Beiträge von DEidam

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    Hallo zusammen,

    bei uns stellt sich die Frage, ob neu eingestellte Mitarbeiter (Bürobereich) nach der Erstunterweisung im laufenden Jahr die UVV-Unterweisung auslassen können.
    Die Aufsichtsperson der BG sieht dies unkritisch. Ich frage mich allerdings, wie eine solche Vorgehensweise bei den "allmächtigen" Auditoren ankommen würde?
    Sollte man hier lieber auf Nummer sicher gehen, oder ist die genannte Vorgehensweise ok?
    Für Hinweise wäre ich dankbar.

    MfG
    Detlef

    Hallo AL_MTSA,

    danke für die schnelle Antwort. Vielleicht habe ich da etwas verwechselt? Ich meinte mich zu erinnern, dass wenn Maßnahmen ohnehin erforderlich sind (Beispiel Absturzsicherung), die Risikobewertung nach Nohl (die im Beispiel die Arbeit ohne Absturzsicherung beurteilen würde) entbehrlich wäre. Wobei Nohl hier natürlich auch zum Ergebnis "Handlungsbedarf" führen würde. Ich hoffe mich verständlich ausgedrückt zu haben; ich wollte einfach auf Nummer sicher gehen.

    Danke + viele Grüße
    Detlef

    Hallo zusammen,

    ich bin in der Sifa-Ausbildung und habe eine Frage zur Risikobewertung nach Nohl. Es gab einen Hinweis in der Ausbildung, dass diese Methode in bestimmten Fällen nicht angewendet werden sollte.
    Ich meine mich zu erinnern, dass dies dann falsch sei, wenn Vorschriften bei bestimmten Arbeiten Maßnahmen fordern (z.B. Arbeiten mit Gefahrenquelle "Höhe"; Absturzsicherung vorgeschrieben).

    Für Hinweise wäre ich dankbar, und verbleibe

    MfG
    Detlef

    Hallo zusammen,

    in unserer Buswerkstatt steht das Thema Arbeiten auf dem Busdach an. Kann jemand Hinweise zu den zu beachtenden Vorschriften geben (Seilsicherung + Gurt, herabfallende Gegenstände, Eignung der Mitarbieter (Höhenangst), Unterweisung, ...)?
    Den Nachweis für die Eignung der Sicherheitseinrichtung muss ja der Hersteller erbringen - in welcher Form? Gibt es (neben fahrbaren Arbeitsbühnen) weitere Lösungen?
    Für Hinweise (auch allgemeiner Art) wäre ich dankbar.

    LG
    Detlef

    Hallo zusammen,

    wir haben durch Umstrukturierung einige neue Mitarbeiter erhalten. Deren Büros wurden natürlich mit neuen elektrischen Betriebsmitteln ausgestattet (Steckdosenleisten, PCs, Drucker, Monitore); genauso z.B. die Teeküche (Mikrowelle, Wasserkocher, Kaffemaschine, ...). Diese Gerät sind alle nicht vor der Erstinbetriebnahme geprüft worden (BGV A3). Angesichts eines bevorstehenden Audits würde ich mich wohler fühlen, wenn die Geräte geprüft wären. Die Verantwortlichen verweisen auf das CE-Zeichen, und dass die Geräte ja herstellerseitig geprüft wären. Ich habe da leichte Zweifel...
    Wie seht Ihr das?

    Gruß
    Detlef

    Hallo zusammen,

    ich bin zwar schon eine Weile hier registriert, möchte mich jetzt aber doch kurz vorstellen. Ich bin seit einigen Jahren im Arbeitsschutz tätig (Sachbearbeitung von Arbeitsschutzthemen, Sicherheitsbeauftragter) und habe dieses Jahr mit der Sifa-Ausbildung begonnen (BG Verkehr). Im Februar steht die LEK I an ...
    Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten habe ich im November absolviert.
    Ich erhoffe mir hier wertvolle Informationen zur Sifa-Ausbildung zu erhalten, sowie Hinweise für die tägliche Arbeit. Bis jetzt habe ich dieses Forum als sehr angenehm, hilfsbereit, informativ und kompetent kennengelernt.

    Ich wünsche allen Sifas / Sifas in Ausbildung ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute für das kommende Jahr 2014.

    MfG
    Detlef

    Hallo Simon,

    besten Dank für den Hinweis. Sehe ich genauso (gem. BGV A0=gesunder Menschenverstand). Dein Link ist (nach kurzem überfliegen) sehr interessant. Werde ich mir am Wochenende mal genauer ansehen, da ich im November an einer Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten teilnehmen werde. Auch unter diesem Aspekt sicher sehr hilfreich. Vielen Dank.

    MfG
    Detlef

    Hallo Thomas,

    vielen Dank, die ASR A2.2 ist das was ich gesucht hatte.

    Hallo Simon,

    vielen Dank für die Antwort. Bezüglich evtl. Abwesenheiten hatte ich an Urlaub, Dienstreise, Krankheit etc. gedacht - mit der Konsequenz, daß es evtl. nötig wäre einen gewissen Puffer anzulegen, d.h. eine Quote von 5%+x anzustreben. So habe ich z.B. für den besonders wichtigen Werkstattbereich 3 Helfer vorgesehen (bei z.Zt. 24 Mitarbeitern).

    MfG
    Detlef

    Hallo,

    im Hausanschlußraum unserer Büroräume werden 2 Aluminiumleitern (Tritte) und ein Transportwagen (zusammengeklappt) gelagert; derzeit leider noch ein den Zugang zum Sicherungskasten blokierender EDV-Schrank. Das letzteres nicht geht, ist klar; der DV-Schrank muß unverzüglich weggeräumt werden. Die Tritte (Aluminium) und der Transportwagen (Stahl; Holz) behindern den Zugang nicht. Dürfen diese dort gelagert werden (Brandlast), oder sollte ein solcher Raum grundsätzlich nicht als Lager benutzt werden (die räumlichen Verhältnisse sind bei uns leider sehr beebgt)?

    Vielen Dank für Hinweise und viele Grüße
    Detlef

    Hallo zusammen,

    ich bin zur Seit Sicherheitsbeauftragter unserer Geschäftsleitung (Büroräume). Darüberhinaus kümmere ich mich als Sachbearbeiter für Arbeistssicherheit auch um unsere Aussenstellen (Büros, Werkstätten); im August beginne ich meine Ausbildung zur Sifa bei der BG Verkehr. Wir hatten bisher keine Brandschutz- und Evakuierungshelfer. Gibt es Vorschriften hinsichtlich der Anzahl der notwendigen Brandschutz- und Evakuierungshelfer (gestaffelt nach der Anzahl der Mitarbeiter)? Ich habe an mindestens 2 Helfer pro Standort gedacht (die Anzahl der Mitarbeiter in den einzelnen Standorten liegt im Bereich 10 bis 40 Personen). Ausbildung soll durch unsere derzeitige Sifa + Brandschutzbeauftragten(extern) erfolgen. Wäre dies soweit ok?
    An einem Standort gibt es eine mobilitätseigeschränkte Mitarbeiterin, in unserer Geschäftsleitung eine Mitarbeiterin mit starker Höhenangst (Evakuierung über Treppenhaus aus dem 16. OG eines Hochhauses), die eine Begleitung benötigt, was bisher bei den Übungen auch immer gegeben war. Müssen in diesen Fällen besondere Maßnahmen ergriffen werden? Spezielle Personen hiermit zu beauftragen ist ja auch nicht "die Lösung", da diese ja aus den verschiedensten Gründen im Ernstfall nicht anwesend sein könnten.

    Vielen Dank + viele Grüße
    Detlef