Bei über 3,5t ist die Rechtsgrundlage auch nicht mehr die FPersV als nationale Regelung, sondern die EG 561/2006...
Nein, beide Regelungen sind zu beachten. In Artikel 13 Abs.1, Satz h der VO 561/2006 ist dann auch die Zulässigkeit der Ausnahme aufgeführt, auf welche sich dann §18 FPersV stützt.