Kostenübernahme für Seminar bei Fremd-BG: ist das geregelt oder Einzelfallentscheidung?

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  • Moin!

    ich bin FaSi in einem Betrieb mit eigener Werkstatt, in der auch Metall bearbeitet wird. Eine neue Maschine macht jetzt Fachwissen über Kühlschmierstoffe notwendig. Unsere Haus-BG bietet Seminare an, die sind aber alle voll belegt.

    Die FremdBG hat noch Plätze frei. Ich habe um eine Kostenübernahme gebeten, diese wurde auch bewilligt, aber mit dem Hinweis auf "eine absolute Ausnahme".

    Gibt es in diesem Bereich irgendwelche Regeln? Ich will nämlich weder Extrawürste gebraten haben, noch als Bittsteller auf den Knien kriechen müssen. ?(

    Wie sind Eure Erfahrungen?


    Gruß, Arne

    I'd be happy about people thinking outside the box if I could be sure there was some thinking going on inside of it.
    (Terry Pratchett)

    Einmal editiert, zuletzt von Arne (20. Januar 2015 um 12:29)

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  • Sind in der Regel Einzelfallentscheidungen. Abhängig von der betreffenden Person, die die Entscheidungen trifft.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Arne,

    ja, tatsächlich, das sind immer Einzelfallentscheidungen. Die hängen von den auf allen drei Seiten (Antragsteller, eigene BG, fremde BG) beteiligten Personen ab, den jeweiligen Umständen bei den Seminarangeboten der BG´n und Terminen. Mit meiner BG und meinem TAB bin ich in den wenigen Fällen, die es bei mir bisher gab, immer überein gekommen.


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Hallo,

    das kann ich nur unterstreichen.

    Sprich mit der BG, am besten mit der TAP. Wenn die eine Notwendigkeit sieht, dann geht auch was.

    Viel Erfolg.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo zusammen,

    meine Erfahrung war/ist, dass ich einen Kurs bei einer fremden BG nur genehmigt bekommen habe, wenn die eigene BG den nicht angeboten hat.
    In diesem Fall wurde in einer Einzelfall-Entscheidung ein OK gegeben.

    War der Lehrgang nur ausgebucht, hieß es persönliches Pech oder eben warten sie auf das nächste Jahr.

    Bei der BG ETEM geht das Buchen von Kursen mittlerweile online, wohl auch um eine größere Transparenz zu erzeugen.

    Gruß aus dem Pott
    Ruhrpott-Harry

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  • Dann habe ich ja wohl noch einmal Glück gehabt...

    Arne

    I'd be happy about people thinking outside the box if I could be sure there was some thinking going on inside of it.
    (Terry Pratchett)

  • Hallo,

    ich war bei der VBG (freiwillige Versicherung) und wollte mal ein Seminar bei
    der BGN besuchen, wurde damals unter Verweis auf das eigene Angebot
    abgelehnt. Geht auch anders...

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Tach zusammen.

    Hier ist doch der persönliche Kontakt zur BG sehr wichtig! Ich (als Dienstleister bei der VBG) habe schon oft mit meinem Ansprechpartner bei der BG eines Kunden guten Kontakt gehabt. Da hat er iwann gesagt, dass auch ich Lehrgänge bei denen besuchen darf, weil ich den Kunden betreue. Da war das kein Problem mehr, als der Kunde mich angemeldet hat.
    Wenn der Ansprechpartner der BG vllt sogar eine Empfehlung ausspricht, dann rutscht man da schon mal so in den Lehrgang. Die Erfahrung hab ich zwar nicht selbst gemacht aber ein Kollege.

    Mein Fazit: Guten persönlichen Kontakt zur BG und dann kann da schon etwas gehen ;)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)