Höhe von Feuerlöschern

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  • Juten Tach alle miteinander.

    Ich hab mal wieder ein Problem (Herausforderung).

    Das Gebäude wurde 1980 gebaut und der Architekt hat wunderbare Nischen im Mauerwerk für die Feuerlöscher gelassen. Nicht so schlimm wenn sie auf der Richtigen Höhe wären.
    Oberkante Feuerlöscher ca. 1,60m. Versetzen kann ich sie nicht da Rollstuhlfahrerbetrieb. Die Mitarbeiter kräftig den sonst wäre es dennen nicht möglich mit Behinderten zu arbeiten. Kann ich das Ding über eine Gefährdungsbeurteilung vielleicht abhandeln oder freut sich der umliegende Maurer weil er viel Arbeit bekommt. sind gefühlt 30 Nischen.

    Das andere Problem auf dem Bild lassen wir außen vor. :thumbup:

    Dateien

    Wünsche einen sicheren Tag
    Lars

    Arbeitsschutz kostet Geld Kranke ein Vermögen


    Sicherheitsfachkräfte … das sind die Mitarbeiter, welche ihren Arbeitsplatz immer am schnellsten aufgeräumt haben:
    :18: Sie brauchen nur den Mund zuzumachen :18:
    Zitat von meiner Mentorin

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  • Hallo,


    wie bitte soll ein Rollstuhlfahrer im Brandfalle an diesen ran kommen oder wie sieht es mit den Damen aus??

    Selbst diese können Ihn wahrscheinlich nicht mal abhängen je nachdem ob 6 oder 12 kg Löscher sind.


    Ansonsten mach eine Gefährdungsbeurteilung.

    Schöne Grüße aus Neuwied

  • Der Maurer freut sich, würde ich sagen. :49:

    Gemäß ASR A2.2 hängen die nun einmal zu hoch!

    Ich würde auch über eine Gefährdungsbeurteilung gehen und ermitteln, inwieweit die Rollstuhlfahrer tatsächlich ohne Eigengefährdung die Feuerlöscher im Brandfall nutzen können.

    :bremse:

  • Hallo,


    Oberkante Feuerlöscher ca. 1,60m.

    das ist kein Einzelfall....
    Auf die ASR A2.2 und die Möglichkeiten ist schon verwiesen worden,
    siehe dazu unter 5.2.3 u.a.:

    "Feuerlöscher so angebracht sind, dass diese ohne Schwierigkeiten aus der
    Halterung entnommen werden können; für die Griffhöhe haben sich 0,80 bis
    1,20 m als zweckmäßig erwiesen."

    Quelle: http://www.baua.de/de/Themen-von-…icationFile&v=4

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hi...

    letztlich ist es wie immer mit dem technischen Regelwerk:
    Dieses ist als Stand der Technik zu sehen. Andere Mittel zur Umsetzung sind immer möglich. Es muss aber belegbar sein, dass damit dasselbe Sicherheitsniveau erreicht werden kann,
    Dazu hat sich die gefährdungsbeurteilung als probates Mittel erwiesen.

    Aber hier zeigt sich auch wieder einmal, wie wichtig es ist, bei der Errichtung einer neuen Arbeitsstätte frühzeitig vom Architekten mit ins Boot genommen zu werden, um solche Blüten möglilchst früh (vorzugsweise wenn sie "nur" auf dem Papier stehen) im ansatz zu verhindern (auch die Diskussion hatten wir in diesem Forum ja bereits an unterschiedlichen Stellen).

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

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  • Wobei es theoretisch möglich ist, dass man sich beim Bau auf andere Regelwerke bezogen hat.

    Ein anderer Aspekte wäre, dass die Feuerlöscher so hoch hängen, damit die Rollstuhlfahrer eben an diese nicht heran kommen.
    Wie es häufig in Kindergräten der Fall ist.

    :bremse:

  • Hallo,


    wie bitte soll ein Rollstuhlfahrer im Brandfalle an diesen ran kommen oder wie sieht es mit den Damen aus??

    Selbst diese können Ihn wahrscheinlich nicht mal abhängen je nachdem ob 6 oder 12 kg Löscher sind.

    Nabend.

    Sorry, den ersten Teil finde ich echt gut: Ein Rollstuhlfahrer soll den Feuerlöscher abhängen ?( Der gehört zu den mobilitätseingeschränkten Personen, die mit als erstes raus müssen!
    Beim zweiten Teil bin ich voll dabei :thumbup:
    Hab so etwas auch schon gehabt. Da hat der Hausmeister damit argumentiert, dass die Feuerlöscher so hoch angebracht sind, damit man die sieht ?( Also, sich die Kennzeichnung sparen kann :Lach:
    Die Nischen finde ich ok, solange die vorgeschriebenen Kennzeichnungen vorhanden sind.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Danke für die Antworten.

    Man muß dazu sagen das kein Rollstuhlfahrer geistig dazu in der Lage wäre zu verstehen was das für ein rotes Ding ist geschweige ihn in Betrieb zu nehmen. Also nur die Mitarbeiter bzw. die Fahrer vom Krankentransport .

    Die Damen sind in der Lage die Rollstuhlfahrer zu Betten und alles andere mit ihnen zu machen also ist dort kein Problem. Ich hab bei der Begehung dann nur Scherzhaft gesagt das es ein neues Einstellungskriterium gibt. Körpergröße mind. 1,75m :44:

    So Spaß bei Seite kann mir jemand verraten welche Vorschriften zu dieser Zeit gültig waren im Westen bzw. was dort über die Anbringung von Feuerlöschern stand ?(

    Der Bauliche Brandschutz ist zwar gerade in den Archiven nach den Unterlagen auf der Suche aber das dauert.

    Wünsche einen sicheren Tag
    Lars

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    • Offizieller Beitrag

    Lars

    ... frühere Regelungen waren: ZH 1/201 und dann BGR 133 ..., findet man noch im Netz


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

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  • So Spaß bei Seite kann mir jemand verraten welche Vorschriften zu dieser Zeit gültig waren im Westen bzw. was dort über die Anbringung von Feuerlöschern stand ?(

    Der Bauliche Brandschutz ist zwar gerade in den Archiven nach den Unterlagen auf der Suche aber das dauert.


    Wie Du schon sagst, sind die Rollstuhlfahrer psychisch und physisch nicht in der Lage die Feuerlöscher zu bedienen.

    Aus diesem Grund hängen diese so hoch, damit auch kein Rollstuhlfahrer damit spielen kann. Letztendlich wird man Argumentativ auch so vorgehen können.

    Außerdem könnte man argumentieren, dass aufgrund der Höhe und der Unerreichbarkeit für die Rollstuhlfahrer gewährleistet ist, dass der Feuerlöscher immer an seinem Standort verbleibt und Einsatzbereit ist. Dies würde ich in einer Gefährdungsbeurteilung so abhandeln und mir keine Gedanken über die Höhe machen. Weiter ist es ja nun einmal so, dass Personenschutz vor Sachschutz geht. Daher wären all Mitarbeiter erst einmal mit der Rettung der Rollstuhlfahrer beschäftigt und würde dann erst löschen.

    :bremse:

  • habt dank für eure Hinweise und Kommentare. Wie immer sehr Hilfreich :thumbup:

    Wünsche einen sicheren Tag
    Lars

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    :18: Sie brauchen nur den Mund zuzumachen :18:
    Zitat von meiner Mentorin