Beiträge von REggert

ANZEIGE
ANZEIGE

    Hallo CH,

    grundsätzlich habe ich mit der Begrifflichkeit Betriebanweisung im Zusammenhang mit der Ernennung befähigter Personen ein kleines Problem. Eine Betriebsanweisung soll auf Gefahren hinweisen. Ist für Dein Anliegen davon ausgehend die Betriebsanweisung das richtige Dokument.

    Aus meiner Sicht handelt es sich bei der Handhabung von Ernennungen/ Bestellungen befähigter Personen um einen Prozess des QM. In diesem Sinne stellt die von Dir gewollte Betriebsanweisung ein gelenktes Prozessdokument dar. Mein Vorschlag: Übergib die Erstellung dieses Dokuments Deinem QM - Beauftragten. Grundlage für die Bestellung bleibt natürlich trotzdem das berufsgenossenschaftliche Vorschriftenwerk.

    Viele Erfolg REggert