Beiträge von AxelS

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    Seit 19.11.2016 gilt die geänderte Gefahrstoffverordnung.
    Wesentliche Änderungen betreffen die Begriffsanpassungen an die CLP Verordnung und im §3 dann die Übernahme der Gefahrenklassen, statt der Gefährlichkeitsmerkmale. Jetzt muss der Gesetzgeber nur noch das ChemG, speziell den §3a entsprechend anpassen, dann ist man wieder einigermaßen EU rechtskonform.

    Geltungsbereich FPersV: FPersV, §1, Abs. 1, Nummer 1: "Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse (...) mehr als 2,8t und nicht mehr als 3,5t beträgt.

    Dort steht nirgendwo "Geltungsbereich" => die in diesem Paragraphen gemachten Angaben gelten, aber die dort gemachten Einschränkungen zum Fahrzeuggewicht gelten nicht für die anderen Paragraphen.
    Der §1 der FPersV stellt eine Erweiterung der EU Verordnung dar auf Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5t.
    Der §18 ist notwendig, denn die EU Verordnung lässt hier gerade den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit zur Ausnahme. Ohne entsprechendes nationales Gesetz, wären die Ausnahmen nicht gültig.

    Axel d. h. du führst zwei Aufstellungen?

    Nein, ein Verzeichnis, mit Kennung für Gefahrstoffe. Die Bereiche bekommen einen Auszug aus dem Gesamtverzeichnis, in welchem Ihre Stoffe gelistet sind. Ihre Gefahrstoffe in alphabetischer Folge und im Anschluss die "nicht Gefahrstoffe". Das ist historisch bedingt, hat sich aber als durchaus praktisch gezeigt. Ursprünglich habe ich die Stoffe vor Ort aufgenommen. Da kann man ja nicht immer eindeutig erkennen, ob es sich um einen Gefahrstoff handelt oder nicht. Daher wurde im Zweifelsfalle eben alles aufgenommen. Bei der Durcharbeitung dieser Listen fallen dann einige Stoffe heraus, die kein Gefahrstoff sind. Um aber im nächsten Bereich nicht erneut diese Probleme zu haben werden die nicht Gefahrstoffe mit gelistet. Ist relativ wenig Aufwand, führt aber dazu, dass man recht viele Informationen hat. Bei der Umstellung auf CLP (ich bin noch immer dabei aber 4000 Stoffe lassen sich eben nicht so einfach umstellen), konnte man dann schön sehen, wie gerade im Bereich der Reinigungsmittel jetzt viele Produkte kennzeichnungspflichtig wurden. Da ich sie schon fast alle in meinem System hatte, war es problemlos die Bereiche entsprechend zu informieren.

    Axel, im Ernst jetzt? Die Anwendungsbereiche sind doch in jeder Vorschrift klar definiert. FPersV von 2.800Kg zGm bis 3.500kg zGm; EG561/2006 ab 3.501kg zGm.

    Ja, lies doch mal die betreffenden Paragraphen.
    Die FPersV ist nicht nur im Bereich 2800kg bis 3500kg gültig! Die FPersV enthält auch keinen Paragraphen mit dem Titel Anwendungsbereich. Nur dann wäre eine Eingrenzung, wie Du sie beschreibst, möglich. Vielmehr stützt sie sich auf das FPersG, welches den Ermächtigungsgrundsatz für die Verordnung enthält.
    Im §1 Abs. 1 wird die EU Verordnung national auf Fahrer von Fahrzeugen zwischen 2,8 und 3,5t ausgeweitet.
    Im §18 werden die Ausnahmen, welche die EU Verordnung den nationalen Gesetzgebern ermöglicht umgesetzt, in unserem Fall in Abs. 1, Satz 8. In Deutschland gilt dies somit ab 2,8t in der EU Vorgabe erst ab 3,5t.

    Was sagt die Gefährdungsbeurteilung zu der Situation? Öfters und längere Zeit interpretiere ich jetzt einmal mit nicht kurz und auch nicht nur gelegentlich. Handelt es sich um Alleinarbeit? Die DGUV Information 212-139 liefert hierzu etwas. Auch die DGUV Vorschrift 1 unter §25 fordert die Möglichkeit des schnellen Notrufs, wie immer man diesen dann auch gestaltet. Ich halte Mobilfunkteile für deutlich kostenintensiver als Festanschlüsse. Das von Waldmann empfohlene System empfehle ich nur in besonderen Fällen, denn es birgt einige Risiken. Im Untergeschoss ist oftmals der Handyempfang nicht vorhanden oder stark eingeschränkt. Prepaidkarten bergen das Risiko, vom Provider nach einer bestimmten Zeit der Nichtnutzung (kein aktives Telefonat geführt) ohne Vorwarnung deaktiviert zu werden. Der klassische Notruf über 112 funktioniert dann in der Regel trotzdem noch, aber keine anderen Telefonate. Dem in Not befindlichen wird es allerdings einigermaßen schwer fallen, externen Hilfskräften entsprechende Informationen zu seinem Aufenthaltsort zu übermitteln.

    Wenn der Magaziner eine unvollständige Lieferung einfach so akzeptiert, muss man ihm eben auf die Füße treten. Zusätzlich kann man die Verwendung des Produktes sperren, bis eine Gefährdungsbeurteilung dazu vorliegt. Wie man diese ohne SDB erstellen soll kann man ja denjenigen fragen, der das Produkt einsetzen möchte.

    Zu den ototoxischen Stoffen wurde ja schon alles gesagt, in GESTIS findet sich beim Styrol auch ein entsprechender Hinweis.

    Es gibt übrigens auch phototoxische Stoffe. Da wird dann in der Regel die Haut sensibler gegenüber Licht, es kommt zu einer Art Sonnenbrand oder wenn es extrem kommt zu "Brandblasen".

    Siehe §4 Gefahrstoffverordnung
    "(4) Die Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden, muss in deutscher Sprache erfolgen.
    (5) Werden gefährliche Stoffe oder gefährliche Zubereitungen unverpackt in Verkehr gebracht, sind jeder Liefereinheit geeignete Sicherheitsinformationen oder ein Sicherheitsdatenblatt in deutscher Sprache beizufügen."

    Solltest Du das Produkt aus dem fremdsprachigen Ausland beziehen ist der Importeur dafür zuständig. Bist Du das selbst, dann musst Du auch die Übersetzung dazu selbst erstellen.

    Es gibt ja einige Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht. Neben Tabakwaren sind dies z.B. Lebensmittel, aber auch Arzneimittel und Medizinprodukte.
    Ausnahmen.png Jetzt noch zu Octenisept und Prontosan. Beides würde ich in den Bereich Arzneimittel/Medizinprodukt stellen. => Du bekommst in der Regel kein SDB dazu, evt. auf Anfrage.
    Schülke liefert bei solchen Produkten in der Regel eine "Produktinformation in Anlehnung an die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006". Sieht aus wie ein SDB, ist aber keines! Dort findet man unter Kapitel 2 manchmal auch "nicht kennzeichnungspflichtig nach CLP Verordnung" oder ähnliches. Dies ist dann aber nicht unbedingt dadurch bedingt, dass der Stoff kein Gefahrenpotential enthält, sondern da er z.B. als Arzneimittel in den Verkehr gebracht wird und somit aus CLP ausgenommen ist. Bei neueren Datenblättern dieses Herstellers wird inzwischen zumindest auf die Ausnahme aufmerksam gemacht. Hinweise zur Einstufung nach CLP findet man dann aber trotzdem nicht. => nachfragen oder selbst anhand der übermittelten Daten einstufen.
    Sowohl Octenisept, als auch Prontosan dürften von den Inhaltsstoffen unterhalb der Kennzeichnungsgrenzen liegen, sind also wenn man eine Einstufungsberechnung durchführt, nicht kennzeichnungspflichtig.
    Formal ist eine Aufnahme ins Verzeichnis nur bei Überschreitung der geringen Gefährdung notwendig. Je nach Einsatzhäufigkeit und Kontaktmöglichkeit könnte hier eine Listung notwendig werden, wahrscheinlich allerdings nicht.
    Ich persönlich nehme solche Produkte durchaus in mein "Arbeitsstoffverzeichnis" mit auf, gekennzeichnet als kein Gefahrstoff. Ist natürlich ein gewisser Mehraufwand, bietet aber die Option bei Problemen oder Rechtsumstellungen, schnell reagieren zu können. Wird z.B. ein Inhaltsstoff überraschend als krebserzeugend eingestuft, habe ich schon alle Bereiche, die dieses Produkt im Einsatz haben erfasst, muss nur die jetzt höhere Gefährdung berücksichtigen.

    dass die SiFa's verantwortlich sind und für Unfälle belagt werden.

    Schönen Gruß an die Ex-SiFa, genau das trifft auf ihn zu. Er hat Gefahren erkannt und nicht dafür gesorgt, dass diese bei der GF entsprechend angekommen sind. => Im Fall der Fälle ist er als Ex-SiFa immer noch dabei.

    Zudem können wir als Sicherheitsexperten die Straßenlage und das Auto doch einschätzen

    Selbstüberschätzung würde ich so ein Verhalten nennen.
    Dir ist bestimmt der physikalische Zusammenhang zwischen Geschwindigkeit und Bremsweg bekannt.
    Bei vielen Autofahrern kann man klar erkennen, dass diese nicht ein Schild übersehen haben, sondern einige Regelungen schlicht ignorieren. Sie sind ja die Helden der Straße und haben alles im Griff, nur die anderen Trottel können nicht Auto fahren.
    Wenn ich mir dann so ansehe, was die Hauptursachen für schwere oder tödliche Verkehrsunfälle sind, dann wird klar, hier herrscht leider ein zu geringer Kontrolldruck.