Ernennung von befähigten Personen

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  • Hallo zusammen,


    ich bin dabei eine Arbeitsanweisung/Betriebsanweisung zur
    Benennung/Ernennung von befähigten Personen zu erstellen.


    Es geht nicht darum welche Befähigung brauch ich oder wie
    finde ich heraus das ich eine Befähigung brauche.


    Die AA/BA soll an der Stelle ansetzen, an der im Betrieb
    erkannt wurde dass eine Befähigung benötigt wird.


    Wie erlangt eine Person dann die Befähigung, wie wird der
    Vorgang dokumentiert und wie wird nachhaltig sichergestellt dass eine
    Befähigung aufrecht erhalten wird.


    Hierzu finde ich erstaunlich wenig Information im www. Weder
    Ablaufdiagramme noch AA`s oder BA`s .


    Kann mir hier evtl. jemand etwas Unterstützung geben und hat
    evtl. solche Anweisungen bereits im Unternehmen?


    Grüße CH

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  • Hallo FSCH,

    es geht hier nicht um den Erfüllungsgrad, also was eine Befähigte Person ist. Sondern einen Ablaufplan was passiert wenn einer eine Befähigung erlangt hat. Wo wird dies Dokumentiert, wer Dokumentiert, wer achtet auf mögliche vorgeschriebene Wiederholungsschulungen etc..

    Also nehmen wir an ein Betriebsleiter hat festgestellt er hat durch einen neuen Arbeitsauftrag Bedarf an einer bestimmten Befähigung. Was nun? Wie geht er damit um? An wen muss er sich nun wenden etc. also im Zweifel sogar eine VA für den Vorgang. Wer füllt die Ernennungsurkunde aus usw. usw.

    Aber danke für deine Antwort.

    Gruß CH

  • Moin CH,

    ich fürchte, Du wirst hier selbst tätig werden müssen, weil Du die betriebsspezifischen Strukturen Deines Betriebes am besten kennst.

    Selbst wenn Du tatsächlich noch Ablaufdiagramme, AA´s oder BA´s findest - mehr als von solchen Vorlagen die Grundidee zu übernehmen wird kaum möglich sein - und dabei musst Du schon mächtig Glück haben. Was hilft Dir eine Vorlage von einem Großkonzern, wenn Du das Ganze bei einem Mittelständler mit 50 Mitarbeitern installieren musst?

    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Dir ein Ablauf aus dem Bereich "Krankenhaus" zu diesem Thema z. B. bei einer Baufirma weiterhilft.

    Vielleicht kann Dir hier jemand noch helfen, wenn Du uns genauere Informationen lieferst.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hi,

    ich würde ganz einfach eine Qualifizierungsmatrix mit Intervallen für Weiterbildungen und Auffrischungen anlegen.
    Der Qualitätsbeauftragte oder wer bei euch für sowas zuständig ist, muss diese halt regelmäßig kontrollieren.

    Viele Grüße,
    Hawkeye

    ...diese Beitrag wurde digital erstellt und ist ohne Unterschrift gültig 8)

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  • Hallo CH,

    grundsätzlich habe ich mit der Begrifflichkeit Betriebanweisung im Zusammenhang mit der Ernennung befähigter Personen ein kleines Problem. Eine Betriebsanweisung soll auf Gefahren hinweisen. Ist für Dein Anliegen davon ausgehend die Betriebsanweisung das richtige Dokument.

    Aus meiner Sicht handelt es sich bei der Handhabung von Ernennungen/ Bestellungen befähigter Personen um einen Prozess des QM. In diesem Sinne stellt die von Dir gewollte Betriebsanweisung ein gelenktes Prozessdokument dar. Mein Vorschlag: Übergib die Erstellung dieses Dokuments Deinem QM - Beauftragten. Grundlage für die Bestellung bleibt natürlich trotzdem das berufsgenossenschaftliche Vorschriftenwerk.

    Viele Erfolg REggert

  • Ergänzung zum vorherigen Beitrag von REggert:

    So etwas kann auch in einem Arbeitsschutz-Managementsystem festgelegt werden (sollte ein QM-System nicht vorhanden/gewollt sein).

    Vorteil in beiden Systemen: Der Vorgang wird nicht nur festgelegt, sondern auch gleichzeitig dokumentiert.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hallo CH,

    grundsätzlich habe ich mit der Begrifflichkeit Betriebanweisung im Zusammenhang mit der Ernennung befähigter Personen ein kleines Problem. Eine Betriebsanweisung soll auf Gefahren hinweisen. Ist für Dein Anliegen davon ausgehend die Betriebsanweisung das richtige Dokument.

    Aus meiner Sicht handelt es sich bei der Handhabung von Ernennungen/ Bestellungen befähigter Personen um einen Prozess des QM. In diesem Sinne stellt die von Dir gewollte Betriebsanweisung ein gelenktes Prozessdokument dar. Mein Vorschlag: Übergib die Erstellung dieses Dokuments Deinem QM - Beauftragten. Grundlage für die Bestellung bleibt natürlich trotzdem das berufsgenossenschaftliche Vorschriftenwerk.

    Viele Erfolg REggert

    Grundsätzlich sehe ich das auch so, mit Ausnahme des von mir fett formatierten Textes in deinem Beitrag ;)
    Wenn kein QM da sein sollte (jaaa...gibt es noch.....) reicht auch ein 3-4 Zeiler.

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