 800 MA.

    Mein Werdegang:

    Industriemechaniker-> Kraftwerksinstandhaltung -> Schweisser -> Industriemeister -> Sifa-Ausbildung 2004-2006 (M´kammer/L´bach)-> Vollzeitsifa seit 2007

    Hobbys:


    Fußballtourist, Motorradfahrer, Liebhaber Nautischer Sportarten aller Art, Schneebrettfahrer, Luftgitarrist, Kartengesicht und Anhänger elektronischer Gesellschaftspiele


    Warum ich hier bin?

    Ich bin hier, weil ich die Sifa Community zu unübersichtlich und zugemüllt finde. Freue mich darauf mich auszutauschen und das meine ich in beide Richtungen.

    Der Rest wird sich wohl ergeben ;)

    Christian