Absturzsicherung für Schüler

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  • Hallo zusammen,

    am Freitag "wertete" ich mit meiner kleinsten Tochter (8 Jahre) die Schulnoten aus. Sie bekam in Sport für das Stangenklettern eine "5". :cursing:
    Eigentlich ist sie recht sportlich. Nach einigem Nachfragen bekam ich folgende Antwort: "Ich habe Angst herunter zu fallen und deswegen bin ich nicht hoch geklettert!"
    Hm ... da hat sie irgendwie recht. Für jeden Erwachsenen wird im beruflichen Leben eine Absturzsicherung gefordert, aber die Kinder dürfen/ sollen anscheinend ohne Sicherung auf 5m Höhe klettern?! Das kann doch sooo nicht richtig sein, oder?! ?(
    Für den Fall, dass hier Landesvorschriften gelten: Es handelt sich um eine staatlich Schule in Mecklenburg-Vorpommern.
    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    Weihnachtliche Grüße
    Kronosom

    §328 StGB: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, ... wer
    eine nukleare Explosion verursacht..."

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  • Hallo zusammen,

    am Freitag "wertete" ich mit meiner kleinsten Tochter (8 Jahre) die Schulnoten aus. Sie bekam in Sport für das Stangenklettern eine "5". :cursing:
    Eigentlich ist sie recht sportlich. Nach einigem Nachfragen bekam ich folgende Antwort: "Ich habe Angst herunter zu fallen und deswegen bin ich nicht hoch geklettert!"
    Hm ... da hat sie irgendwie recht. Für jeden Erwachsenen wird im beruflichen Leben eine Absturzsicherung gefordert, aber die Kinder dürfen/ sollen anscheinend ohne Sicherung auf 5m Höhe klettern?! Das kann doch sooo nicht richtig sein, oder?! ?(
    Für den Fall, dass hier Landesvorschriften gelten: Es handelt sich um eine staatlich Schule in Mecklenburg-Vorpommern.
    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    Weihnachtliche Grüße
    Kronosom

    Moin,

    a) Du kannst Deine Tochter beruhigen. Ich konnte es auch nicht und bin trotzdem erwachsen geworden, verdiene regelmäßig Geld und gelte nicht als unsportlich.
    b) Fabian Hambüchen hat gerade seinen Rücktritt erklärt.

    Zitat von Hambüchen

    Ich lasse mich nicht wie eine Marionette an Schnüre hängen beim Turnen.


    c) Sportstunden sollen ab dem 01.01.2015 mindestens 180 Minuten dauern, wie Ministerialdirigent H.U.Mor gerade verkündete.

    Zitat von H.U.Mor

    Wir benötigen die Zeit, um alle Kinder ordentlich zu unterweisen. Darüber hinaus ist vor jedem Klettervorgang die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz auf das jeweilige Kind anzupassen. Das lässt sich in 45 Minuten nicht bewerkstelligen. Ich kann ihnen mitteilen, dass die Sicherheit der Kinder unser aller Ziel ist. Der Sportunterricht wird daher ab dem 01.01.2015 von drei ausgebildeten Sportpädagogen geleitet. Ein Lehrkörper übernimmt die Sicherung der Kinder, während der zweite den ordnungsgemäßen Zustand der geräte und der Schutzausrüstung fortwährend überprüft.

    :D

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,


    3 ausgebildete Sportpädagogen für eine Unterrichtseinheit?

    Schön wäre es ja. Ich denke noch an die Zeit meiner Kinder. Was ist da wohl immer ausgefallen, weil der EINE Pädagoge gerade nicht da war und der andere reaktivierte Rentner...., lassen wir das lieber. :cursing:

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin,

    das mit den 3 Sportlehrern glaube ich schon, ob dann aber die 90 Schüler auch in die Sporthalle passen wage ich stark zu bezweifeln.

    Gruß

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

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  • Hi Michael,

    das wäre dann wieder eine organisatorische Leistung.

    Stundenpläne und Personen müssen passen. Mit den 90 Schülern könnte ich dir recht geben: 3 Lehrer = 3 Klassen. Doch wie wird da der Unterricht aussehen? Massenabfertigung in einer Riesenhalle?
    Das ist noch nicht die Lösung des Problems. Und an meiner Beispielschule gab es keine drei Sportlehrer!

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hi Waldmann,

    es war eher auch sarkastisch gemeint, sorry das es nicht so rüber gekommen ist. Aber das mit der Massenabfertigung wird sicherlich dann so laufen die Riesenhalle wird es wohl eher nicht geben.

    Trotzdem kann man das sicherlioch Organisatorisch lösen. Die Lehrer müssen ja nicht unbedingt Sportlehrersein, ein Mathelehrer kann sicherlich auch ein Kind sichern wenn dieser richtig geschult worden ist.
    Und ja ich weiß, dass es Mathelehrer auch nicht ohne ende gibt und Lehrermangel sowiso herrscht. Bleibt als bei der Massenabfertigung :S .

    Grüße aus Berlin

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

  • :whistling: @ Waldmann: Es besteht keine Möglichkeit, eine Absturzsicherung zu nutzen. Beim einem Absturz würde das Kind also ungebremst auf den Hallenboden fallen (Parkett). Weichmatten - Fehlanzeige! Es handelt sich auch nicht um ein Seil mit einer gewissen Haftung, sondern um glatte Metallstangen.

    Natürlich werde ich mein Kind nicht motivieren, diese Übung zu verweigern. Das ist aus meiner Sicht keine Strategie fürs Leben. Aber Recht hat sie.

    §328 StGB: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, ... wer
    eine nukleare Explosion verursacht..."

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo Kronosom,

    5 min. "gegoogelt": *Sicherheit Schulsport*

    http://www.sichere-schule.de/_docs/pdf/guv_si-8013.pdf
    DGUV-Si 8035 Sicherheit im Schulsport (Kein LINK)
    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/si-8048.pdf
    http://www.fachseminar-sport.com/Dokumente/Hand…ngen/Turnen.pdf
    http://www.google.de/url?sa=t&rct=j…BUye4WqMafy_dyg
    hier ist auch was zur Sicherheit an Schulen dabei: http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierung…Schule/Erlasse/


    ... erst mal für den Anfang, kannst bestimmt noch viel mehr finden.


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Danke Peter,

    während meiner Arbeitszeit ist es mir am dienstlichen Rechner nicht erlaubt bzw. nicht möglich, im Internet frei zu surfen. Um dauerhaft auf "dienstlich nicht notwendigen" Seiten Zugriff zu haben, darf ich bei der EDV vorsprechen. Das ist mir manchmal zu umständlich. Für SIFA-Board habe ich auch einige Argumente aufführen müssen, um mich hier zu informieren.
    Privat lebe ich zurzeit auf der Überholspur und bin noch zu langsam. Deshalb freut es mich umso mehr, wenn ich von außerhalb etwas "Schützenhilfe" bekomme.

    VIELEN DANK!

    §328 StGB: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, ... wer
    eine nukleare Explosion verursacht..."

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