Gefahrstoffverzeichnis/-kataster - neue GefStoffV

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  • neinnein :123:
    *lach*..


    :137: aber 999 wäre doch ein guter Grund..oder!?


    :)

    aber dafür gibts dann sicher ein Extra-Forum.

  • Zitat

    Original von HEB

    Beispiel: Einsatz von Spülmitteln in der Kantine -> Gefst ja; Gefb nein
    GrußHermann

    Spülmittel wird nach Sichtung entweder als Schutzstufe 1 oder Schutzstufe 2 eingestuft.

    Es hängt ein bisschen mit der zu verwendeten Menge zusammen.

    Spoiler:
    Ich habe letztes Jahr aber einen Reiniger gefunden der kein Gefahrstoff ist.
    Denn wenn man glauben darf je nach Mischung , als Kaltreinigerersatz oder Fensterreiniger oder bei ausgelaufenden Öl als Bodenreiniger (Kräcken der Ölverbindung) verwenden werden darf.
    Hat bei uns schon einige Leute ins Erstaunen versetzt aber es gibt auch einen Nachteil wie bei mir passiert ist, wenn man es in eine große Anlage mit sehr viel Wasserverlust mischt dann geht das Verhältniss in die Hose.
    Bei diesem Stoff muss man die Leute überzeugen und ich erlebe immer wieder wenn es nicht stinkt dann ist es nichts.
    Spoilerende :)

    Egal, zum Spülmittel darf ich dich Fragen welches Spülmittel du verwendest? Dann läßt sich vielleicht vom SDB der Menge vom ARbeitsablauf schließen ob eine BA oder nicht.


    Zitat

    Original von HEB
    Bin ja nicht aus der Chemie.
    Ich suche nach einem Leitfaden, wann Stoffe ins Gefahrstoffkataster aufgenommen werden müssen, wann eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss ....

    Gruß

    Hermann


    HEB: Ich meine deine Fragestellung muss anders Lauten, übrigens ich bin auch nicht aus der Chemie :)

    BEi Gefahrstoffen gibt es für mich grundlegend keine Überlegung Gefbeurt. ja oder nein! Gefbeut immer!!
    Du kannst bei der Einführung von Neuen Stoffen immer eine Gefbeurt. machen und dort festlegen /-stellen ob Gefahrstoff ja oder nein! Aber ich würde jeden Stoff den ihr verwendet, wie es auch vorgeschrieben ist, mit dem SDB niederlegen und dafür auch eine Gefbeurt. machen.
    Dann kannst du sicher sein das es immer sauber ist dein Kataster.
    Daraus entwickelt es sich dann auch das du eine BA machen musst oder nicht.

    Ich bzw. mein Konzern geht nach folgenden Prinzip vor.
    Einsatzort: (Was mich hier immer interssiert ist die Raumgröße und was der Gefahrstoff macht)
    Verwendungszweck:
    Mengengröße des Gebindes
    Menge die gebraucht wird: (kann abweichend zur Gebindegröße sein)
    Arbeitsablaufbeschreibung:

    Wie schon geschrieben zeige mir mal das SDB und überlege dir mal etwas zu den Punkten dann kann man vielleicht helfen.


    @gladis _ michaelD

    ich wusste ja das Alkohol in großen Mengen ein Gefahrstoff ist aber das ihr den so vernichten wollt?? :rolleyes: 8o hätte ich ja nicht gedacht :D

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

    2 Mal editiert, zuletzt von RaBau (3. September 2006 um 17:03)