Fahrverbot Sonn- und Feiertag

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  • Hallo Zusammen, ich werde gefragt ob unsere Servicetechniker (Handwerker) mit ihren Firmen- Fahrzeugen (Bus:Zul. Fz.z.Gü.bef.b. 3,5 t) an Sonn oder Feiertagen eine fahrbare Netzersatzanlage NEA (ca.1200 Kg) ziehen dürfen? NEA´s sind sozusagen Notstromgeneratoren und es kommt vor, dass bei Störungen am Wochenende solche Anlagen zum Kunden transportiert werden müssen, um eine Stromversorgung sicherzustellen.

    VG Sifuzzi

    "Es ist der der gewöhnliche Fehler der Menschen, bei gutem Wetter nicht an Sturm zu denken." Niccolo´Machiavelli - Der Fürst 1513

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  • Eine Frage, die mit Hilfe einer Suchmaschine in 2 MInuten selbst beantwortet werden kann:


    Auszug aus der Straßenverkehrsordnung - § 30 Abs. 3 und 4 StVO
    (3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Das ist ein Fall für eine Ausnahmegenehmigung, siehe StVO § 46 Absatz (1) Punkt 7., siehe http://www.stvo.de/strassenverkeh…g-und-erlaubnis

    Für etliche Ausnhamen ist kein Antrag erforderlich, in diesem Fall nach meiner Einschätzung aber schon. Trotzdem kommt eine generelle Ausnahmegenehmigung in Frage.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Hallo Michael, ich glaube genau das ist das Problem. Ich finde aber keinen Anhaltspunkt für die Anforderung an eine Sondergenehmigung und sehe das eigentlich auch wie A_B. Die Frage würde sich doch erst ab 7,5 stellen. VG Sifuzzi

    "Es ist der der gewöhnliche Fehler der Menschen, bei gutem Wetter nicht an Sturm zu denken." Niccolo´Machiavelli - Der Fürst 1513

  • Ich lese das anders. Das betrifft auch Fahrzeug unter 7,5 t, also auch einen Renault Kangoo oder VW Caddy.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

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  • Es betrifft Fahrzeuge zur Güterbeförderung. Wenn dahinter ein Hänger gezogen wird, gilt das Sonntagsfahrverbot und im Sommer kommt dann noch an Samstagen ein Fahrverbot auf zahlreichen Autobahnen und einigen Bundesstrßen nach Ferienreiseverordnung dazu.

  • Jetzt muss ich wieder fragen, aus welcher Quelle stammt das und ist eine NEA ein Gut? Wenn wir das machen müssen, frage ich mich als deutschlandweites agierendes Unternehmen, wo ich im Namen der Geschäftsführung so eine Sondergenehmigung beantrage. Beste Grüße und schönen Sonntag .... Sifuzzi

    "Es ist der der gewöhnliche Fehler der Menschen, bei gutem Wetter nicht an Sturm zu denken." Niccolo´Machiavelli - Der Fürst 1513

  • Ich hatte mal einen Renault Rapid. Einen Hundefänger, also so ein Fahrzeug wie Kangoo, Berlingo & Co.. Der war als Lkw zugelassen, hatte nur zwei Sitze, eine Trennwand zum Laderaum und hinten keine Fenster. Ein Lkw in Pkw-Größe. Der hatte auch eine AHK. Die durfte ich am Sonntag NICHT benutzen!

    Zitat von StVO

    § 30
    Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot

    (3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. ...

    Es geht bei der Anhängerklausel um einen Anhänger hinter einem als Lkw zugelassenen Fahrzeug, das hat mit dem zGG des Lkws absolut nichts zu tun.

    Nun noch einmal zum StVO § 46: Da ist nicht abschließend vorgegeben, welche Gründe eine Ausnahme begründen können. Der Verbringung einer NEA ist meiner Ansicht nach ganz sicher eine vernünftige Ausnahme. Der Weg ist also klar: Kontakt mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde aufnehmen und klären, welche möglichen Auflagen in Frage kommen, was die Behörde an Unterlagen braucht usw. usf.. Am Ende steht dann der Antrag, der nach vorheriger Klärung der Angelegenheit ganz sicher zu der gewünschten Ausnahmegenehmigung führt.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Hallo Michael, klingt alles richtig, aber wenn PKW zu LKW angemeldet werden, dann hat das ausschließlich steuerrechtliche Gründe, hier müssen- so habe ich es in Erinnerung-, z. B. mind. 40 % Ladefläche vorhanden sein. Das heißt aber nicht das alle Regeln für die PKW gelten. Sonst dürftest du mit dem PKW auch nur 80 fahren und dürftest nicht einmal in alle Straßen oder 30iger Zonen fahren, .... Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

    Ich hatte das vor zig Jahren, da gab es noch die Deutsche Bundespost. Ich bin mit meinem Postbulli geblitzt worden und bekam ein fettes Bussgeld nach "LKW- Katalog", da auch die Post alle PKW als LKW zugelassen hatte. Ich hatte Widerspruch eingelegt und Erfolg, brauchte "nur" den "PKW- Preis" bezahlen, zudem hat mein Arbeitgeber mich auch nicht darüber informiert, das der Bulli als LKW läuft. Kam erst mit dem Bußgeldbescheid zu Tage. War trotzdem noch teuer genug, aber ich war es ja selbst schuld.

    Dennoch bleibt für mich die spannende Frage, ob ich jetzt deutschlandweit alle Behörden anschreiben muss im eine Genehmigung zu bekommen, oder ob das auch irgendwo "übergeordnet" möglich ist.

    Danke und Gruß Sifuzzi

    "Es ist der der gewöhnliche Fehler der Menschen, bei gutem Wetter nicht an Sturm zu denken." Niccolo´Machiavelli - Der Fürst 1513

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  • Hallo Sifuzzi

    Das habe ich in einem Wirtschaftslexikon gefunden.

    Damit musst du interpretieren ob dein Bus in die Definiton LKW reinfällt.
    Wenn dem so ist. Darfst du den Hänger nicht mitführen.

    Ist es ein Personfahrzeug (siehe Papiere), in dem auch noch Werkzeug und Material mitgeführt wird, dann darfst du denn Hänger mitführen.

    Meine persönliche Meinung: Wenn Ihr ein der öffentlichen Hand zuarbeitendener Betrieb seit, und ihr Betriebe/Gebäude z. B. Schwimmbäder, Museen oder den städtischen Weihnachtsmarkt mit Notstrom versorgen müsst. Dürfte es auch mit einer Sondergenehmigung klappen.
    Aber das ist wie geschrieben eine persönliche Meinung und ist nicht belastbar.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Sifuzzi: Die StVO ist da eindeutig. Lkw plus Anhänger fallen unter das Sonntagsfahrverbot. Das hat weder etwas mit dem zGG noch mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu tun, für die es unterschiedliche Grenzen gibt.

    Für die Ausnahmegenehmigung ist Deine örtliche Straßenverkehrsbehörde zuständig.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Ist es ein Personfahrzeug (siehe Papiere), in dem auch noch Werkzeug und Material mitgeführt wird, dann darfst du denn Hänger mitführen.

    Sifuzzi schrieb es oben schon, es handelt sich um Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5 t, also definitiv um Lastkraftwagen, die von den gesetzlich geregelten Ausnahmen abgesehen Sonntags zwischen 0.00 und 22.00 Uhr nicht mit Anhänger bewegt werden dürfen. Die Anhänger mit den Netzersatzanlagen dürfen daher nicht ohne Genehmigung von diesen Zugfahrzeugen gezogen werden.

    Also bleiben nur zwei Möglichkeiten: Entweder eine Ausnahmegenehmigung einholen oder einen Pkw als Zugfahrzeug einsetzen. 1.200 kg gebremst ziehen schon manche Autos der unteren Mittelklasse und einige Kompakte. Evtl. ist ja ein geeigneter Zugwagen im Firmenfuhrpark vorhanden? Die Lösung mit dem Antrag bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde ist und bleibt aber in meinen Augen eine Option.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • oder einen Pkw als Zugfahrzeug einsetzen

    Hallo Chef, am Wochenende darfst Du mit dem Werkstattwagen Deine Familie durch die Gegend kutschieren, den Porsche Cayenne benötigen wir für den Transport der NEA. :D

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Das mit dem Cayenne funktioniert nicht. Transport ist gewerblich (Fahrzeug, das zur Güterberförderung=NEA, dient). Da das Gespann dann auch über 3,5t kommt muss in dem Cayenne ein digitales Kontrollgerät eingebaut sein und betrieben werden und die Fahrer müssen Lenk- und Ruhezeiten dokumentieren.

  • Das gilt nur, wenn der Transport der Waren die Haupttätigkeit ist. Es kommt im Zweifel darauf an, wer am Steuer sitzt. Ist das der Kabelquäler, dann ist das Überführen der NEA nicht die Haupttätigkeit, womit sich das mit dem Fahrtenschreiber erledigt hat. Aber die Situation könnte auch anders sein: Der Elektriker ist leidenschaftlicher Zweiradfahrer und hat nur einen Motorradführerschein. Ein Student ist Fahrer im Rahmen eines Minijobs. Das Fahren ist seine Hauptaufgabe und nun gilt gilt die Pflicht zur Dokumentation der Fahr-, Arbeits- und Ruhezeiten und das Zugfahrzeug braucht einen Fahrtenschreiber bzw. ein digitales Kontrollgerät.

    Man kann sich aber wie vom Sonntagsfahrverbot auch von der Pflicht zur Dokumentation der Fahr-, Arbeits- und Ruhezeiten befreien lassen. Das ist z. B. bei technischen Hilfen, also den Reifenlastern und Abschleppfahrzeugen der Fall. Die werden ja nach Bedarf eingesetzt und bekommen deshalb eine dauerhaft gültige Befreiung von der Pflicht. Für den NEA-Transport sollte das auch gelten. Es ist für die Fahrer ganz angenehm, wenn die eingebaute Petze nicht benutzt zu werden braucht.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Das mit dem Cayenne funktioniert nicht.

    Doch, das funktioniert, siehe Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV) § 18 Ausnahmen gemäß Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EWG) 3821/85.
    Dort findet man unter Punkt 8 "Fahrzeuge, die in Verbindung mit der Instandhaltung von Kanalisation, Hochwasserschutz, Wasser-, Gas- und Elektrizitätsversorgung, Straßenunterhaltung und -kontrolle, Hausmüllabfuhr, Telegramm- und Telefondienstleistungen, Rundfunk und Fernsehen sowie zur Erfassung von Radio- beziehungsweise Fernsehsendern oder -geräten eingesetzt werden,"
    NEA ist für mich Elektrizitätsversorgung, somit ausgenommen. :D

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Doch, das funktioniert, siehe Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV) § 18 Ausnahmen gemäß Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EWG) 3821/85.Dort findet man unter Punkt 8 "Fahrzeuge, die in Verbindung mit der Instandhaltung von Kanalisation, Hochwasserschutz, Wasser-, Gas- und Elektrizitätsversorgung, Straßenunterhaltung und -kontrolle, Hausmüllabfuhr, Telegramm- und Telefondienstleistungen, Rundfunk und Fernsehen sowie zur Erfassung von Radio- beziehungsweise Fernsehsendern oder -geräten eingesetzt werden,"
    NEA ist für mich Elektrizitätsversorgung, somit ausgenommen. :D

    hm, man liest es immer nicht so genau.
    danke dir :thumbup:

    Liebe Grüße,
    Leenae