Beiträge von RaBau

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    Eine aus dem Bauch Antwort!

    Ich würde mir den gesamten Schriftverkehr aufbewahren den ich je über eine Gefährdungsbeurteilung gemacht habe.

    Alleine nur um bei einem Unfall darzulegen welche Gedankengänge und Informationen ich hatte beim erstellen.

    Gruß RaBau

    P.S. den gesamten Schriftverkehr zu erhalten ist verdammt schwierig und nicht immer möglich aber man sollte es den 100% nahe bringen

    Bei uns wurde ein Vertrag mit einem namhaften Schutzbrillenhersteller abgeschlossen. Die schicken ihr Mobil an vielen Tagen in die verschiedene Betriebe. Er kommt einmal um die Brille zu vermessen und um die aktuellen Augenwerte (Rezept) mitzunehmen.

    Die Brillen werden beim nächsten Besuch max. nach 4 Wochen geliefert.

    Zitat

    Original von gladis
    wie groß sind deine Werkstücke? *lach*

    Azubis dürfen häufig nur unter Aufsicht arbeiten - ist das gegeben.
    Aufsicht UND Sichtschutz für Unbeteiligte..oder genügend Platz für Zwei?

    In diesem Sicherhietslehrbrief für Schweißer steht Einiges drin meine ich. Hast du dort mal nachgelesen?

    Gruß
    gladis:-)

    Azubis dürfen schon alleine Schweißen zum üben, es muss nur ein Ansprechpartner dauerhaft zur Verpfügung stehen.
    Natürlich muss ihnen erst mal erklärt werden wie und gezeigt werden.

    toni
    Bei uns werden auch Anlagenmechaniker und Industriemechaniker ausgebildet.

    Bei uns ist eine feste E-Schweißkabine ca. 2 * 2,5 m dadurch haben neben dem Schweißenden auch noch der Ausbilder und ein weiterer Azubi Platz.

    Welche Materialien wollt ihr Schweißen lassen?? Besteht in ferner Sicht auch die Möglichkeit das die Handwerker die Plätze mit benutzen sollten.

    Wenn ihr A-Schweißen macht solltest du dir Gedanken machen wie du Gas und Sauerstoff vernüpftig unterbringst.
    Ausserdem sollte dann eine gute Aufhängung vor Ort sein das man Handstück mit Spitze hängen kann.

    Hallo saftey,

    nimm dir doch einmal das Bundesberggesetz §§58 dort siehst du was eine Aufsicht mitbringen muss.

    Durch diesen Gesetzestext wird bei uns im Bergrecht eine Hirachiche zuordnung erreicht. Man kann über die Hirachie ganz genau verfolgen wer, wo, welchen Aufgabenbereich hat.
    Das wird bei uns in einem weiteren Formular niedergeschrieben. Dort steht dann drin
    [list=1]
    [*]wer bestellt hat
    [*]welchen Aufgabenbereich derjenige hat
    [*]wer seine Vertretung übernimmt
    [*]Wichtige Auszüge aus dem Bundesberggesetz
    [/list=1]
    Dieses Formular muss der Bereichsleiter/ Betriebsführer / ABteilungsleiter / Direktor / usw. mit seinem untergebenen Durcharbeiten und im ERklären was es heißt eine Bestellte Aufsicht zu sein welche Verantwortung man hat.
    Dies bestätigen beide mit ihrer Unterschrift.

    Desweiteren kann ich mich meinen Vorrednern anschließen

    KOmmen mir erst einmal viele Fragen:

    • Welche Ausbildung?
    • Mit welchen Verfahren gedenkt ihr zu Schweißen?
    • Örtlichkeit der SChweißplätze?
    • Wie stark wird er Benutzt werden (täglich, wöchentlich)?
      [/list=1]

      Denn sobald ihr E-Schweißen ausbilden wollt oder legierte / hochlegierte Stoffe schweißen möchtet wird es kompliziert.

      Ich kann dir unsere Ausbildungsstätte im Bereich der Schweißerei beschreiben.

      Offene Tische zum Acytlenschweißen (reicht bei uns da wir eine sehr große Halle haben die gut durchlüftet wird.
      Kleine Boxen mit Tisch und E-Schweißaggregate + Absauganlage mit genügender Absaugleistung.
      Dasselbe haben wir für WiG, MIG und MAG.

      ---------- WEnn eure Azubis draussen arbeiten müssen (während der Ausbildung und nach der Ausbildung) also keinen festen ARbeitsplatz haben dann bringen ein Teil der Vorschläge keinen Sinn. --------------------------
      Verbesserungswürdig bei uns: Ich würde flexible Stellwände (verfahrbare Wände) einen festen Arbeitstisch (mit Bohrungen) mit Halterung zum festspannen und fixieren von Bauteilen.
      Eine Absaugung mit leicht verstellbaren Arm leicht mitzuführen. Am besten zu befestigen im Bereich der entsprechenden Elektrodenhalterungen.
      2 Stehsitzstühle für lange Nähte.
      Entsprechende Vorrichtungen zum Anbauen Bsp. : Rohr schweißen (Rollenböcke); Winkelelemente (Ecknähte zum Beispiel)

      Das sind auch die Anforderung die ich an einen Schweißerplatz stelle.
      [list]

    • Platz für verschiedene Teile
    • Durch Schweißgeeignete Stellwände getrennt und flexible verstellbar
    • sehr gute Absaugung die sich leicht mitführen lässt.
    • Tisch: kombinierbar mit Aufsteckelmenten
    • Stehstühle aber einstellbar

    So das sind zwar jetzt keine Vorschriften :) aber das sind für mich die Anforderungen die ich an einen neu zu konzipierenden Schweißerplatz stellen würde

    Das interessante daran ist das jetzt alle Erdbaumaschinen die neuen WErte erfüllen müssen.
    Aber keiner weiß wie!

    Diese Information hat mir ein Kollege aus unserer Messstelle gegeben, die Kontakte mir diversen Herstellern haben.

    Na dann warten wir mal ab was das geben soll

    Zitat

    Original von HEB

    Beispiel: Einsatz von Spülmitteln in der Kantine -> Gefst ja; Gefb nein
    GrußHermann

    Spülmittel wird nach Sichtung entweder als Schutzstufe 1 oder Schutzstufe 2 eingestuft.

    Es hängt ein bisschen mit der zu verwendeten Menge zusammen.

    Spoiler:
    Ich habe letztes Jahr aber einen Reiniger gefunden der kein Gefahrstoff ist.
    Denn wenn man glauben darf je nach Mischung , als Kaltreinigerersatz oder Fensterreiniger oder bei ausgelaufenden Öl als Bodenreiniger (Kräcken der Ölverbindung) verwenden werden darf.
    Hat bei uns schon einige Leute ins Erstaunen versetzt aber es gibt auch einen Nachteil wie bei mir passiert ist, wenn man es in eine große Anlage mit sehr viel Wasserverlust mischt dann geht das Verhältniss in die Hose.
    Bei diesem Stoff muss man die Leute überzeugen und ich erlebe immer wieder wenn es nicht stinkt dann ist es nichts.
    Spoilerende :)

    Egal, zum Spülmittel darf ich dich Fragen welches Spülmittel du verwendest? Dann läßt sich vielleicht vom SDB der Menge vom ARbeitsablauf schließen ob eine BA oder nicht.


    Zitat

    Original von HEB
    Bin ja nicht aus der Chemie.
    Ich suche nach einem Leitfaden, wann Stoffe ins Gefahrstoffkataster aufgenommen werden müssen, wann eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss ....

    Gruß

    Hermann


    HEB: Ich meine deine Fragestellung muss anders Lauten, übrigens ich bin auch nicht aus der Chemie :)

    BEi Gefahrstoffen gibt es für mich grundlegend keine Überlegung Gefbeurt. ja oder nein! Gefbeut immer!!
    Du kannst bei der Einführung von Neuen Stoffen immer eine Gefbeurt. machen und dort festlegen /-stellen ob Gefahrstoff ja oder nein! Aber ich würde jeden Stoff den ihr verwendet, wie es auch vorgeschrieben ist, mit dem SDB niederlegen und dafür auch eine Gefbeurt. machen.
    Dann kannst du sicher sein das es immer sauber ist dein Kataster.
    Daraus entwickelt es sich dann auch das du eine BA machen musst oder nicht.

    Ich bzw. mein Konzern geht nach folgenden Prinzip vor.
    Einsatzort: (Was mich hier immer interssiert ist die Raumgröße und was der Gefahrstoff macht)
    Verwendungszweck:
    Mengengröße des Gebindes
    Menge die gebraucht wird: (kann abweichend zur Gebindegröße sein)
    Arbeitsablaufbeschreibung:

    Wie schon geschrieben zeige mir mal das SDB und überlege dir mal etwas zu den Punkten dann kann man vielleicht helfen.


    @gladis _ michaelD

    ich wusste ja das Alkohol in großen Mengen ein Gefahrstoff ist aber das ihr den so vernichten wollt?? :rolleyes: 8o hätte ich ja nicht gedacht :D

    Zitat

    Original von Hans-Heinrich

    Im Absatz davor wird auf die Erstellung der Gefährdungsanalyse durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit hingewiesen.

    Hans-Heinrich

    Es wird auf die Mitwirkung hingewiesen nicht auf die ERstellung.
    Ich stimme dir allerdings zu Hans-Heinrich das es die Firmen genau so sehen wie du es geschrieben hast.
    Sifa mach mal.

    Aber es gibt genug Daten die nur der Vorgesetzte vor Ort kennt und einbringen kann.

    Habe aber noch etwas zum Verarbeiten zur Gefbeurt. gefunden.
    bei Recherchen über Handschuhe fand ich folgenden Interessanten Link:
    DER CHEMIKALIEN-MANAGER

    Version: 3.2.4
    Letztes Update: 20/06/2006

    Eines der besten und bedienerfreundlichsten Schutzhandschuh-Programme Europas!

    Datenbank mit über 15.000 Chemikalien und Gemischen
    jederzeit und schnell verfügbar, da die komplette Software auf der Festplatte hinterlegt wird (entpackt ca. 13 MByte)
    praxisorientierte Informationen rund um den Handschutz (Gebrauch,Normen,etc)
    optimale Suchmöglichkeiten nach dem passenden Schutzhandschuh (auch bei mechanischen Risiken)
    schnelle und einfache Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Handschuhplänen (Erstellung eigener Datenbanken)
    detaillierte Produktinformation auf einen Blick
    regelmäßige Updates
    Windows-Software
    Wirtschaftlichkeitsberechnung
    Konzentration auf das Wesentliche - Keine Multimediashow, sondern ein Arbeitsinstrument

    Beim Installieren geben Sie bitte nach Aufforderung den Hdl.-Code 000 ein.

    Manager

    Zitat

    Original von HEB
    Hi peter,

    Du hast Dich anscheinend mit diesem Thema intensiv auseinander gesetzt, wie hälst Du/Ihr es mit den Zulassungsanträgen. Meiner Meinung nach sollten alle Gefahrstoffe über einen solchen Antrag eingeführt werden. Allerdings haben wir ein Werkstofflabor (1 Mitarbeiter) und dort wurde anscheinend kein Gefahrstoff per Antrag eingeführt.
    Soweit ich die GefStoffV bisher gelesen ist ein solcher Antrag auch nicht gefordert.

    Gruß

    HEB

    der NRWler auf Franken

    Hallo Heb

    Wie man es in der Firma regelt das die Gefahrstoffe hinein kommen und registriert werden ist wohl den Verantwortlichen überlassen.
    Ich habe aber bis jetzt noch kein Wasserdichtes System erkannt.
    Am besten sind immer die Vertreterbesuche, alla
    Das müssen sie einmal testen und es ist ganz ungefährlich das können sie zum Saltatmachen verwenden!
    oder
    das wurde mit der FAchabteilung Arbeitsschutz von der und der Firma entworfen. Ich muss mich nicht bemühen das wir den Stoff ungefährlicher machen. Schauen sie mal (mit blanker Hand in ätzender Flüssigkeit am rühren).


    ZUm Punkt aktualisieren unseres Katasters, bei uns wurde ein elektronische Datenbank entwickelt die soll uns alle 2 Jahre daran erinnern das wir uns für die Gefahrstoffe die SDB neu besorgen müssen. Dadurch muss man auch direkt die Gefahrstoffe anschauen ob überhaupt noch verhanden.
    Was mich im Augenblick mehr ärgert. Endlich ist unserer Gefahrstoffdatenbank zu95 komplett, jetzt wird eine neue Abteilungsstruktur erstellt und damit fangen wir wieder von vorne an :(:evil:
    Gruß Rabau

    Hallo Tomtom

    da muss ich mich Gladis anschließen, das ist verdammt viel HOlz für den armen Sicherheitsbeauftragten. Es sei denn ihr seit ein Chemiebetrieb. Der Arbeitsauftrag an einen Sibe ist eigentlich ein anderer.

    Es ist , für unseren Betrieb, ziemlich klar das es die Vorgesetzten machen sollen. Selbst diese sind schon ziemlich überfordert.

    Wenn man sich die Gefarhstoffverordnung anschaut, alles was bei der Benutzung zum Gefahrstoff werden kann ist mit drin, Kälte Wärme Staub beim verschütten oder einschütten Schweißstäube beim verbrennen beim aufkehren und und und...


    Habt ihr die armen wenigstens mit einer Umfassenden Schulung bedacht.

    Zitat

    Original von gladis
    Hallo,

    ich persönlich stehe ja immer noch auf dem Standpunkt, daß man für alle Fragen, die nicht neu geregelt sind auf die *alten* Vorschriften als Stand der Technik zurückgreifen kann.
    Und selbst wenn Neuregelungen einen großzügigeren Rahmen schaffen scheint es mir nicht falsch, sich hier *Input* zu holen.

    Bisher bin ich damit ganz gut gefahren :)

    Gruß
    gladis:-)

    Wir handeln genauso, wenn die Vorschriften dann gelten :) bei uns.

    Aber mir hat ein Tech. Aufsichtsbeamter gesagt das man nach 2-4 Jahren häufig nicht mehr vom Stand der Technik reden kann.
    Weil die Technik sich weiter entwickelt hat.

    @gladis

    um sich an die neuen Begrifflichkeiten zu gewöhnen muss man auch vom alten lassen können! :)

    Und teilweise alte Sachen löschen ist auch ganz gut, allein dadurch das es diese Vorschriften gar nicht mehr gibt.

    Zitat

    Original von mondeo
    Hallo Sifas,
    hatte zwischenzeitlich ein Gespräch mit unserer BG.
    Also richtig festlegen wollen die sich auch nicht !!
    Bürokommunikation ist wohl eher in längeren Prüfintervallen sinnvoll wenn jährlich eine Sichtkontrolle durchgeführt wird.

    Bei uns wurde die Prüffrist für Bürogeräte auf 4 Jahre gestreckt, dasselbe gilt für Küchen.

    Einzige Ausnahme sind dort Handgeführte Arbeitsmittel die sind alle 2 Jahre dran.


    (ADIMNS BITTE WEGEN DOPPELPOST LÖSCHEN!!!)
    Schon passiert, kein Problem - Chris

    Hallo Matti,

    danke für das Angebot ich werde drauf zurückkomme.

    Also bei uns wird verwendet von ganz ganz alt (also Bitumen) - neu Kunstoffbezug.
    Hersteller derjenige der am billigsten war zu dem Zeitpunkt
    Wir verwenden die Rohre um Brauchwasser zu transportieren / weiterleiten.

    Was ist ein Umhüllerlehrgang bzw. was lernt man dort?

    Ich bin jetzt gerade daraufhingewiesen worden das es wohl für die einzelnen Arbeitsgänge Maschinen gibt die alles abschälen und auch direkt eine Fase zum Schweißen erstellen.
    Da werde ich mich als nächstes drummkümmern, denn überall wo keine Finger im Weg ist immer noch die beste Variante :D

    GRuß RaBau

    Hi,

    mir wurde vor einigen Wochen eine Frage gestellt und muss ehrlich gestehen, auch nach längerer Suche und Telefoniererei muss ich feststellen das ich keinen Schritt weitergekommen bin.

    Problem:
    Bei uns im Rohrbau werden Rohre verschiedener Durchmesser verwendet um Rohrleitungen Ober- oder Unterirdisch zu verlegen.

    Die Rohre die unter die Erde kommen haben vom Rohrhersteller einen Überzug.
    1) Es muss eine Art Bitumen sein, aber die genaue Angabe des Mischungsverhältnisses oder Bezeichnung der Inhaltsstoffe.

    2) Da dieser Stoff nun mal darauf ist, und ich den Betrieb noch nicht überzeugen konnte das man die Hersteller ansprechen sollte im Randbereich der keinen Überzug zu machen,

    muss er auch wieder runter.

    Dies geschieht im Augenblick mit einer heißen Flamme und dem Spachtel.
    -> Wir haben es auch schon mit einem elektrischen Schaber probiert diese Verkleben aber zu schnell und damit dauert die Arbeit unverhältnismäßig lange.

    2a) dafür müssen wir eine Absauganlage installieren
    3) Kann ich eine Absauganlage ohne Filter verwenden wenn diese über das Dach geht?
    Wie hoch muss ich so einen Auslass anbringen das ich keinen Gefährde?
    -> Es ist klar das es auch von der Stoffzusammenstellung am Rohr abhängig ist.


    Deshalb bitte Links oder Tipps wenn ich ansprechen könnte?

    Gruß RaBau

    Ich kann nur empfehlen diese Sachen einzuhalten.
    Aber du hast die Möglichkeit die Prüfintervalle selbst festzulegen.

    Das heißt, etwas Laienhaft ausgedrückt, bei Geräten wo keine elektrische Schäden festgestellt werden kann man die Prüfintervalle auf bis zu 3 oder 4 Jahre strecken, bzw. das was die VDE Prüffristen max. erlauben

    Damit kann man den Aufwand relativ einfach verringern.

    Bei uns werden alle E-Geräte überprüft.
    Unsere und die von den Fremdfirmen. Es sei denn die Fremdfirma ist eine anerkannte E-Firma oder hat einen E-Meister beschäftig.

    Ausserdem werden bei uns alle E-Betriebsmittel im Aussenbereich mit einer H07RNF Leitung ausgestattet, obwohl die Großen Firmen wie Bosch, Metabo und andere sich ausserstande sehen Geräte mit dieser Leitung zu liefern.

    Aber unsere E-Abteilungen beziehen sich direkt auf die VDE Normen die in der A3 erwähnt werden. Da diese detalierter auf die Sache eingehen, gleichzeitig als anerkannte Regel der Technik auch viele Ausnahmen liefert.

    Hallo Kuddel,

    auch ich würde mich lieber auf eine Eigene Stromversorgung verlassen, wenn dies Möglich ist!

    Wenn bei euch aber ganze Etagen umgebaut werden, vielleicht auch noch im 4 Stock ist das schon schwieriger.

    Man kann sich aber auch anders absichern. Indem man Leitungen mit eingebauten Fi Schalter benutzt. Ausserdem würde ich vor Anfang der Arbeiten einen Elektriker beauftragen alle benötigten E-Anlagen zu überprüfen damit kann man sich zustätzlich absichern.

    Verbot der Nutzung der Hausinstallation (BauBG)

    Die sagen wie Peter die Hausverteilung zu benutzen ist verboten!