Ersetzt Erstunterweisung die UVV-Unterweisung im Jahr der Einstellung?

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  • Hallo zusammen,

    bei uns stellt sich die Frage, ob neu eingestellte Mitarbeiter (Bürobereich) nach der Erstunterweisung im laufenden Jahr die UVV-Unterweisung auslassen können.
    Die Aufsichtsperson der BG sieht dies unkritisch. Ich frage mich allerdings, wie eine solche Vorgehensweise bei den "allmächtigen" Auditoren ankommen würde?
    Sollte man hier lieber auf Nummer sicher gehen, oder ist die genannte Vorgehensweise ok?
    Für Hinweise wäre ich dankbar.

    MfG
    Detlef

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  • Meine Antwort: Nein

    Bei dem Begriff UVV-Unterweisung stutze ich. Ist hier eine völlig veralterte Sichtweise des Unfallschutzes wirksam?
    Die UVVn sind überführt in BGVs, mittlerweile schon fast in DGUV-Vorschriften. Der Begriff Unfallschutz wurde, durch den viel weiter gefassten Begriff, Arbeitsschutz ersetzt.

    Eine neue Tätigkeit, ein neuer Betrieb ergibt auch immer eine Unsicherheit. Alle neu auf uns zukommenden Eindrücke, Vorschriften, Vorgänge,... können wir nicht sofort dauerhaft aufnehmen. Daher ist eine Vertiefung sehr wirkungsvoll.
    Eine Unterweisung (bei mir 16 Minuten) scheint mir nicht so teuer, als dass man sie sich nicht leisten sollte.
    In den Unterweisungen wechseln die Themen. Es wäre schon Zufall, wenn eine Jahresunterweisung identisch ist mit der Erstunterweisung.

  • Hallo,

    hier ist keine veraltete Sichtweise wirksam, sondern die Verwendung von - zugegebenermaßen - überholten Begriffen.
    Ansonsten sehe ich das wie Du. Es gibt halt Leute, die dies anders sehen ...

    Gruß
    Detlef

  • Hallo Detlef,

    rechtlich gesehen ist es imo ausreichend. Wenn die Inhalte der Erstunterweisung nachweislich dieselben sind wie die in den UVV-Unterweisungen* sollte das auch für einen Auditor ok sein.
    Da man aber bei Neubeginn in einer Firma mit Informationen erschlagen wird, greift die Erstunterweisung nicht so wie wir das gerne hätten. Deswegen sehe ich es wie Du und empfehle die Unterweisungen trotzdem mit durchzuführen.

    Gruß
    Stephan

    * :thumbup:

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Moin,

    wann soll/muß denn eine Unterweissung sein?

    -neuer Mitarbeiter, also Erstunterweisung
    -in regelm. Abständen (1x pro Jahr)
    -Änderung des Arbeitsumfeldes, also z.B. neue Maschine o.ä.
    -gegebener Anlass (Unfall/Fehlverhalten)

    Somit kann durchaus die Erstunterweisung und/oder die jährliche EINE sein. Wichtig für mich bei der Erstunterweisung: allgemeine Verhaltensregeln, Piktogramme, Feuerlöscheinrichtungen, etc. Das kann ich auch in eine Wiederholung packen und beides als eins laufen lassen.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • ...Bei dem Begriff UVV-Unterweisung stutze ich. Ist hier eine völlig veralterte Sichtweise des Unfallschutzes wirksam?
    Die UVVn sind überführt in BGVs, mittlerweile schon fast in DGUV-Vorschriften. Der Begriff Unfallschutz wurde, durch den viel weiter gefassten Begriff, Arbeitsschutz ersetzt.


    Natürlich kann man über Begrifflichkeiten diskutieren, allerdings gibt es auch Betriebe in denen eben bestimmte Begriffe etabliert sind und die lassen sich nicht so schnell beseitigen bzw. sind betriebliche Praxis. In der DGUV-Vorschrift ist ja als Abkürzung auch ein UVV möglich ;)

    ...Eine neue Tätigkeit, ein neuer Betrieb ergibt auch immer eine Unsicherheit. Alle neu auf uns zukommenden Eindrücke, Vorschriften, Vorgänge,... können wir nicht sofort dauerhaft aufnehmen. Daher ist eine Vertiefung sehr wirkungsvoll.
    Eine Unterweisung (bei mir 16 Minuten) scheint mir nicht so teuer, als dass man sie sich nicht leisten sollte.
    In den Unterweisungen wechseln die Themen. Es wäre schon Zufall, wenn eine Jahresunterweisung identisch ist mit der Erstunterweisung.


    Eigentlich ist ja für viele Bereiche eine mindestens jährliche Unterweisung vorgeschrieben. Somit reicht meiner Meinung nach eine jährliche Unterweisung überhaupt nicht aus, sofern sie nicht allumfassend ist. Da allerdings die Aufnahmefähigkeit des Menschen begrenzt ist, macht es auch keinen Sinn, eine ganztätige Unterweisungsveranstaltung abzuhalten, um alle Themen abzudecken. Ich empfehle daher regelmäßige Unterweisungen zu kleinen abgegrenzten Themen. Bei uns gibt es z.B. Bereiche die dies recht gut umsetzen. Dort gibt es alle 2 Wochen eine Frühbesprechung mit integrierter Unterweisung zu einem Thema. Darunter natürlich auch einige Arbeitsschutzthemen, neben noch vielen anderen. Hat sich so ein Zyklus erst einmal etabliert, wobei die Häufigkeit natürlich entsprechend den betrieblichen Belangen gelegt werden kann, läuft es schon fast von selbst ab.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    wenn du nur Angst vor den Auditoren hast, genügt es auf den Schulungsbogen/Unterschriftenliste: "Erst- und Jahresunterweisung" zu schreiben. Papier ist geduldig und die Auditoren auch. Wie meine Vorredner schon bemerkt haben: es kommt darauf an was drin steckt.

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)