Beiträge von AxelS

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    Eben,

    man kann nicht immer nur alles auf Institutionen und Organisationen abwälzen.

    Wobei wenn solche Institutionen immer mehr Zeit der Kinder für sich beanspruchen (Stichworte Kinderhort, Ganztagesschule), dann müssen eben auch gewisse Erziehungsaufgaben neu aufgeteilt werden.

    Wo bekomme ich noch Streichhölzer die wirklich Brennen?

    Versuche mal als Erwachsener ein modernes Feuerzeug zu aktivieren. Diese Kindersicherung verhindert eher die Verwendung durch Erwachsene, als durch Kinder, so zumindest meine praktische Erfahrung. Zum Glück besitze ich noch ältere Feuerzeuge.

    Seit 19.11.2016 gilt die geänderte Gefahrstoffverordnung.
    Wesentliche Änderungen betreffen die Begriffsanpassungen an die CLP Verordnung und im §3 dann die Übernahme der Gefahrenklassen, statt der Gefährlichkeitsmerkmale. Jetzt muss der Gesetzgeber nur noch das ChemG, speziell den §3a entsprechend anpassen, dann ist man wieder einigermaßen EU rechtskonform.

    Geltungsbereich FPersV: FPersV, §1, Abs. 1, Nummer 1: "Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse (...) mehr als 2,8t und nicht mehr als 3,5t beträgt.

    Dort steht nirgendwo "Geltungsbereich" => die in diesem Paragraphen gemachten Angaben gelten, aber die dort gemachten Einschränkungen zum Fahrzeuggewicht gelten nicht für die anderen Paragraphen.
    Der §1 der FPersV stellt eine Erweiterung der EU Verordnung dar auf Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5t.
    Der §18 ist notwendig, denn die EU Verordnung lässt hier gerade den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit zur Ausnahme. Ohne entsprechendes nationales Gesetz, wären die Ausnahmen nicht gültig.

    Axel d. h. du führst zwei Aufstellungen?

    Nein, ein Verzeichnis, mit Kennung für Gefahrstoffe. Die Bereiche bekommen einen Auszug aus dem Gesamtverzeichnis, in welchem Ihre Stoffe gelistet sind. Ihre Gefahrstoffe in alphabetischer Folge und im Anschluss die "nicht Gefahrstoffe". Das ist historisch bedingt, hat sich aber als durchaus praktisch gezeigt. Ursprünglich habe ich die Stoffe vor Ort aufgenommen. Da kann man ja nicht immer eindeutig erkennen, ob es sich um einen Gefahrstoff handelt oder nicht. Daher wurde im Zweifelsfalle eben alles aufgenommen. Bei der Durcharbeitung dieser Listen fallen dann einige Stoffe heraus, die kein Gefahrstoff sind. Um aber im nächsten Bereich nicht erneut diese Probleme zu haben werden die nicht Gefahrstoffe mit gelistet. Ist relativ wenig Aufwand, führt aber dazu, dass man recht viele Informationen hat. Bei der Umstellung auf CLP (ich bin noch immer dabei aber 4000 Stoffe lassen sich eben nicht so einfach umstellen), konnte man dann schön sehen, wie gerade im Bereich der Reinigungsmittel jetzt viele Produkte kennzeichnungspflichtig wurden. Da ich sie schon fast alle in meinem System hatte, war es problemlos die Bereiche entsprechend zu informieren.

    Axel, im Ernst jetzt? Die Anwendungsbereiche sind doch in jeder Vorschrift klar definiert. FPersV von 2.800Kg zGm bis 3.500kg zGm; EG561/2006 ab 3.501kg zGm.

    Ja, lies doch mal die betreffenden Paragraphen.
    Die FPersV ist nicht nur im Bereich 2800kg bis 3500kg gültig! Die FPersV enthält auch keinen Paragraphen mit dem Titel Anwendungsbereich. Nur dann wäre eine Eingrenzung, wie Du sie beschreibst, möglich. Vielmehr stützt sie sich auf das FPersG, welches den Ermächtigungsgrundsatz für die Verordnung enthält.
    Im §1 Abs. 1 wird die EU Verordnung national auf Fahrer von Fahrzeugen zwischen 2,8 und 3,5t ausgeweitet.
    Im §18 werden die Ausnahmen, welche die EU Verordnung den nationalen Gesetzgebern ermöglicht umgesetzt, in unserem Fall in Abs. 1, Satz 8. In Deutschland gilt dies somit ab 2,8t in der EU Vorgabe erst ab 3,5t.

    Was sagt die Gefährdungsbeurteilung zu der Situation? Öfters und längere Zeit interpretiere ich jetzt einmal mit nicht kurz und auch nicht nur gelegentlich. Handelt es sich um Alleinarbeit? Die DGUV Information 212-139 liefert hierzu etwas. Auch die DGUV Vorschrift 1 unter §25 fordert die Möglichkeit des schnellen Notrufs, wie immer man diesen dann auch gestaltet. Ich halte Mobilfunkteile für deutlich kostenintensiver als Festanschlüsse. Das von Waldmann empfohlene System empfehle ich nur in besonderen Fällen, denn es birgt einige Risiken. Im Untergeschoss ist oftmals der Handyempfang nicht vorhanden oder stark eingeschränkt. Prepaidkarten bergen das Risiko, vom Provider nach einer bestimmten Zeit der Nichtnutzung (kein aktives Telefonat geführt) ohne Vorwarnung deaktiviert zu werden. Der klassische Notruf über 112 funktioniert dann in der Regel trotzdem noch, aber keine anderen Telefonate. Dem in Not befindlichen wird es allerdings einigermaßen schwer fallen, externen Hilfskräften entsprechende Informationen zu seinem Aufenthaltsort zu übermitteln.

    Wenn der Magaziner eine unvollständige Lieferung einfach so akzeptiert, muss man ihm eben auf die Füße treten. Zusätzlich kann man die Verwendung des Produktes sperren, bis eine Gefährdungsbeurteilung dazu vorliegt. Wie man diese ohne SDB erstellen soll kann man ja denjenigen fragen, der das Produkt einsetzen möchte.

    Zu den ototoxischen Stoffen wurde ja schon alles gesagt, in GESTIS findet sich beim Styrol auch ein entsprechender Hinweis.

    Es gibt übrigens auch phototoxische Stoffe. Da wird dann in der Regel die Haut sensibler gegenüber Licht, es kommt zu einer Art Sonnenbrand oder wenn es extrem kommt zu "Brandblasen".

    Siehe §4 Gefahrstoffverordnung
    "(4) Die Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden, muss in deutscher Sprache erfolgen.
    (5) Werden gefährliche Stoffe oder gefährliche Zubereitungen unverpackt in Verkehr gebracht, sind jeder Liefereinheit geeignete Sicherheitsinformationen oder ein Sicherheitsdatenblatt in deutscher Sprache beizufügen."

    Solltest Du das Produkt aus dem fremdsprachigen Ausland beziehen ist der Importeur dafür zuständig. Bist Du das selbst, dann musst Du auch die Übersetzung dazu selbst erstellen.