Hallo FSCH,
es geht hier nicht um den Erfüllungsgrad, also was eine Befähigte Person ist. Sondern einen Ablaufplan was passiert wenn einer eine Befähigung erlangt hat. Wo wird dies Dokumentiert, wer Dokumentiert, wer achtet auf mögliche vorgeschriebene Wiederholungsschulungen etc..
Also nehmen wir an ein Betriebsleiter hat festgestellt er hat durch einen neuen Arbeitsauftrag Bedarf an einer bestimmten Befähigung. Was nun? Wie geht er damit um? An wen muss er sich nun wenden etc. also im Zweifel sogar eine VA für den Vorgang. Wer füllt die Ernennungsurkunde aus usw. usw.
Aber danke für deine Antwort.
Gruß CH