Hallo ihr Menschenschützer,
die psychischen Belastungen stehen seit 2013 im Arbeitsschutzgesetz. Ist es damit nicht für Arbeitgeber zur Pflicht geworden, auch auf vorhandene psychische Gefährdungen hinzuweisen, nämlich durch Unterweisung anhand von Betriebsanweisungen? Ich bastele gerade an 4 Stück herum: Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation, soziale Bedingungen, Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung - analog zu den 4 Kriterien meiner Gefährdungsbeurteilung. Ob ich die Dinger hinterher auch wirklich aufhängen darf, sei mal dahin gestellt.
Trotzdem finde ich es grundsätzlich wichtig einmal darüber nachzudenken, was in einer solchen Betriebsanweisung stehen sollte. Schließlich geht es um die richtigen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln um Gefahren durch psychische Belastungen zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Gerade in diesem Bereich ist Eigeninitiative der Arbeitnehmer eigentlich am meisten gefordert. Das soll natürlich nicht heißen, dass substituierende, technische oder organisatorische Maßnahmen überflüssig sind, im Gegenteil.
Hat von euch schon einmal jemand sowas gemacht? Ich habe dazu bisher nichts gefunden... Im Anhang findet ihr meinen Entwurf zur Betriebsanweisung Psychische Belastungen durch Arbeitsaufgaben. ("BAD" ist der Arbeitsmedizinische Dienst und "MAV" der Betriebsrat)
Ich würde mich über jeden Denkanstoß freuen.
Ein frohes Rest-Weihnachtsfest,
Schweinchen Schlau