Hallo zusammen,
bei uns stellt sich die Frage, ob neu eingestellte Mitarbeiter (Bürobereich) nach der Erstunterweisung im laufenden Jahr die UVV-Unterweisung auslassen können.
Die Aufsichtsperson der BG sieht dies unkritisch. Ich frage mich allerdings, wie eine solche Vorgehensweise bei den "allmächtigen" Auditoren ankommen würde?
Sollte man hier lieber auf Nummer sicher gehen, oder ist die genannte Vorgehensweise ok?
Für Hinweise wäre ich dankbar.
MfG
Detlef